JerryMaSon
Urgestein
Korrekt, egal ob der voll oder leer ist, warum sollte dann ein Bekannter den ziehen?
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Erstens, weil ich beim Tippen noch irgendwie von 2200kg für den Volvo ausging, aber selbst das wären dann genau 3500kg, also ohnehin unerheblich. Und zweitens, weil ich den Mietwagen von Sixt auf dem Weg zur Neuen Wohnung fahren muss.warum sollte dann ein Bekannter den ziehen?
Wichtig ist für B ohne 96 oder BE noch:Korrekt, mit B gehen Züge mit ≤3,5t zGG oder Zugfahrzeug mit zGG ≤3,5t + Anhänger mit zGG ≤750kg
Für die Anhängelast ist es Voraussetzung, dass zgg anh < Leermasse Kfz ist, allerdings gilt das auch nur für ungebremste anh.
Von "zulGG Hänger < Leermasse Zugfahrzeug" steht da aber nix?! Da gehts aber wieder um die Anhängelast und nicht das zulGG des Hängers. Bin ich jetzt total doof?Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.
WEnn ich jetzt einen großen VW Crafter fahre der an die 3,5T geht und ich damit einen gebremsten Anhänger (Doppelachse -> Einachsig?) ziehen möchte... Was darf der wiegen?
Hab die alte Klasse 3, also bis 7,5T. Hänger ist auch für 100 km/h zugelassen, der Crafter im Anhängerbetrieb auch.
Ich war im Sommer mit dem Fahrzeugschein des Crafters bei der Polizei und die waren auch nicht so richtig auskunfstsfreudig.