[Sammelthread] Automobile

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warum sollte dann ein Bekannter den ziehen?
Erstens, weil ich beim Tippen noch irgendwie von 2200kg für den Volvo ausging, aber selbst das wären dann genau 3500kg, also ohnehin unerheblich. Und zweitens, weil ich den Mietwagen von Sixt auf dem Weg zur Neuen Wohnung fahren muss.
Das mit dem Bekannten war also ein Mix aus zu viel und doch zu wenig unnötiger Information für meine Frage :fresse:
 
Korrekt, mit B gehen Züge mit ≤3,5t zGG oder Zugfahrzeug mit zGG ≤3,5t + Anhänger mit zGG ≤750kg
 
zusätzlich zum oben gesagten muss bei vollem Hänger natürlich die Anhängelast vom Zugfahrzeug passen. Alles andere wurde ja schon korrekt erwähnt.
 
Stimmt, die Anhängelast beträgt 1500kg! Dann kann ich den ja ganz entspannt holen :) Danke euch!
 
Könnte man tatsächlich fast so sagen. Zumindest gehts zurück in den Heimatort :bigok:
 
Nein, das ist nicht richtig.
So wie in deinem Zitat beschrieben ist es richtig. Du wirfst da ein wenig durcheinander. Für die Anhängelast ist es Voraussetzung, dass zgg anh < Leermasse Kfz ist, allerdings gilt das auch nur für ungebremste anh.

(Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).)
 
Würde mich mal interessieren wo das steht. Das tüv Nord Bildchen kann man ja nicht mal anklicken (bzw wird zu einem Gewinnspiel weitergeleitet).
Es gibt's, wie gesagt, StVZO Regelungen diesbezüglich. Aber keine FeV.

 
Ist das vielleicht mal geändert worden, und ich habe das verpasst? Ich habe das in der Fahrschule noch so gelernt.
Ich hab es auch nur in diesem Bild, in einer PDF ohne Datum und eben in meinen alten Unterlagen gesehen.
Wenn das mittlerweile so ist, ist für mich ja das Thema Anhänger wieder interessanter als bisher 😂
 
Wenn noch alles gültig wäre was man Mal in der Fahrschule gelernt hat... :fresse:

Ich blicke kaum noch durch, muss auch immer nachlesen. Die neuen Autowagen haben ja auch alle keinen Choke mehr 😲
 
Es gab vor ein paar Jahren tatäschlich eine Änderung, wo dieses unsinnige Getue mit der Gesamtmasse des Anhängers und der Leermasse des Zugfahrzeugs entfallen ist. Hat eh keine Sau verstanden und deshalb fuhren die Leute einfach nicht mit Hänger...

Für die Anhängelast ist es Voraussetzung, dass zgg anh < Leermasse Kfz ist, allerdings gilt das auch nur für ungebremste anh.

Das einzige was ich noch nicht ganz geschnackt hab: Gilt das für das zulGG des Anhängers oder für die Anhängelast? In §42 steht nämlich "gezogene Anhängelast", was für mich nach dem tatsächlichen Gewicht klingt und nicht nach dem zulGG des Hängers.
 
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Ist das in Deutschland immer wieder traurig. Brauchste ja mindestens 4 Anwälte, um zu wissen, obs jetzt mitm Anhänger fahren kannst oder net :d
 
Aus
Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
Von "zulGG Hänger < Leermasse Zugfahrzeug" steht da aber nix?! Da gehts aber wieder um die Anhängelast und nicht das zulGG des Hängers. Bin ich jetzt total doof? :fresse2:

Um das mal kurz aufzudröseln:
1) gezogene Anhängelast Hänger ungebremst darf max. 50% von Leermasse Fzg + 75kg sein, aber trotzdem 750kg nicht überschreiten.
2) gezogene Anhängelast Hänger muss < zulGG Zugfahrzeug und <3.5t sein.
3) gezogene Anhängelast Hänger muss < zul. Anhängelast Zugfahrzeug sein.

1) Würde bedeuten, das ich z.B. mit einem Fahrzeug mit 1200kg Leermasse einen ungebremsten Hänger nur bis maximal 1275/2 kg ziehen darf, was 637,5kg Anhängelast wären. Allerdings darf der Hänger trotzdem ein zul.GG von 750kg haben. Mein Bora wiegt 1300kg leer und ist mit 600kg ungebremst angegeben (Aha!). Außerdem ist er mit 1300kg gebremst angegeben (Aha!).

Und generell steht da nirgends "zulGG Anhänger" sondern immer nur die Anhängelast, also das tatsächliche Gewicht. Ich kann also durchaus einen leeren 2t Anhänger an einem Zugfahrzeug mit 1.5t zul.GG anhängen, sofern die Mühle den Hänger ziehen darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der Anhängelast (in Referenz zum Fahrzeugschein) zählt in der Tat das tatsächliche Gewicht des Anhängers, nicht das zGG.

Um bei deinem Bsp. zu bleiben:
Auto zGG 1500 kg
Anhänger zGG 2000 kg
Anhängelast gebremst 1300 kg

Belade ich den Anhänger so, dass die Achslast (! - Gesamtgewicht abzgl. Stützlast) die 1300 kg nicht überschreitet, darf ich diesen Zug mit B fahren.

Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.

Wer auch immer sich dieses Regelwerk ausgedacht hat...
 
  • Danke
Reaktionen: Tzk
Allein schon dass man den Anhängerbetrieb aus dem Autoführerschein genommen hat war für mich nicht verständlich. Aber ich komme auch vom Land, hier hat jeder irgendwas zu ziehen und min. einen Anhänger zu Hause.
 
WEnn ich jetzt einen großen VW Crafter fahre der an die 3,5T geht und ich damit einen gebremsten Anhänger (Doppelachse -> Einachsig?) ziehen möchte... Was darf der wiegen?
Hab die alte Klasse 3, also bis 7,5T. Hänger ist auch für 100 km/h zugelassen, der Crafter im Anhängerbetrieb auch.

Ich war im Sommer mit dem Fahrzeugschein des Crafters bei der Polizei und die waren auch nicht so richtig auskunfstsfreudig.
 
WEnn ich jetzt einen großen VW Crafter fahre der an die 3,5T geht und ich damit einen gebremsten Anhänger (Doppelachse -> Einachsig?) ziehen möchte... Was darf der wiegen?
Hab die alte Klasse 3, also bis 7,5T. Hänger ist auch für 100 km/h zugelassen, der Crafter im Anhängerbetrieb auch.

Ich war im Sommer mit dem Fahrzeugschein des Crafters bei der Polizei und die waren auch nicht so richtig auskunfstsfreudig.

Du musst unterscheiden zwischen generell ziehen und mit 100 km/h ziehen.
Mit 80 km/h darfst du das ziehen was der Crafter im Fahrzeugschein stehen hat als zugelassene Anhängelast. (gebremst / ungebremst ist da auch nochmal separat zu betrachten). Dabei zählt dann was der Anhänger tatsächlich wiegt! nicht irgendwelche Werte im Schein - außer der Anhänger ist mit mehr als 3,5t zulässiges Gesamtgewicht eingetragen dann reicht der Führerschein nicht mehr, aber die Dinger dürften eh zu schwer sein und vorher schon rausfallen.

Die 100 km/h Zulassung ist abhängig vom Zugfahrzeug, nur weil der Anhänger mit 100 km/h gezogen werden darf, darfst du das nicht automatisch mit jedem Fahrzeug.
Es zählt dabei das Leergewicht des Zugfahrzeugs, welches - je nach Anhänger - mit einem bestimmten Faktor multipliziert werden muss. Sobald das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers diesen errechneten Wert übersteigt, darfst du keine 100 km/h mehr fahren. Normalerweise holt man sich deswegen die 100km/h Zulassung beim TÜV direkt mit dem entsprechenden Fahrzeug um auf der sicheren Seite zu sein.

Unterschieden wird beim Faktor zwischen ohne Stoßdämpfer (0,3) - gebremst mit mit Stoßdämpfer (1,1) und gebremst mit Stoßdämpfer und Antischlingerkupplung (1,2).
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau, der Führerschein ist da nicht limitierend in diesem Fall, da Klasse 3 BE enthält
 
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