Geforce3M3
Urgestein
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Das ist ja interessant. Du bist dir sicher dass das wirklich so ist? Ich vermute mal ja, da du soweit ich mich erinnere beruflich mit solchen Themen zutun hast, aber ich frage trotzdem nochmal nach.Mach dich mal vorher schlau, bezüglich Offenbarungspflicht und „unfallfrei“. Klar das Fahrzeug ist kein Unfallwagen, aber der Begriff „unfallfrei“ richtet sich allein nach den Reparaturkosten. Alles über 750€… ist keine Bagatelle mehr. So z.B auch die Reparatur von Hagelschlag oder ähnlichem.
Unter Umständen darfst du also dein Schätzchen nicht als unfallfrei mehr verkaufen. Ist im Zweifel Spitzfindigkeit aber nicht unwichtig und sollte mit bedacht werden.
Eine solche Regelung finde ich ziemlich bescheuert, aber sei es drum.
Wir haben bei unserem Ferrari auch die ganze Front plus Motorhaube aufgrund von Steinschlägen neu lackiert.
PS: wie steht es dann um restaurierte Autos? Sind das dann Unfaller? Ich kann mir kaum vorstellen dass eine solche Regel so pauschal gilt?