[Sammelthread] Automobile

Also mein Pano war Problemfrei :fresse:
 
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Eigentlich wollte ich ja auch einen ohne, aber in der Kombination mit der sonstigen Ausstattung, Farbe, Preis und Verfügbarkeit hab ichs dann doch akzeptiert und hatte Glück :d
 
Das Glasdach bei deinem Hatchback-Golf ist ja auch kein Pano im eigentlichen Sinne. Die Probleme betreffen vor allem (aber nicht ausschließlich) die großen zweiteiligen Glas-Hub-Schiebe-Dächer mit feststehendem Element über der Rückbank, wie man sie in Golf/Passat Variant, Tiguan usw. sowie Konzernäquivalenten findet.
 
Genau richtig :)


Wäre doch mal interessant es darauf ankommen zu lassen und zu klagen. Bei so einer Investition (Selbst ein Golf mal eben 40k) ist das mal nicht eben "naja, passt schon". Man kauft ja ein Auto längerfristig.
Was sagen die Verbraucherzentralen zwecks der Willkür der Hersteller? Wenn mir Essentielles fehlt (AHK zum ziehen/Fahrrad, ...) würde ich das Ding stehen lassen, weil dann für mich im Alltag nicht nutzbar.
Was wäre denn das Ergebnis der Klage? Du lässt das Auto stehen. Dann hast du einfach keins. Und der Prozess dauert so lange, das du schonmal ein ÖV-Jahresabo lösen kannst. Bringt nix.
 
Kommt jetzt drauf an, wenn dann z.B. Carplay rausfällt wär das für mich im Außendienst nicht mehr nutzbar gewesen.
 
Bisschen recherchiert und quergelesen. Fehlende Austattung ist ein Sachmangel, da ist es auch fast egal was im Kleingedruckten steht. VK muss nachbessern, egal was der Hersteller geliefert hat (mit dem hat der Käufer nichts am Hut, Vertragspartner ist Autohaus) Finanziellen Ausgleich kann man akzeptieren, muss man aber nicht. Im Zweifel Nachbesserung durch korrekt ausgestattetes Fahrzeug.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du braucht ne Versicherungsnummer von deiner KFZ Versicherung, dann kannst du mit den Alten Kennzeichen auf direktem Wege zum Tüv/Werkstatt/Zulassung fahren.

Wenn du den Tüv bei ner bekannten Werksatt machen lässt gibte s gerne auch mal die möglichkeit das dir die Werkstatt dafür ihre Händlerkennzeichen (Rote Nummer) ausleiht.

Ohne Tüv gibt es in Deutschland keine Kurzzeitkennzeichen mehr.
Ich muss das auch mal aufgreifen.
Hier in NRW sagte mir die Zulassungsbehörde direkt was von Kurzzeitkennzeichen.

Kann ich sonst wirklich mit den alten Kennzeichen einfach fahren? Da ist die TÜV Plakette halt abgekratzt.
Wie läuft dass denn dann mit der Versicherung? Reicht da dann ebenso die EVB Nummer?
Für das Auto gibt es einen Airbag-Rückruf, ich muss zum Vertragshändler und danach zur Dekra wg. TÜV. Als Info nebenbei.
 
Hier in NRW sagte mir die Zulassungsbehörde direkt was von Kurzzeitkennzeichen.
Weil sie häufig keine Ahnung haben und dann eben den Standard vorschlagen: »Nehmen Sie einfach ein Kurzzeitkennzeichen«.
Kann ich sonst wirklich mit den alten Kennzeichen einfach fahren? Da ist die TÜV Plakette halt abgekratzt.
Zugelassen und Versichert? Ja.

Abgemeldet und daher nicht mehr versichert? Nein.

Es muss ein Kennzeichen dem Fahrzeug zugewiesen sein. Außerdem muss der Versicherungsschutz bestehen. Dies gilt bei einer Abmeldung nur noch am gleichen Tag.

Sprich: heute am 30.06. meldest du das Fahrzeug ab und die Schilder werden entsiegelt. Bis um 24:00 Uhr darfst du damit aber noch im Zulassungsbezirk und dem angrenzenden Zulassungsbezirk damit fahren. Warum? Weil es für den heutigen Tag noch zugeteilt ist. Ab morgen ist es nicht mehr zugeteilt -> keine Fahrten mehr erlaubt.

Die einzige Möglichkeit legal mit einem noch nicht zugelassenen Fahrzeug im zulassungsbezirk plus einem angrenzenden Zulassungsbezirk zu fahren ist die Vorabzuteilung vom Kennzeichen -> § 10 Abs. 4 FZV.


Wie läuft dass denn dann mit der Versicherung? Reicht da dann ebenso die EVB Nummer?
Du brauchst einen Versicherungsnachweis -> bei der Versicherung anrufen und wegen der Vorabzuteilung gemäß § 10 Abs. 4 FZV anfragen.

Dann muss auch noch die Zulassungsstelle mitmachen - welche bei mir versagt hat. Bis ich das Go von denen hatte, war das Motorrad bereits verkauft - ohne neue HU. :(
Für das Auto gibt es einen Airbag-Rückruf, ich muss zum Vertragshändler und danach zur Dekra wg. TÜV. Als Info nebenbei.
§ 10 Abs. 4 FZV - oder auf einem Hänger spazierenfahren. Aber da kann dir selbst das Beladen vom Hänger mit dem nicht zugelassenen, nicht versicherten Fahrzeug zum Verhängnis werden...

Grüße, Martin
 
Oje, typisch Deutscheland.
Vielen Dank für den ausführlichen Beitrag.
KFZ ist stillgelegt worden vor vielen Jahren. Steht inzwischen 6 Jahre rum. Macht die Sache wohl nicht einfacher.
Hänger ist keine Option.
Hatte gelesen Kurzzeitkennzeichen und dann direkt zum Händler/TÜV. Wird wohl darauf hinauslaufen.
 
Du brauchst einen Versicherungsnachweis -> bei der Versicherung anrufen und wegen der Vorabzuteilung gemäß § 10 Abs. 4 FZV anfragen.
EVB Nummer reicht. Die ist Quasi der Versicherungsnachweis
Dann muss auch noch die Zulassungsstelle mitmachen - welche bei mir versagt hat. Bis ich das Go von denen hatte, war das Motorrad bereits verkauft - ohne neue HU.

was hat das mit dem Thema zu tun? Und was hat die Zulassungsstelle damit zu tun? Es ist einfach Mist Hilfesuchende mit nonsens noch zusätzlich zu verwirren
§ 10 Abs. 4 FZV - oder auf einem Hänger spazierenfahren. Aber da kann dir selbst das Beladen vom Hänger mit dem nicht zugelassenen, nicht versicherten Fahrzeug zum Verhängnis werden...
Warum sollte das Beladen ein Problem sein? Weil du evtl 3m auf der Straße fährst? Kenne keinen Fall in dem das je so gewesen wäre. Und ich habe selbt im Autohaus gearbeitet wo schon seit Jahrzehnten die Neuwagen vorm Gelände auf der Straße be/entladen werden-

@BrainSchlumpf -> https://www.tuev-nord.de/de/privatk...pps/tuning-anbau-umbau/fahren-ohne-zulassung/

Ein Fahrzeug das 6 Jahre steht würde ich ohnehin nicht Blind zum Tüv schleifen. das geht 100% in die Hose.

KZK ohne TÜV? Geht das? :unsure:

Mit EVB Nummer im eigenen oder angrenzenen Bezirk wohl wieder möglich.
 
KFZ ist stillgelegt worden vor vielen Jahren. Steht inzwischen 6 Jahre rum. Macht die Sache wohl nicht einfacher.
Die alten Kennzeichen auf keinen Fall verwenden. Das wäre fatal.
Hänger ist keine Option.
Hatte gelesen Kurzzeitkennzeichen und dann direkt zum Händler/TÜV. Wird wohl darauf hinauslaufen.
Dann den Weg wählen. Ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle mit dem Kurzzeitkennzeichen erlaubt.

Es muss aber der gleiche Zulassungsbezirk (oder angrenzend) sein.

Grüße, Martin
 
EVB Nummer reicht. Die ist Quasi der Versicherungsnachweis
Die eVB muss für genau den gewünschten Zweck sein. Ansonsten wird das nix.
was hat das mit dem Thema zu tun? Und was hat die Zulassungsstelle damit zu tun? Es ist einfach Mist Hilfesuchende mit nonsens noch zusätzlich zu verwirren
»Sanfte Grüße – was sind Ihre Extreme?« - immer ruhig bleiben, Brauner. ;)

Die Zulassungsstellen bzw. deren Bearbeiter und Bearbeiterinnen machen gerne mal Mist. Wer mit dem Kram häufiger zu tun hat weiß das.
Warum sollte das Beladen ein Problem sein? Weil du evtl 3m auf der Straße fährst? Kenne keinen Fall in dem das je so gewesen wäre. Und ich habe selbt im Autohaus gearbeitet wo schon seit Jahrzehnten die Neuwagen vorm Gelände auf der Straße be/entladen werden-
Zulässig ist es trotzdem nicht. Bei einem Betrieb werden dann eben alle Hühneraugen zugedrückt weil der ja schließlich sein 06er montieren könnte.

Defacto: ohne Versicherungsschutz das Fahrzeug auf öffentlichem Grund zu bewegen ist nicht zulässig und kann geahndet werden. Auch wenn du mit hochrotem Kopf protestierst und etwas anders behauptest.
Ein Fahrzeug das 6 Jahre steht würde ich ohnehin nicht Blind zum Tüv schleifen. das geht 100% in die Hose.
Da sind wir einer Meinung, wissen aber nicht was der Fragesteller schon erledigt hat (oder nicht). Oder ob er wissen muss was alles fällig ist.

Grüße, Martin
 
Bisschen recherchiert und quergelesen. Fehlende Austattung ist ein Sachmangel, da ist es auch fast egal was im Kleingedruckten steht. VK muss nachbessern, egal was der Hersteller geliefert hat (mit dem hat der Käufer nichts am Hut, Vertragspartner ist Autohaus) Finanziellen Ausgleich kann man akzeptieren, muss man aber nicht. Im Zweifel Nachbesserung durch korrekt ausgestattetes Fahrzeug.
Ja, lass mal den Händler ne Keramikbremsanlage oder ein HarmanKardon System nachrüsten.:fresse:

Im besten Fall sagt der geht nicht und gibt dir dein Geld zurück. Dann hast du wieder für ein Jahr kein Auto. Theorie und Praxis…
 
Dann ist das doch auch korrekt so, wenn er nicht nachbessern kann, ist es ja an dir ob du den finanziellen Ausgleich hinnimmst oder nicht.
 
Du wirst aber keinen Ausgleich bekommen. Der Händler wird sagen nehmen oder lassen. Hast die Marktentwicklung in den letzten zwei Jahren verschlafen??

Händler können vom Verkauf an dich immer zurücktreten. Du bist also so der so der Gearschte. Da kannste mit ner Armee Anwälte drohen. Das lächeln die weg.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
 
Teilweise wird sich so ein Hänlder sogar freuen, wenn du ihm Kiste nicht abnimmst.

Die aktuellen RS3 8Y haben schon auch mal 18 Monate Wartezeit und werden deshalb wenn sofort verfügbar von Händlern schon auch mal mit 15.000-20.000$ über MSRP veräußert.
 
Auswahl an Fahrzeugen gibt es doch inzwischen mehr als genug. Da würde ich mir keine Sorgen machen, es sei denn du willst ein ganz bestimmtes.
 
Erst heute einen Post auf FB gesehen und noch mal rausgesucht. Dealer hat zwei 8Y, 61k£ Sticker, gehen für 68k£ weg. Dealer ist in den Comments aktiv.

Das ist wie gesagt sogar noch „harmlos“, vor Wochen ähnliche Post aus USA, dort waren es wie gesagt eher 20K$ über MSRP.

IMG_4398.png
 
Auswahl an Fahrzeugen gibt es doch inzwischen mehr als genug. Da würde ich mir keine Sorgen machen, es sei denn du willst ein ganz bestimmtes.
Kommt ganz auf das Fahrzeug an. Such mal was sportliches mit großem Motor, das kann dauern. Porsche hat Wartelisten und du musste beim Porschezentrum bitten, dass sie dich doch berücksichtigen, wenn sie dann im nächsten Jahr ein Fahrzeug reinbekommen.
 
Ging es nicht um einen 150PS Diesel? Besondere Fahrzeug sind davon natürlich ausgenommen, da nimmt man was man noch bekommt oder nicht gebaut wird.
 
Ohne Tüv gibt es in Deutschland keine Kurzzeitkennzeichen mehr.
Nicht ganz korrekt
KZK ohne TÜV? Geht das? :unsure:
Scheinbar, aber nur für Fahrten zum TÜV. So steht es auf der Homepage von unserer Zulassungsstelle:
Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung können für direkte Fahrten zur Hauptuntersuchung ebenfalls Kurzzeitkennzeichen erhalten. Der Fahrtzweck wird entsprechend im Dokument vermerkt.
 
Es gab wohl eine Preiserhöhung...
Dann hast du aber einfach einen beschissenen Händler.
Die meisten geben keine Preiserhöhungen weiter.
Hier hat dann wohl die Preiserhöhung den Betrag aufgefressen, die du wg HK zurückbekommen hättest.
Nicht schön, aber Änderungen kann es leider geben.
 
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