Eine generelle
Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine
situative (§ 2 (3a) StVO). Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit
Winterreifen fahren darf. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz.
Die situative Winterreifenpflicht gilt dann als erfüllt, wenn
auf allen Radpositionen,
also auf allen vier Rädern, Winterreifen montiert sind.