Auch die Aussage das man am Ende sich was bei der Steuer zurück holen kann ist nicht richtig.
Es kommt darauf an was man absetzen kam bzw. womit man die Steuer mindern kann. Wenn man nichts hat, hat man nichts...da ist dann eben 3/5 besser!
Was ist denn daran nicht richtig?
Bei einer gemeinsamen Veranlagung wird das gesamte Einkommen zusammen versteuert. (beim Jahresausgleich)
Das heißt, es ist erstmal egal, wer welche Lohnsteuerklasse hat und was er letztendlich an Steuern bezahlt. Am Ende ist das entscheidend, was zusammen auf der Uhr steht. Und da ist es so, wie freestyler gesagt hat.
Der Mehrverdiener zahlt dann einen ungünstigeren Steuersatz.
Rechenbeispiel: (sehr vereinfacht)
10k Jahresbrutto = 100EUR Steuern
20k Jahresbrutto = 220EUR Steuern
30k Jahresbrutto = 360EUR Steuern
(nicht linearer Anstieg)
Gemeinsam veranlagt bedeutet, dass beide Einkommen als eins betrachtet werden und jeder Ehepartner die Hälfte als sein Einkommen hat.
10k Partner 1
und 30k Partner 2
Jetzt zahlt der Partner 1 nach Steuersatz 100EUR Steuern, Partner 2 hingegen zahlt seine 360EUR Steuern. So sähe das bei einer getrennten Veranlagung aus und wäre dann auch fix. Bei einer gemeinsamen Veranlagung sieht das anders aus.
Hier geht man davon aus, dass beide zusammen 40k EUR haben und damit 20k pro Person versteuert werden. Bei 20k ist eine Steuer von 220EUR, bzw zusammen 440EUR, zu zahlen.
Gezahlt hat man aber 460EUR. Das macht also bei einem Jahresausgleich 20EUR zuviel bezahlt und diese bekommt man sehr wohl zurück, denn du hast deine Steuerschuld gemindert (und das ohne Werbungskosten/Sonderausgaben etc).
@freestyler
Man bekommt eigentlich immer was zurück, bzw hat man zusammen idR immer eine geringe Steuerlast als getrennt. Einfach aus dem Umstand, dass die Steuerskala nichtlinear ist und daher der Mehrverdiener (egal wieviel) unproportional mehr Steuern zahlt. Durch die Zusammenlegung verdient er effektiv weniger (der andere dafür mehr). Aber am Ende steht eine andere Steuer (in %) auf der Uhr und das ist der Vorteil, wenn man eben alles zusammenlegt.
@allgemein
Dass man natürlich mit seinen Absetzungen seine eigene Steuerlast mindern kann und das zT auch sehr deutlich, steht auf einem anderen Blatt. Das kann man jedoch auch, wenn man gemeinsam veranlagt, weil das eben auf beide angerechnet wird, so als wenn beide die Extraausgaben getätigt hätten und damit auch absetzen würden.
Die gemachten Aussagen beziehen sich noch nicht auf den IV/IV oder III/V Unterschied, sondern allgemein zusammen oder getrennt. (und genau diese gemeinsame Veranlagung ist der Steuervorteil, der sich durch eine Ehe ergibt, ohne Sonderfälle)
Der Unterschied bei der Steuerklassenwahl ist nur der, dass man bei einer III/V Veranlagung übers Jahr deutlich mehr bezahlt, als man hätte zahlen müssen. (bei IV/IV ist der Unterschied (soll/ist) deutlich kleiner)
Damit hat man bei IV/IV im Monat mehr Netto direkt zur Verfügung, während man bei III/V am Jahres"ende" nochmal ne "Überraschung" bekommt)
EDIT:
Es ist allerdings sinnvoll für einen selber, durch eine geeignete Steuerklassenwahl im Jahr das Nettoeinkommen für den einen oder anderen zu erhöhen. Viele Leistungen werden auf den Nettolohn berechnet. Erhöht man diesen, so bekommt man auch mehr Geld. Das ist dann zB bei Kindesgeburt, Krankengeld oder Arbeitslosengeld von Vorteil.