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Ist das tatsächlich so? Er soll zusammenhängend gewährt werden aber er muss nicht zusammenhängend genommen werden.
im nicht zitierten satz habe ich doch nochmal erklärt, was ich meinte. ja zusammenhängend gewähren von AG seite, aber der AN kann es auch zerhackstücken. 2 tage für ne hochzeit oder ähnliches ist zb überhaupt kein problem. es kann natürlich andere betriebliche gründe geben. wenn man zb nur auf montage ist und montag bis freitags unterwegs ist, kann man schlecht di-mi frei machen.
ansonsten: wenn die chefs einen wegen urlaub schon diszen wollen, ist man endweder sofort ersetzbar oder extrem unbeliebt. die leute mit ihren mo-fr 35std woche verdienen sicher auch am besten, weil sie wohl irgendwas können, was nicht an jeder straßenecke zu finden ist und folgerichtig auch nen guten stundensatz mit sich bringen.
zum hilfsarbeiter mit mindestlohn muss man nicht auch noch "freundlich" sein. 20 andere bewerber warten schon in der schublade. so kommt es einen zumindestens vor in der arbeitswelt.
wenn der chef hochqualifizierte leute verärgert, ist die fluktation hoch und der betrieb bald pleite...