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sollte wohl auch im drauffolgenden jahr gehen, wenn man sie im jahr des kaufes nicht abgesetzt hat?Nein, alle Güter (AfA-Tabelle) unter 800 Euro können direkt im Jahr der Anschaffung in voller Höhe in der Steuererklärung eintragen werden. Stichwort: GWG
gwg betrifft doch eher betriebe. ansonsten:
wobei die märchensteuer ist privat eh immer schon voll bezahlt.Private Nutzung von GWG
Bei privater Nutzung eines Wirtschaftsgut muss der Teil der Abschreibungen, der auf den Privatanteil entfällt, dem Gewinn hinzugerechnet werden. Nutzt der Unternehmer ein Telefon nur zu 70% betrieblich, werden, bei einem Anschaffungspreis von beispielsweise 100€, 30€ zum Gewinn gezählt. Dabei muss auch die darauf entfallende Umsatzsteuer nachträglich beglichen werden.