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Lars Christmas
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Aber die Situation ist klar. Wenn das dann vor das Arbeitsgericht gehen sollte, sollte man auf jeden Fall Popcorn mitnehmen.Arbeitsverweigerung kann immer noch zu einer fristlosen Kündigung führen soweit ich weiß. Und das ist eher suboptimal.
Als ob das Gericht einer fristlosen Kündigung einfach zustimmt... Also wird nach der Motivation gesucht warum der AG überhaupt noch fristlos kündigt... Und dann kommt sicher einiges an Geschichten aus dem Alltag auf den Tisch... Ziemlich viel Aufwand und Bad Publicity für einen überschaubaren Streitwert, 1-3 Monatsgehälter üblicher Weise.
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