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Du gibst es Online ab, kannst das dann ja meist per Screenshot usw. belegen. Der Brief soll dann beweisen, dass die Bewerbung auch bearbeitet und berücksichtigt wurde (was bei fristgerechter Abgabe einklagbar sein dürfte). Bin auch kein Jurist, aber eine Email ist nach meinem Wissenstand nunmal nichts wert, weswegen immer noch per Post gearbeitet wird. Da hinkt die Gesetzgebung der Entwicklung hinterher.