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Das Arbeitszeitgesetz ist da eindeutig.Ich habe in der letzten Woche ~ 52 Stunden gearbeitet auf Grund von einem nicht erwarteten Einsatz am Samstag. Kriege ich da nun Probleme mit der Perso oder ist das einmalig ok?
Lässt aber auch Ausnahmen ganz klar zu, darf nur keine Gewohnheit werden und einen Ausgleich, aber ja solange es keiner mitbekommt un du das mehr als Zeit ausbezahlt bekommst oder abbummeln kannst, dann ist es ja kein Thema.Das Arbeitszeitgesetz ist da eindeutig.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber auch diese Ausnahmen dürfen nicht mit dem Gesetz kollidieren. Was man unterm Strich mit der HR etc. regelt steht auf einem anderen Blatt.Lässt aber auch Ausnahmen ganz klar zu
Das trifft es eigentlich ganz gut. Ich kenne auch Unternehmen, da gibts dann die Anweisung wenn zuviel gearbeitet wird: Händisch buch führen und dann in Wochen wo weniger ist, online manuell buchen und nicht selber abstempeln, damit es keinem auffällt. 😬Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Bedenke dass die Anzeigen richtig Geld kosten.Ich frag mich ja, wer solche Stellenanzeigen schreibt? Die Fachabteilung (hoffentlich) nicht...
Drittletzter Punkt, würde mich neben der KFZ Geschichte am ehesten abschrecken.anderes angebot :
Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass dies in sehr sehr vielen Stellenausschreibungen des öD steht, aber oft gar nicht wirklich gemacht wird.was ich wirklich gar nicht kapiere.
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aber trotzdem muss der private PKW dienstlich genutzt werden? und wie soll ich den auf der arbeit herzaubern wenn ich mit den öffentlichen meinen Arbeitsweg bestreite?
sind die ein wenig dumm?