Du beschwerst dich darüber, dass ein Geringverdiener weniger Entlastung bekommt als ein Gutverdiener, aber verteidigst es mit rechte Tasche, linke Tasche ??? Mit welcher Berechtigung sollte man es absetzen dürfen, wenn man die Fahrt eh bezahlt bekommt ?Ohne Beschimpfungen geht es nicht oder?
Außerdem die Bahn gehört zu 100 Prozent dem Staat, das ist linke Tasche, rechte Tasche.
Und ja, es ist ein Drecksverein wegen solchen und andere Dinge dort. Es ist nichts gegen dich, aber dieser Laden. 🤢🤢🤢🤮🤮🤮🤮
Und warum darf der Soldat es dann, wenn er es bezahlt bekommt.. diese tollen Ausnahmen bei Beamten immer. 🤣Nein, denn das ist quasi ein Dienstwagen.
Würdest du den Sprit selber zahlen, dann ja. Sprich also, du sparst dir den Fzg. -Unterhalt.
Das ist zum Beispiel die Ausnahme der Regel. Wo wir dann wieder bei den 1000§ wären.
Es gab ja auch das Beispiel mit dem Laufen. Auch das kannst du machen. (ich laufe z.B., fällt aber bei der Strecke nicht ins Gewicht)
Grob kann man sagen, sofern sich dein AG nicht um deinen Arbeitsweg kümmert, kannst du das absetzen, egal welches Verkehrsmittel du nimmst, ja selbst Trampen wäre absetzbar.