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Zu recht.das würde in deutschland bedeuten dass die situation in den großstädten noch schlimmer wird weil die AG keine landeier nehmen werden die sie herkutschieren müssen -.-
Nein, denn das ist quasi ein Dienstwagen.Ich bekomme derzeit von meinem AG nen Leihwagen gestellt und bekomme Benzin bezahlt. Fahre täglich zwischen 40-95km pro Strecke... da gehts etwa auch ? Wenn ja... was ein abgefucktes System....
Wie @underclocker2k4 schon sagt wird man da Lösungen finden, entweder man zahlt ganz stumpf oder man lässt sowas wie Betriebswohnungen wieder aufleben.das würde in deutschland bedeuten dass die situation in den großstädten noch schlimmer wird weil die AG keine landeier nehmen werden die sie herkutschieren müssen -.-
Ohne Beschimpfungen geht es nicht oder?Wtf. Man kriegt bei diesem Drecksverein schon die Tickets bezahlt und darf dann steuerlich nochmal absahnen ? Hakts noch ?
Du bist da was ganz heißem auf der Spur.Fahre täglich zwischen 40-95km pro Strecke... da gehts etwa auch ?
Du beschwerst dich darüber, dass ein Geringverdiener weniger Entlastung bekommt als ein Gutverdiener, aber verteidigst es mit rechte Tasche, linke Tasche ??? Mit welcher Berechtigung sollte man es absetzen dürfen, wenn man die Fahrt eh bezahlt bekommt ?Ohne Beschimpfungen geht es nicht oder?
Außerdem die Bahn gehört zu 100 Prozent dem Staat, das ist linke Tasche, rechte Tasche.
Und warum darf der Soldat es dann, wenn er es bezahlt bekommt.. diese tollen Ausnahmen bei Beamten immer. 🤣Nein, denn das ist quasi ein Dienstwagen.
Würdest du den Sprit selber zahlen, dann ja. Sprich also, du sparst dir den Fzg. -Unterhalt.
Das ist zum Beispiel die Ausnahme der Regel. Wo wir dann wieder bei den 1000§ wären.
Es gab ja auch das Beispiel mit dem Laufen. Auch das kannst du machen. (ich laufe z.B., fällt aber bei der Strecke nicht ins Gewicht)
Grob kann man sagen, sofern sich dein AG nicht um deinen Arbeitsweg kümmert, kannst du das absetzen, egal welches Verkehrsmittel du nimmst, ja selbst Trampen wäre absetzbar.
Das war auf das kostenlose Bahnfahren bezogen, nicht auf die Pendlerpauschale.aber verteidigst es mit rechte Tasche, linke Tasche
Ganz einfach, weil andere deren Weg kostenlos ist es auch dürfen.Mit welcher Berechtigung sollte man es absetzen dürfen, wenn man die Fahrt eh bezahlt bekommt ?
Diese Sache liegt aber beim Finanzministerium, das hat die Bundeswehr nicht zu entscheiden.Und ja, es ist ein Drecksverein wegen solchen und andere Dinge dort.
Ähm ich hab nochmal gegoogelt und man darf bei einem Dienstwagen die Entfernungspauschale absetzen.Und warum darf der Soldat es dann, wenn er es bezahlt bekommt.. diese tollen Ausnahmen bei Beamten immer. 🤣
Das war auf das kostenlose Bahnfahren bezogen, nicht auf die Pendlerpauschale.
Ganz einfach, weil andere deren Weg kostenlos ist es auch dürfen.
Aber ich sag ja, die Pendlerpauschale ist dysfunktional und ich würde sie abschaffen.
Diese Sache liegt aber beim Finanzministerium, das hat die Bundeswehr nicht zu entscheiden.
Schön, dass das nicht persönlich war, aber ich finde diese abfällige pauschale Aussage trotzdem nicht gut.
Zu recht.
Der AG wird sich dann schon was einfallen lassen müssen. Denn die Einwohner sind, ggf. entgegen dem eigenen Empfinden, nicht unendlich in ihrer Anzahl in einer Großstadt.
Sprich also, wenn keiner da ist und man einen Kandidaten hat, dann wird man einen Weg finden.
Generell würde das aber eher dazu führen, dass der Bäcker aus dem Westteil nicht mehr nach Osten muss, weil er nämlich mit dem Bäcker, der aus dem Osten immer in den Westen fuhr die Plätze tauscht.
(es wäre mal höchst interessant zu wissen, wie viele Leute eines Berufes quasi in der (z.B. UBahn) aneinander vorbeifahren, nur um dann wechselseitig den selben Job zu machen)
Ja, bzgl. des geldwerten Vorteils. Das ist der große Unterschied zum zivilen, aber nicht die Fahrtkostenpauschale selbst.Das BMVg hatte da schon seine Finger im Spiel.
Nur die bayrischen Polizisten versuchen ihre Uniform so gut es geht zu versteckenIch fahr im Jahr etliche tsd. km Bahn und es rennt ziemlich viel Uniformiertes rum, nein, nicht die Zugbegleiter.
Doch das darfst du absetzenGeh ich zu Fuß, darf ich es eben nicht absetzen.
Ich will mich nicht beschweren, ich wusste vorher, dass es so ist, aber ich werde nächstes Jahr ans andere Ende von Deutschland versetzt und meine Freundin studiert Lehramt was Ländersache istGeht einfach ums Prinzip, dass für gewisse Berufsgruppen extra Regelungen getroffen werden, wodurch sie in etlichen Dingen besser darstehen und es oftmals bei Beamten nunmal so ist.
Einfach nicht, dafür gibt es aber Regelungen bzw. Möglichkeiten/Priorisierungen, zumindest bei verheiratet.Ich will mich nicht beschweren, ich wusste vorher, dass es so ist, aber ich werde nächstes Jahr ans andere Ende von Deutschland versetzt und meine Freundin studiert Lehramt was Ländersache ist
was heißt, dass sie nicht einfach mit mir von Bundesland zu Bundesland hüpfen kann was ihren Beruf angeht.
Natürlich geht das.Genau das soll ja eben nicht gehen. Geh ich zu Fuß, darf ich es eben nicht absetzen.
Ich will mich nicht beschweren, ich wusste vorher, dass es so ist, aber ich werde nächstes Jahr ans andere Ende von Deutschland versetzt und meine Freundin studiert Lehramt was Ländersache ist
was heißt, dass sie nicht einfach mit mir von Bundesland zu Bundesland hüpfen kann was ihren Beruf angeht.
Das Geld klingt gut und ist gut, aber privat ist das echt ein hoher Preis den keiner von meinen Freunden zahlen muss.
Natürlich geht das.
Habe ich doch oben geschrieben.
Der Weg darf nicht durch den AG finanziert werden.
Wenn dir Mutti ihr Auto gibt und den Sprit zahlt, geht auch das.
Ich setzt, ganz normalen, meinen "Fußweg" als Pauschale an und gut ist.
Ja natürlich bzgl. Familienfreundlichkeit und wenn du darauf verzichtest weiter aufzusteigen kann man auch länger an einem Ort bleiben, aber das ist nicht der normale Weg.Einfach nicht, dafür gibt es aber Regelungen bzw. Möglichkeiten/Priorisierungen, zumindest bei verheiratet.
Also 6 Monate hat jeder Zeit um zu gehen, die nächste Chance besteht nach 4 Jahren und erst dann ist man fest gebunden beim bestehen der Ausbildungsziele.Du willst nur Kampfschwimmer werden, wirst es nicht und musst dann trotzdem deine x Jahre dort bleiben und irgend nen anderen Dreck machen auf den du im Endeffekt gar keinen Bock hast.
Such gerne die Stelle raus.Hatten wir vor ein paar Seiten nicht, dass es nicht gehen würde also im Bezug auf zu Fuß gehen ? oder was soll man dann angeben ? Auto ?
PS: Wer mit dem Flieger auf Arbeit "fährt" fällt leider raus.Die Pendlerpauschale kann unabhängig vom benutzten Verkehrmittel beansprucht werden. Einzige Ausnahme sind Taxi und Flugzeug - ansonsten spielt es keine Rolle, ob Sie öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad, Moped, Motorrad, Motorroller oder ein Boot benutzen oder ob Sie zu Fuß zur Arbeit gehen.
Mit dem Flugtaxi ist man also doppelt gelackmeiertSuch gerne die Stelle raus.
Pendlerpauschale und die Steuerrückerstattung
Was versteht man unter der Pendlerpauschale, Berechnen Sie die Rückerstattung der Pendlerpauschale bei der Steuererklärungwww.smart-rechner.de
PS: Wer mit dem Flieger auf Arbeit "fährt" fällt leider raus.
Ist also für einen Großteil der User hier bald ein Problem...
Nochmal Glück gehabt mit meinem ACJ330neo. Der rollt immerhin noch ein paar Meter aufm Taxiway zum und vom Runway. Das darf i schon absetzen, oder?Mit dem Flugtaxi ist man also doppelt gelackmeiert
Also jeden Tag nach Berlin pendeln und zurück.Sie wohnen in Bonn und arbeiten in Berlin.
....
Insgesamt entstehen Ihnen dann an 230 Tagen 1.035 Euro im Rahmen der Entfernungspauschale plus 15.180 Euro für die Flugtickets.
DU hast dann negative Pendlerpauschale, also -30ct.Mit dem Flugtaxi ist man also doppelt gelackmeiert
[...]
was erhält man denn an pendlerpausche in € zurück wenn man pro monat 1400km bzw 700km bzw 8400km (Jahr) hat?
Man kann nur hoffen, dass die Leute mit den Füßen abstimmen und den AG wechseln.Weite Pendelwege gehören aber sicherlich nicht zu den Dingen, die man noch irgendwie fördern sollte.🤦♂️
Wenn man hier allerdings so liest, wie das Home Office überall wieder zurück gedreht wird, ist auch ne große Chance verpasst.
- Keine Gleitzeit?
- Schichtdienst inkl. Nachtschicht vertraglich verankert?
- Keine Kernarbeitszeit ?
Ja - BW EG9 sind aktuell 3.694,50.Zum Thema Gehalt:
IGM Tarife richten sich soweit ich mich da korrekt eingelesen habe an 35h/Woche.
Hier sind 40h vertraglich vereinbart.
d.h. Das Brutto-Monatsgehalt nehmen sie aus der ERA Tabelle und rechnen die ~15% wegen 35h-->40h Woche hoch?
Gehalt kann somit wieder auf 35h gekuerzt werden.
Das sollte in der Betriebsvereinbarung geregelt sein. Und ist damit nicht Bestandteil des Abreitsvertrags.Was passiert mit den ganzen Boni die es laut IGM Tarifvertrag gibt? Ich sehe da nix von Zulagen etc..