buyman
Fotomaster August '12
Sagen wir so: ich freue mich teilweise über nicht gültige Klauseln im Arbeitsvertrag. Es gibt da so Gewisse Dinge, die tun normalerweise nicht weh (z.B. pausche Vereinbarung von Rückzahlungen von Schulungen). Habe ich im aktuellen Vertrag, sollte das auf Basis der Klausel bei einer Kündigung nachgefordert werden heißts nur "Nö, tut mir leid, Rückzahlungsvereinbarung entspricht nicht den rechtlichen Vorgaben). Kann ich problemlos unterschreiben ohne Nachteile befürchten zu müssen.Ich versteh den ganzen Aufschrei nicht so ganz.
Einfach nicht unterschreiben. Irgendein anderer Depp nimmt es zu 100% an.