[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

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Also aktuell sind wir ja noch in der "Wie kündige ich vor Beginn der Probezeit" Staffel :fresse:
Ich bin umgezogen und habe keinen schriebtisch. Sollte heute kommen. Wird wohl nix.😆

Ich warte nebenbei auf die schriftliche Zusage der Polizei. 🙏

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Habe ich es richtig verstanden, dass die Kündigungsfrist für den AN 4 Wochen beträgt, unabhängig daon wie lange er im Unternehmen ist, sofern es keine andere vertragliche Regelung gibt?
§ 622 (2) bezieht sich ja nur auf den AG.

Danke
 
es gelten aber auch noch die regelungen in tarifverträgen. ansonsten ja, wenn absolut nichts irgendwo stehen, kann der AN innerhalb von 4 wochen kündigen.
 
Habe ich es richtig verstanden, dass die Kündigungsfrist für den AN 4 Wochen beträgt, unabhängig daon wie lange er im Unternehmen ist, sofern es keine andere vertragliche Regelung gibt?
§ 622 (2) bezieht sich ja nur auf den AG.

Danke
Nö, die Kündigungsfrist beträgt für eine ordentliche Kündigung mindestens 4 Wochen und je nach Betriebszugehörigkeit kann sie auch bis zu 7 Monate betragen.
Gerade dann, wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt das BGB mit den genannten Fristen. Abweichungen über Tarifverträge sind dann was anderes.


Ups, sorry, falsch gelesen, geht ja um Kündigung des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meinem Antrag auf Höhergruppierung (ÖD) wurde zugestimmt. Allerdings nur rückwirkend ab dem 01.07.2022.

Habe mal höflich angefragt wie das sein kann, wenn ich den Antrag bereits im April gestellt habe mit der Bitte um eine Anpassung zum 01.01.2022 weil da die Faktoren eingetreten sind welche meinen Antrag begründen. Seit 2 Tagen warte ich jetzt auf eine Antwort.

Ich hab das ungute Gefühl, dass da noch jede Menge Potenzial für Ärger drin steckt und ich erst richtig große Geschütze auffahren muss.

Wollte ich eigentlich vermeiden, aber ich glaube so langsam muss ich mal zeigen, dass man nicht alles einfach so mit mir machen kann.
 
Geh ich richtig in der Annahme, dass ich die Genehmigung von meinem Arbeitgeber dafür benötige?

Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Sofern nicht explizit erwähnt wird diese nicht benötigt. Kenne aber keinen! Arbeitsvertrag in dem diese Klausel nicht drin steht.
Edit:// Wie es bei Beamten und co. aussieht weiß ich nicht, gehe von einem Arbeitgeber in der privaten Wirtschaft aus.

Umsatz darf ich maximale 22k machen, wie wird das dann versteuert, kommt das auf mein Gehalt drauf und wird gemäß meinem persönlichen Steuersatz versteuert oder wie läuft das.

Dazu fragst du am besten (d)einen Steuerberater. Aber grundsätzlich: Ja.
 
So gut wie immer musst du dir die Erlaubnis holen.

Versteuerung fällt unter das Kleingewerbe. Findest du alles im Internet.

 
Ein nicht unwesentlicher Teil der IT-Dienstleister haben keine IT-Ausbildung.

Und da IT an sich keine spezielle Ausbildung erfordert, gibt es auch keinen Jagdschein wie bei der Elektrik oder so.
Also ja, du kannst auch als völlig ungelernter eine IT-Bude aufmachen.
Die Frage ist dann eher, wie man quasi an Kunden kommt. Wobei auch kein Kunde fragt, wo den der Facharbeiterbrief ist.
Allenfalls fragen die nach Zertifikaten von wem auch immer zu welche Technologie auch immer.
Das wäre etwas, was du im Auge haben musst.
Weiter musst du weiteres im Auge haben, wenn du ausbilden willst, da braucht es dann Ausbilderbefähigung.

Lange Rede gar kein Sinn, kannste machen.

Ansonsten:
Wichtig is das, was im Arbeitsvertrag, eben auch wegen "bei der Konkurrenz" was machen.
 
Du kannst anbieten, was du willst. Sofern es keiner Eintragung bedarf, zum Beispiel in die Handwerksrolle, die du nicht besitzt, Stichwort 'Zulassung Pflicht'.
 
@Nubert
Soweit ich weiß muss du die Nebentätigkeit beim Haupt AG anmelden. Der AG hat dann ein Veto Recht wenn er meint dass du damit in einen Interessenkonflikt kommst (Einsicht Geschäftsdaten zB.), Wenn der Nebenjob zu nah an der direkten Konkurrentz ist, oder wenn dein Haupt Job unter der Nebentätigkeit leidet (du deine Prio nicht klar hast).

Wie das genau ist und wo es herkommt müsste ich noch Mal suchen.
 
@Nubert
Soweit ich weiß muss du die Nebentätigkeit beim Haupt AG anmelden. Der AG hat dann ein Veto Recht wenn er meint dass du damit in einen Interessenkonflikt kommst (Einsicht Geschäftsdaten zB.), Wenn der Nebenjob zu nah an der direkten Konkurrentz ist, oder wenn dein Haupt Job unter der Nebentätigkeit leidet (du deine Prio nicht klar hast).

Wie das genau ist und wo es herkommt müsste ich noch Mal suchen.
Das stimmt so wie du sagtest zu 99%.
Das eine % sind sagen wir mal mögliche Abweichungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Geh ich richtig in der Annahme, dass ich die Genehmigung von meinem Arbeitgeber dafür benötige?

Umsatz darf ich maximale 22k machen, wie wird das dann versteuert, kommt das auf mein Gehalt drauf und wird gemäß meinem persönlichen Steuersatz versteuert oder wie läuft das.
Du brauchst auf jeden Fall eine Genehmigung des Arbeitgebers. Diese sollte in den meisten Fällen aber Formsache sein, wenn Du mit gesundem Menschenverstand agierst. Hier ist es eigentlich relativ gut zusammengefasst worauf Du bei der Anmeldung und beim arbeiten achten solltest: https://www.personio.de/hr-lexikon/nebenbeschaeftigung/

Tl;dr: Keine Aufträge für Konkurrenzunternehmen, Maximalarbeitszeit von 48h die Woche darf nicht überschritten werden, ..

Zusätzlich kann ich einen Steuerberater (mindestens für den Anfang) wärmstens empfehlen, der alle deine Steuer- und Verdienstfragen individuell für deine Situation beantworten kann (wie muss was versteuert werden, wieviel darfst/sollst du verdienen). Außerdem nicht zu vergessen ist die Anmeldung der Nebentätigkeit bei deiner Krankenkasse und Anlage eines Geschäftskontos.

Das sollte es eigentlich gewesen sein.

Umsatz darf ich maximale 22k machen, wie wird das dann versteuert, kommt das auf mein Gehalt drauf und wird gemäß meinem persönlichen Steuersatz versteuert oder wie läuft das.
Das stimmt so nicht. Du meinst sicher diesen Punkt: Als Gewerbetreibender, auch mit Kleingewerbe, bist du grundsätzlich verpflichtet, Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen. Allerdings besteht auf Wunsch die Möglichkeit, die Kleinunternehmer-Regelung anzuwenden und dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen. Dies kannst du machen, wenn dein Gewerbebetrieb im letzten Jahr nicht mehr als 22.000 Euro eingenommen und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro einnehmen wird.

Wie oben geschrieben, bitte lasse dich dazu vom Steuerberater aufklären. Das wirst Du auf keinen Fall bereuen, denn wenn bei der Geschichte was schief läuft, hast Du da keinen Spaß mit..

Ansonsten kann ich dich nur ermutigen das Ganze auszuprobieren, vllt. entwickelt sich ja irgendwas draus, was dir noch viel mehr Spaß macht und wenn nicht, kannst Du auch jederzeit aufhören :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht grundsätzlich, das kommt auf das Ausmaß der Tätigkeit an, wenn es ein 450 Euro Job oder etwas im wirklich geringen Arbeitssegment ist dann kann das entfallen.
Wichtig wäre aber immer eine Absprache damit es später nicht zu etwaigen Problemen kommen kann.

Hatte das als ich mich selbstständig gemacht habe und noch in einer Firma angestellt war, ich wollte klein beginnen und es nebenbei laufen lassen, hätte sich beides nicht überschnitten.

Den AG mal höflich gefragt und der lehnte alles ab.-

Habe Ihm dann ins Gesicht gesagt dass ich hiermit kündige und diese am Abend schriftlich ausgehändigt wird.


Der Anblick seines Gesichtsausdrucks war es wert, da in dem Geschäft Land unter herrschte, kein Personal zu bekommen war und ich eine Schlüsselposition hatte.

Ende vom Lied- Buchse voll und gleichzeitig stolz mit dicken Eiern hat der AG dann doch gezwungener Maßen zugestimmt und es hat den Job niemals tangiert, eher im Gegenteil, es hat mir dort geholfen, die Firma hat indirekt profitiert.
 
es gelten aber auch noch die regelungen in tarifverträgen. ansonsten ja, wenn absolut nichts irgendwo stehen, kann der AN innerhalb von 4 wochen kündigen.
Habs nun nachgeschaut und es steht doch was im Vertrag, nämlich, dass die verlängerten Fristen auch für den AN gelten. Heißt für mich, drei Monate Kündigungsfrist... .
 
Mein AG wird im Dreieck springen, wenn ich kündige.
Der lässt mich sicher nicht vorher gehen.
 
Hehe ja, aber für das Angebot dass du bekommen hast, würde ich auch wechseln.
Sind einfach zugute Konditionen.

Evtl. kannst du dich ja auch kündigen lassen, notfalls nachhelfen wäre die eher unschöne Variante.
 
Auf jeden Fall. :) Noch habe ich die Stelle aber nicht.

Kündigen lassen, naja, ...
 
Sei froh, es gibt auch so geile Dinger wie sechs Monate zum Quartalsende.
 
Bei meinem alten AG hatte ich 2 Wochen zum Monatsende (glaube ich zumind. vllt. waren es aber auch 6 Wochen zum Monatsende. Letztlich egal, denn es war relativ kurzfristig :fresse: )
Das war offenbar nicht wirklich so gewollt, denn der AG hat das nicht glauben wollen, bis der BR das aber so bestätige.
Zack, war dann recht schnell weg :fresse2:

Glaub, die haben danach das direkt angepasst.
 
Heute hatte ich einen schönen Artikel im Newsletter, der auf die Stundensätze, Steuern und Gewinnermittlung von Selbstständigen eingeht.
Dieser durchleuchtet sehr anschaulich die Situation und man kann in den Kalkulatoren durchaus sinnige Zahlenbeispiele und Anregungen finden.

link zum Artikel: klick

Auch sehr schön, der BMF Steuerrechner: klick
Hier kann man seinen Steuersatz anhand vom Gewinn einsehen und planen was man abgeben muss.
 
Mein AG wird im Dreieck springen, wenn ich kündige.
Der lässt mich sicher nicht vorher gehen.
Aufhebungsvertrag in beidseitigem Einverständnis geht immer.
Wenn alles gesagt ist, warum dann noch weiter Klammern... Hat der AG am Ende auch nix von.
 
Sei froh, es gibt auch so geile Dinger wie sechs Monate zum Quartalsende.
Ob das rechtlich bindend ist weiss ich ja nicht, es gibt viele Verträge wo einfach bullshit drin steht.
 
Aufhebungsvertrag in beidseitigem Einverständnis geht immer.
Wenn alles gesagt ist, warum dann noch weiter Klammern... Hat der AG am Ende auch nix von.
Weil dann ne Menge Sachen liegen bleiben. Es ist schon immer ein Drama, wenn ich mal krank bin oder Urlaub machen will und die Leute, die noch da sind, sind selber schon >100%.
Das ist (dann) natürlich endlich nicht (mehr) mein Problem :), aber er wird mich auch nicht früher gehen lassen.
 
Weil dann ne Menge Sachen liegen bleiben. Es ist schon immer ein Drama, wenn ich mal krank bin oder Urlaub machen will und die Leute, die noch da sind, sind selber schon >100%.
Das ist (dann) natürlich endlich nicht (mehr) mein Problem :), aber er wird mich auch nicht früher gehen lassen.
Das typische Problem, das die "Obrigkeit" aber nicht versteht.. und wenn Du gehst, wird auch kein neuer MA eingestellt, sondern die Arbeit auf die Verbleibenden aufgeteilt... :-(
 
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