[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Aufhebungsvertrag in beidseitigem Einverständnis geht immer.
Wenn alles gesagt ist, warum dann noch weiter Klammern... Hat der AG am Ende auch nix von.
Weil dann ne Menge Sachen liegen bleiben. Es ist schon immer ein Drama, wenn ich mal krank bin oder Urlaub machen will und die Leute, die noch da sind, sind selber schon >100%.
Das ist (dann) natürlich endlich nicht (mehr) mein Problem :), aber er wird mich auch nicht früher gehen lassen.
 
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Weil dann ne Menge Sachen liegen bleiben. Es ist schon immer ein Drama, wenn ich mal krank bin oder Urlaub machen will und die Leute, die noch da sind, sind selber schon >100%.
Das ist (dann) natürlich endlich nicht (mehr) mein Problem :), aber er wird mich auch nicht früher gehen lassen.
Das typische Problem, das die "Obrigkeit" aber nicht versteht.. und wenn Du gehst, wird auch kein neuer MA eingestellt, sondern die Arbeit auf die Verbleibenden aufgeteilt... :-(
 
Das typische Problem, das die "Obrigkeit" aber nicht versteht.. und wenn Du gehst, wird auch kein neuer MA eingestellt, sondern die Arbeit auf die Verbleibenden aufgeteilt... :-(
Korrekt. Deswegen nicht dem AG bis zur letzten Sekunde Zucker in den Arsch blasen, sondern ... Nennen wir es Dienst nach Vorschrift.
 
@Nubert
Soweit ich weiß muss du die Nebentätigkeit beim Haupt AG anmelden. Der AG hat dann ein Veto Recht wenn er meint dass du damit in einen Interessenkonflikt kommst (Einsicht Geschäftsdaten zB.), Wenn der Nebenjob zu nah an der direkten Konkurrentz ist, oder wenn dein Haupt Job unter der Nebentätigkeit leidet (du deine Prio nicht klar hast).

Wie das genau ist und wo es herkommt müsste ich noch Mal suchen.

Nur nochmal, weil es jetzt einige auch so oder ähnlich geschrieben haben. Es gibt KEIN Gesetz, dass dir vorschreibt was du dem Arbeitgeber zu melden hast. Es ist reine Vertragssache des Arbeitsvertrags!
Wenn im Arbeitsvertrag keine Klausel bezüglich Meldepflicht steht, dann kann man lustig Nebengewerbe haben wie man möchte und muss dem Arbeitgeber nichts! sagen.
 
eine hohe kündigungsfrist ist ja eigentlich für den angestellten gedacht, damit er auch eine gewisse planungssicherheit hat und nicht immer damit rechnen muss, das er sprichwörtlich nicht weiß, ob er übermorgen noch seine rechnungen zahlen kann.
wenn der angestellte kein bock mehr hat, bringt es den AG wenig, wenn er diesen noch ewig hält. am ende sitzt hier der angestellte einfach am längeren hebel, da ihn plötzlich einfällt, das das knie doch mal operiert werden müsste oder das burnout gerade hart kickt. war auch nur 1 auf der arbeit irgendwas sexistisches oder mobbing gefallen, kommt gleich noch die klage dank rechtschutzversicherung on top.
es ist natürlich trotzdem immer besser, sich im gute zu einigen. man glaubt häufig gar nicht, wie klein die welt ist und wie gut sich diese firmen untereinander kennen.
 
Nur nochmal, weil es jetzt einige auch so oder ähnlich geschrieben haben. Es gibt KEIN Gesetz, dass dir vorschreibt was du dem Arbeitgeber zu melden hast. Es ist reine Vertragssache des Arbeitsvertrags!
Wenn im Arbeitsvertrag keine Klausel bezüglich Meldepflicht steht, dann kann man lustig Nebengewerbe haben wie man möchte und muss dem Arbeitgeber nichts! sagen.

Ist eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig? Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann

Darauf war das von uns oben meist bezogen.
Zumal Nebentätigkeiten im selben Berufsfeld aufgrund von vielen Faktoren schwierig sind und zumeiust vertraglich ausgeschlossen werden, abgesehen davon dass das ein Vertrauen zum AN schwächt, wenn der AN dann beim direkten MItbewerber eine Nebentätigkeit aufnimmt.
 
Ist eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig? Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann

Darauf war das von uns oben meist bezogen.
Zumal Nebentätigkeiten im selben Berufsfeld aufgrund von vielen Faktoren schwierig sind und zumeiust vertraglich ausgeschlossen werden, abgesehen davon dass das ein Vertrauen zum AN schwächt, wenn der AN dann beim direkten MItbewerber eine Nebentätigkeit aufnimmt.

Ist so faktisch falsch. Nur wenn es im Arbeitsvertrag steht. Ansonsten bin ich gerne lernfähig wenn du mir das entsprechende Gesetz zeigst und keine unbekannte Sekundärquelle
 
Es gibt kein einheitzliches Gesetz welches dem Dienstrecht der Beamten und dem des öffentlichen Dienstes entspricht und Nebentätigkeiten derart regelt.

Es besteht eher aus einem Sammelsorium von einem halben Dutzend allgemein. gültigen und speziellen Regularien sowie Gesetzen.
 
Ich denke die Diskussion sprengt den Thread und es ist eh müßig, da jeder Arbeitgeber den entsprechenden Passus in den Vertrag schreibt. Ich bleibe trotzdem dabei, solange nichts im Vertrag diesbezüglich steht, gibt es keinerlei Meldepflicht.
Hier noch ein Zitat der Deutschen Anwaltshotline:

  • Es gibt keine generelle oder allgemeine Meldepflicht für Nebentätigkeiten, die Anzeigepflicht ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag .
 
Jop, wobei ich das bei Wikipedia in der Tat gut zusammengeführt finde.
Da erspart man sich wirklich das lange suchen.

Im Zweifelsfall Augen auf bei dem Was man unterschreibt.

Was macht man denn wenn man keine Ahnung von Arbeitsverträgen hat, wer kann denn mit geschultem Blick drüber schauen?

Edit: bin sogar noch Verdi Mitglied (meine Ex hat mich damals da angemeldet und zahlt wohl noch heute die Beiträge) auch wenn ich mit denen Beruflich nichts gemein habe, evtl. kann ich da mal anfragen bevor ich kündige.
 
Bei uns gibt's sogar gratis Bier, Cola, Apfelsaft, Kaffee und Wasser für alle. :)
 
Gratis Wasser beim Arbeitgeber ist doch schon nett
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Keine Ahnung ob es besser hier rein passt oder in den Immobilienthread, aber:
Meine Mietwohnungssuche ging heute zu Ende. Ich hatte mich jetzt auf einen Neubau aus 2016 beworben in eigentlich sehr guter Lage am Helmholtzplatz (für die Berlinkenner unter euch).
Die Wohnung ist ein Neubau aus 2016 mit schönem Parkett, Fußbodenheizung, alle Fenster sind so bodentiefe Türen mit französischem Balkon und ein "richtiger" Balkon mit ausreichend Platz zum Grillen und Sitzen ist am Wohnzimmer.

Die Wohnung ist jetzt kein krasser Luxus und mit 88qm 4 Zimmer nur ein kleineres Upgrade was die Größe angeht zu meiner aktuellen aber damit kommen wir zu dritt gut klar und im Qualitätsvergleich (wohne ja aktuell in ner Platte) ein wirklich gutes upgrade. Außerdem ist sie von einer der Landes Gesellschaften vermietet und da weiß ich, dass die Miete nicht unfair erhöht wird bzw. keine Eigenbedarfskündigung reinflattert.

Eigentlich hatten wir eher 100qm aufwärts gesucht, aber für uns war das jetzt eine sehr guter, pragmatischer Kompromiss und ich bezahle dafür halt auch 600€ unter meinem Maximalbudget was mir natürlich auch gut gelegen kommt. Trotzdem, zahle ich in Zukunft ~1.000€ mehr an Miete, es ist echt verrückt wie sich der Markt in den letzten 10 Jahren entwickelt hat :fresse:
 
Mal eben 1000€ mehr Miete einfach so muss man sich aber auch erstmal leisten können.
 
Meinem Antrag auf Höhergruppierung (ÖD) wurde zugestimmt. Allerdings nur rückwirkend ab dem 01.07.2022.

Ich hab das ungute Gefühl, dass da noch jede Menge Potenzial für Ärger drin steckt und ich erst richtig große Geschütze auffahren muss.

Wollte ich eigentlich vermeiden, aber ich glaube so langsam muss ich mal zeigen, dass man nicht alles einfach so mit mir machen kann.

Jetzt habe ich es auch schriftlich und es wird immer besser.

Antrag gestellt in 04/2022.

Vertrag wurde vom AG in 06/2022 unterschrieben.

Ausgehändigt wurde er mir in 08/2022.

Ich verstehe jetzt noch weniger wie man da auf rückwirkend zum 01.07.2022 kommt.

Wenn es um einen kleinen Betrag gehen würde wäre ich ja noch kompromissbereit aber es geht von 01 bis 06 um insgesamt knapp 1.000€ netto.
 
Meine Mietwohnungssuche ging heute zu Ende.
Glückwunsch, der Aufpreis ist es bestimmt wert! Ich finde die Wohngegend bzw. die Wohnung steuert so viel zur Lebensqualität bei, da sollte man möglichst wenig Kompromisse eingehen. Gerade in Berlin, ist es doch bestimmt wie Tag und Nacht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt habe ich es auch schriftlich und es wird immer besser.

Antrag gestellt in 04/2022.

Vertrag wurde vom AG in 06/2022 unterschrieben.

Ausgehändigt wurde er mir in 08/2022.

Ich verstehe jetzt noch weniger wie man da auf rückwirkend zum 01.07.2022 kommt.

Wenn es um einen kleinen Betrag gehen würde wäre ich ja noch kompromissbereit aber es geht von 01 bis 06 um insgesamt knapp 1.000€ netto.
Du musst die Tätigkeit 3 Monate ausführen, und das wäre dann der 1.7. wenn die den 1.4. als start genommen haben, was ziemlich dämlich wäre....
 
Ich führe die Tätigkeit schon seit über 2 Jahren aus. Zum 01.01 habe ich noch bissl mehr übernommen. Gleiche Tätigkeit nur eben öfter. Quasi veränderte Zeitanteile. Durch den erhöhten Zeitanteil ist eine Änderung der Entgeltgruppe überhaupt erst möglich geworden. Davor wurde eine Erhöhung abgelehnt.

Antrag habe ich in 04/2022 gestellt mit Bitte um Anpassung ab 01.01 da hier die Faktoren eingetreten sind ( die Veränderung des Zeitanteils) welche meinen Antrag begründen
 
Zuletzt bearbeitet:
Keine Ahnung ob es besser hier rein passt oder in den Immobilienthread, aber:
Meine Mietwohnungssuche ging heute zu Ende. Ich hatte mich jetzt auf einen Neubau aus 2016 beworben in eigentlich sehr guter Lage am Helmholtzplatz (für die Berlinkenner unter euch).
:fresse:
Nähe Konnopke und Zaza Bar, geil!
 
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