[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

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da hier soviele im büro arbeiten: was macht ihr gegen kalte hände am schreibtisch? kaffee und tee und finger dran aufwärmen geht auch nur bedingt. hat jemand bessere ideen wie spezielle handschuhe oder so?
Hatte das Problem nie aber gibt doch bestimmt irgendwelche usb heizmousepads oder irgendwie sowas 😅
 
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Bitte zuerst den Antrag ausfüllen
 
Ich wechsle ja nun den Arbeitgeber, hatte ich hier auch schon mal geschrieben.

30.09. endet mein Arbeitsvertrag beim aktuellen AG, 1.10. geht der neue Job los.

Nun ist es so, ich habe noch ordentlich Überstunden, diese können jedoch erst im Folgemonat ausgezahlt werden. Nun ist es doch so, dass ich in Steuerklasse 6 rutsche, da ich im Folgemonat quasi "2 Jobs" habe, durch die doppelte Auszahlung: Überstunden und normales Entgelt des neuen AGs. Ist das korrekt?

Wie könnte man das klug umschiffen? Der alte AG ist recht klein und man könnte mit ihm reden, sofern es andere, legale Möglichkeiten gibt.
 
@BlackPitcher das denke ich nicht, dein altes Dienstverhältnis endet mit 30.9. Somit hast du ab 1.10. einen Job. Wenn du noch Ansprüche aus dem alten Job hast, sollte das keinen Einfluss auf deine Steuerklasse haben

Aber ich lebe in AT und kenne euer System zu wenig
 
@BlackPitcher das denke ich nicht, dein altes Dienstverhältnis endet mit 30.9. Somit hast du ab 1.10. einen Job. Wenn du noch Ansprüche aus dem alten Job hast, sollte das keinen Einfluss auf deine Steuerklasse haben

Aber ich lebe in AT und kenne euer System zu wenig

Hätte ich auch gedacht, als ich den letzten AG-Wechsel hatte - zumindest war mir das so in Erinnerung - hatte ich zusätzlich erhöhte Abzüge von den sowieso schon hohen Abzügen bei Überstundenauszahlung.

Aber deshalb frage ich ja hier, da sind einige sicherlich mehr im Thema als ich!
 
Nein, du wirst nicht in die Steuerklasse 6 rutschen. Du hast ja, wie schon festgestellt nicht zwei Jobs, sondern wirst aus abrechnungstechnischen Gründen für vorher geleistete Arbeit zeitversetzt entlohnt.
 
Steuern und Co werden doch automatisch zum letzten Arbeitstag bzw. Monat verrechnet.
Selbst wenn die Auszahlung später erfolgt, sollte das egal sein.
 
Steuererklärung wird so oder so jedes Jahr gemacht!

Aber vielen Dank für die Aufklärung.
 
Hatte von euch jemand in der 2021er Steuererklärung Büroausstattung fürs Homeoffice als Werbekosten angegeben und ging das dann durch? Mir hat das Finanzamt bei meinen Positionen jetzt 50% gekürzt mit dem üblichen blabla, dass man es ja bestimmt auch privat nutzt und sie Ausnahmsweise weil ich 225 Tage im Home Office war mir die 50% anrechnen. Ich dachte das wurde stark gelockert, dass das jetzt extra erlaubt war :rolleyes2: Ich hatte ca. 1800€ drin, 600€ pauschale + 1.100€ Schreibtisch + Maus u.Tastatur. Gefühlt kann man doch echt nur über die Werbekostenpauschale kommen wenn man nen riesigen Pendelweg mit dem Auto hat, alles andere wird grundsätzlich abgelehnt. Damit ist auch die Home Office Pauschale nutzlos, weil wenn man im Home Office ist und nicht pendelt hat man ja laut Finanzamt Logik keine anderen Kosten da man ja sonst eh alles privat nutzt was man anschafft. Cleverer move.
 
In der 2020er Steuererklärung wurde alles angerechnet.
Bürostuhl, Tisch, Monitor, Maus, Tastatur

Wurde halt 2020 auch angeschafft
 
Ich hatte schon vor Corona meine Büroausstattung abgesetzt. Es gab dann die Nachfrage ob ich denn nachweise kann, dass ich im Homeoffice arbeite. Hier reichte es aus eine Abrede zur Rufbereitschaft einzureichen und schon wurde alles durchgewunken. Seit Corona, und vor allem seit 2021, wo man nicht mal die Positionen benennen muss, geht gefühlt alles durch.
 
Hätte ich auch gedacht, als ich den letzten AG-Wechsel hatte - zumindest war mir das so in Erinnerung - hatte ich zusätzlich erhöhte Abzüge von den sowieso schon hohen Abzügen bei Überstundenauszahlung.

Aber deshalb frage ich ja hier, da sind einige sicherlich mehr im Thema als ich!
Als ich vor Jahren mal den AG gewechselt hatte, habe ich auch im Folgemonat noch meine Überstunden ausgezahlt bekommen und war in dem Monat bereits einer anderen Firma beschäftigt. Da landet man nicht in der Steuerklasse 6 deswegen.

Das mit den höheren Abzügen bei Überstundenauszahlung ist auch ein Märchen welches sich beständig hält.

Überstunden werden wie normaler Arbeitslohn versteuert. Da gibt es keine Zusatzbesteuerung.

Die Steuervorauszahlung in der Gehaltsabrechnung des Monats bezieht sich immer auf den aktuellen Monat und wird entsprechend hochgerechnet als ob man immer so viel Gehalt bekommen würde. Man bekommt also möglicherweise im Verhältnis einen höheren Lohnsteuersatz für den Monat und es sieht so aus als ob man mehr Abzüge hätte. Aber maximal den Spitzensteuersatz von 42% wenn man über die entsprechende Einkommensgrenze (ca. 4850€/Monat für 2022) kommt.

Abgerechnet wird das Ganze aber erst mit der Lohnsteuerabrechnung. Da wird geschaut wie hoch das Einkommen im gesamten Jahr war und es werden die steuermindernden Kosten (Werbungskosten etc) abgezogen und von dem was übrig bleibt ist das zu versteuernde Jahreseinkommen und es wird in der Lohnsteuertabelle geschaut welcher Lohnsteuersatz für das Jahr veranschlagt wird. Ab 58.597 sind es dann 42% Spitzensteuersatz gestaffelt.
Dann wird geschaut was im Laufe des Jahres bereits an Lohnsteuer entrichtet wurde und die Differenz bekommt man wieder zurück bzw. muss nachzahlen.

Natürlich ist es günstiger sich die Überstunden schwarz auszahlen zu lassen. Ist für AG und AN lukrativer ist aber zurecht verboten. Darauf sollte man sich auch nicht einlassen. Wenn man dabei erwischt wird, kann es richtig teuer werden. (Finanzamt schätzt, dass sowas schon öfter vorkam und rechnet das auf die letzten Jahre zurück und macht eine Steuerschätzung) Wahrscheinlich gibts noch ein saftiges Bussgeld obendrauf.

Also einfach normal auszahlen lassen und über die Einkommensteuererklärung gleicht sich das spätestens wieder aus.
 
Die FÄ sind so rigide wie eh und je.

Eine Freundin hat ihre Praxiszulassung als Hausärztin und FÄ. für Anästhesie noch für zu Hause durchbekommen, so benötigt sie keine externen Praxisräume anzumieten und arbeitet eh zu 99% in anderen Praxen, Kliniken.
Sie musste halt nur einen Raum als festes Büro deklarieren und dementsprechend mit Maßen etc. einreichen, nutzt es auch offiziell als privates Zimmer.
Das Finanzamt meckert andauernd bei Ihr herum, dass Sie ja nicht vor Ort arbeitet und nimmt alles erst nach mehrfacher Einreichung und Drohung an.
Sowohl was die Anerkennung der Räumlichkeiten noch das Absetzen von Materialien anbelangt.

Dabei ist die Anerkennung zu 100 % bindend für das FA.
 
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Ich verstehe halt die Logik nicht, die sehen dass ich 100% im HO bin und behaupten dann, sie können mir den Schreibtisch nur zu 50% anerkennen. Wenn die jetzt gesagt hätten 10-20% privat, 80% beruflich, ja ok von mir aus. Aber so würden sie mir ja unterstellen, dass ich den Schreibtisch jeden Tag nochmal mindestens 8h privat nutze. Ich werde mich noch einlesen und dann ggf. Widerspruch einlegen, ich habe ja noch 30 Tage dafür Zeit. Es geht zwar "nur" um ~250€ aber verarschen lasse ich mich nicht von denen.
 
Das ist schon ein MoRa3 420 inkl. Versand, das würde ich mir nicht gefallen lassen ;)
Es ist ordentlich Geld, ohne Frage. Das Problem ist halt, dass ich gerade so im Stress bin mit Umzug arbeit etc, dass ich grad keinen Kopf für so nen Mist habe. Aber sind ja 30 Tage Zeit :)
 
Wenn es dir ums Prinzip geht, dann ab zum guten Steuerbüro, dann ist das was du theoretisch sparst ebenfalls weg, aber du bekommst eher dein Recht ;P
 
Ich verstehe halt die Logik nicht, die sehen dass ich 100% im HO bin und behaupten dann, sie können mir den Schreibtisch nur zu 50% anerkennen. Wenn die jetzt gesagt hätten 10-20% privat, 80% beruflich, ja ok von mir aus. Aber so würden sie mir ja unterstellen, dass ich den Schreibtisch jeden Tag nochmal mindestens 8h privat nutze. Ich werde mich noch einlesen und dann ggf. Widerspruch einlegen, ich habe ja noch 30 Tage dafür Zeit. Es geht zwar "nur" um ~250€ aber verarschen lasse ich mich nicht von denen.
Hab 2020 auch noch ienmal investiert - PC, Monitor, extra ergonomische Tasta+Maus, Stuhl, ... und das gleiche Spiel.
80% waren beruflich angesetzt, Rest Privat. Kamen mir auch mit 50% daher. Einspruch eingelegt mit Hilfe von meinem Steuerberater (Wegen Nebengewerbe habe ich einen) und dann ging es nach hin und her doch durch.

Wie du sagst... Als hätten wir nichts besseres zu tun, um nach der Arbeit noch einmal 8h vorm Rechner zu hocken. Hab exemplarisch beim Einspruch auch meine "Stundenzettel" mitgegeben :d
 
Ich verstehe halt die Logik nicht, die sehen dass ich 100% im HO bin und behaupten dann, sie können mir den Schreibtisch nur zu 50% anerkennen. Wenn die jetzt gesagt hätten 10-20% privat, 80% beruflich, ja ok von mir aus. Aber so würden sie mir ja unterstellen, dass ich den Schreibtisch jeden Tag nochmal mindestens 8h privat nutze. Ich werde mich noch einlesen und dann ggf. Widerspruch einlegen, ich habe ja noch 30 Tage dafür Zeit. Es geht zwar "nur" um ~250€ aber verarschen lasse ich mich nicht von denen.
Ich glaube da gibt es keine logische oder rechtliche Begründung dafür. Entweder jemand hat grade etwas Zeit, einen schlechten Tag oder das ist jetzt quotentechnisch die Steuererklärung, die überprüft werden musste. Bei uns wurde die letzten 2 Jahre, ohne Prüfung von Belegen o.ä., alles anstandslos durchgewunken und das waren bei weitem keine kleinen Beträge.
 
Das Problem ist, dass das erstmal Ermessensspielraum der einzelnen Sachbearbeiter ist, selbst wenn es Anordnungen von oben gab, so muss nicht immer alles durchgewunken werden.

Das doofe ist halt, dass die Einzelpersonen da das Nachsehen haben im Vergleich zu grossen betrieben, die werden meist durchgewunken, da hier bei verstärkter Kontrolle wesentlich mehr Personalaufwand droht.

Zudem gibt es wohl auch amtsmüde Beamte, sowie pedantische Arschlöcher nach Lehrbuch.

Hab das von zwei aus dem Bekannten Kreis, die eine war Leiterin eines FA und die andere macht ausschliesslich Firmenabwicklungen von Unternehmen mit ab 100 bis 20.000 Mitarbeitern, da geht sowas in wenigen Stunden bis Tagen durch.
 
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