tomm73
Semiprofi
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TikTok Trash, komplett. Alleine die Formulierungen welche der Herr vorliest, klingt nach selbst geschrieben und ohne viel Ahnung.Ist derart Gebahren des AG (aktuell oder Zukünftig) zulässig?
Rechtlich zulässig ist eine Gehaltskürzung/Gehaltsanpassung laut Arbeitsrecht nur dann, wenn der AG dem AN einen Mangel in seiner Leistung nachweisen kann.
Bei Dingen wie Diebstahl, Beleidigung, grobre Fahrlässigkeit usw. ist auch eine Gehaltskürzung zulässig, aber niemals rückwirkend und es muss nachweisbar sein.
Zusätzlich muss immer der Betriebsrat (sofern vorhanden) zustimmen.
Rückwirkende Gehaltskürzung ist nicht möglich – bzw. nur im Rahmen einer erfolgreichen Schadensersatzklage – aber davon reden wir ja nicht.
Was möglich ist, ist eine Änderungskündigung. Sprich: wir kündigen deinen alten Vertrag fristgerecht und bieten dir direkt einen neuen (schlechteren) Vertrag an.
Natürlich ist das immer nur in die Zukunft möglich, nicht rückwirkend.