[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

klingt irgendwie als haben die headhunter und personalvermittler probleme die leute zu vermitteln

ignorniert hab ich jedenfalls kein Angebot
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
ne alles fein :d
 
Was für ein Abschaumchef...

Edit: Habe ich hier nicht einen Beitrag gesehen über den About You Chef?
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Lesart ist:
Juristisch gilt das Urteil nur für die im Fall betroffenen Unternehmen, aber dadurch dass es BAG ist, ist es faktisch der Standard für alle anderen, da immer wieder dieses Urteil herangezogen wird.

Das Bundesarbeitsgerichts hat als höchstes deutsches Arbeitsgericht die gültige Interpretation der bereits vorhandenen EU Richtlinie getroffen und dies mit einem Passus aus dem deutschen Arbeitsschutzgesetzt begründet. Da letztes für alle Unternehmen in Deutschland gilt, ist es umgehend und für alle gültig.


Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts & vorsitzende Richterin des Ersten Senats :

"Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Nach dem EuGH-Urteil hat Deutschland Gestaltungsspielraum über das Wie, nicht das Ob“ der Arbeitszeiterfassung. Diese ist auch Schutz vor Fremdausbeutung und Selbstausbeutung."

Aus der europarechts-konformen Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes ergibt sich, dass keine Übergangszeit angesetzt werden kann.
Die Urteilsbegründung steht allerdings noch aus. Auf ihrer Basis muss das Bundesarbeitsministerium prüfen, ob eine Anpassung deutscher Gesetze notwendig ist. Vorher wird vermutlich nicht viel passieren, außer ein AN klagt gegen seinen AG. Dieser hätte dann nach § 25 des Arbeitsschutzgesetzes mit einem Bußgeld von bis zu 25000€ zu rechnen. Wenn es Gefahren für die Gesundheit gibt (bei regelmäßiger 12h Arbeitszeit wird das grundsätzlich angenommen) gilt das Strafrecht.

Aus meiner Sicht: ein sehr gutes Urteil für alle Arbeitnehmer. Und für alle verantwortungsbewussten Arbeitgeber eine gute Bestätigung ihres Handelns.
 
Seit dem 13.09.2022 wurde endgültig und abschließend vom Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle deutschen Unternehmen verpflichtet sind ein System zur Erfassung der von Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit einzuführen. Und das sofort und unverzüglich.

Laut § 3 Satz 1 ArbZG beträgt die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden, Werktage sind die Tage Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die maximal zulässigen Gesamtarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden (im 3 Monats Durchschnitt) ist nicht zu überschreiten. Ansonsten ist es ein Gesetzesverstoß zu Schulden des AG! Die Fürsorgepflicht zur Einhaltung dieser Gesetze obliegt dem AG, nicht dem AN.

Wenn ein AG dies vorsätzlich und mit System verletzt, ist eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren ohne weiteres möglich und wurde auch schon ausgesprochen. Von daher wird der Typ ziemlich bald auf dem Boden der Realität ankommen. Und das ist gut so.
Auch da sind Ausnahmen die Regel, in systemrelevanten Berufen sind bis zu 60 Wochenstunden zulässig und auch ein Übergang zwischen Feierabend und Dienstbeginn von 9 Stunden (Siehe angestellte Mediziner, Pflegepersonal, Rettungskräfte, LKW Fahrer, Busfahrer und restlicher ÖPNV).
 
Auch da sind Ausnahmen die Regel, in systemrelevanten Berufen sind bis zu 60 Wochenstunden zulässig und auch ein Übergang zwischen Feierabend und Dienstbeginn von 9 Stunden (Siehe angestellte Mediziner, Pflegepersonal, Rettungskräfte, LKW Fahrer, Busfahrer und restlicher ÖPNV).
Du meinst vermutlich die am 28.10.2020 beschlossene Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes, welche am 10.04.2022 ausgelaufen ist. Gibt es eine Nachfolgeregelung?
Es gibt jedoch Ausnahmen, welche im §7 ArbZG geregelt sind.

Aber ich glaube wir reden noch immer über das gezeigte Beratungsunternehmen? Bei dem dürfte keine Ausnahme zutreffend sein - und wenn doch wird sogar diese mutmaßlich deutlich überschritten.
 
Nein die Regelung bei systemrelevanten Berufsgruppen, gab es bereits vorher. Bei meiner Berufsgruppe greifen immer noch rechtliche Regelungen aus Zeiten der Bundesbahn. Bei medizinischen Personal war es auch vorher so, sowohl meine Tante als auch meine Cousine sind examinierte Krankenschwestern und machten beide regelmäßig über 50 Wochenstunden (Tante ist inzwischen in Rente und meine Cousine hat sich weitergebildet zur Ernährungsberaterin für Leistungssportler)
 
die Regelung bei systemrelevanten Berufsgruppen, gab es bereits vorher.
Gilt sogar für Podologen, Physiotherapeuten, alles was medizinisch arbeitet und systemrelevant ist.
Selbst bei Gruppen wo man es nicht denkt, kann man das Gesetz schieben und dehnen.
 
Energiepreispauschale ... ganze 167,60€ sind von den 300€ auf meinem Konto gelandet.
Das federt gerade so vllt. 1 Monat Gas + 5 Tage Strom ab.
 
Ich hatte mit meinem Chef vor ein paar Wochen ja darüber geredet, ob wir die Zwischenstufe in meinem Stufenplan überspringen können, weil ich nach nicht einmal einem halben Jahr alle Ziele für den 1,5 Jahresplan erfüllt habe. Er hat das ganze jetzt mit dem Chef darüber und der Personalabteilung abgeklärt und nein, leider müssen wir uns daran halten. Aber so ist wenigstens noch einmal überall angekommen, dass ich mich deutlich besser als erwartet in der neuen Rolle entwickle und mein Chef ist von meiner Arbeitsmotivation, dass ich zum Beispiel auch selber oft größere Themen übernehme, und meiner Lerngeschwindigkeit begeistert.
Statt der Stufen-Überspringung gibt es jetzt einen Extra-Bonus für mich, wie hoch der ausfällt, kann mir aber noch keiner sagen, können 500€, aber auch 3000€ sein. Also zusätzlich zu dem Bonus, ~10% des Jahresgehalts, den ich sowieso bekomme. Und mir wurde auch noch einmal bestätigt, dass die Inflationsanpassung, die dieses Jahr kräftiger ausfallen könnte, man rechnet mit 5-7%, zusätzlich auf meine schon verhandelten Gehaltssprünge (8,5% zu Jahreswechsel und noch einmal 6% Mitte 2023) draufgerechnet wird. Also geschadet hat das Gespräch auch nicht.
Nächstes Jahr sollte somit deutlich mehr am Konto ankommen. In Österreich wird die kalte Progression ja zu 2/3 abgeschafft, die Lohnsteuerstufen steigen also zum Teil mit der Inflation, und die Lohnsteuerstufen ändern sich 2023 und 2024 auch noch einmal, dass Netto mehr ankommen sollte.
 
Seit dem 13.09.2022 wurde endgültig und abschließend vom Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle deutschen Unternehmen verpflichtet sind ein System zur Erfassung der von Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit einzuführen. Und das sofort und unverzüglich.

Laut § 3 Satz 1 ArbZG beträgt die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden, Werktage sind die Tage Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die maximal zulässigen Gesamtarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden (im 3 Monats Durchschnitt) ist nicht zu überschreiten. Ansonsten ist es ein Gesetzesverstoß zu Schulden des AG! Die Fürsorgepflicht zur Einhaltung dieser Gesetze obliegt dem AG, nicht dem AN.

Wenn ein AG dies vorsätzlich und mit System verletzt, ist eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren ohne weiteres möglich und wurde auch schon ausgesprochen. Von daher wird der Typ ziemlich bald auf dem Boden der Realität ankommen. Und das ist gut so.


Ja und Nein. Das Gericht hat erstmal festgestellt, dass die Gesetze Anwendung finden und es hat nochmal nachgeschärft welche Pflichten sich daraus ergeben.
Aktuell ist es halt so, dass ein AN der klagt gegen Zeiterfassung bzw die Anzahl Stunden oder Gehalt anhand von Stunden usw in den Fällen Recht bekommt wo der AG keine Erfassung hat.
Trotzdem ist es nach wie vor an dem Gesetzgeber die EU Richtlinie nochmal bindend in ein Gesetz zu kippen. Einfach weil die Interpretation des Gerichtes jetzt neu ist.

Am Ende: Wir werden damit rechnen das das Thema Arbeitszeiterfassung Pflicht wird und es vielen Arbeitnehmern Freiheiten im Bereich Vertrauensarbeitszeit klauen wird.
Ich wette das es für viele schlechter wird und nur einige schwarze Schafe (Pflege, Sicherheitspersonal, Putzkräfte anyone)? Wobei zb. die Bühnenbauer dies umgehen indem sie Ich-Ags sind und daher als Selbsständiger an allen Arbeitszeiten vorbei eiern.
 
Die maximal zulässigen Gesamtarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden (im 3 Monats Durchschnitt) ist nicht zu überschreiten.
Quelle?
Die Durchschnittsarbeitszeit ist auf 6 Monate bzw. 24 Wochen gerechnet.
Du kannst also 3 Monate jeweils 10h/d machen und dann die anderen 3 Monate 6h/d. (bei einer 6 Tagewoche)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich wette das es für viele schlechter wird und nur einige schwarze Schafe (Pflege, Sicherheitspersonal, Putzkräfte anyone)?
Das sind nicht unbedingt schwarze Schafe. Das ArbZG lässt sehr wohl Ausnahmen zu, die das Reißen der tägl. Arbeitszeit von max. 10h durchaus erlaubt.
Wenngleich bei so einigen Ausnahmen oftmals eher eine Unterstellung der Einhaltung der Vorgaben als Realität ist.
Getreu dem Motto, dass der Pfleger im Krankenhaus natürlich 2h sein Käffchen trinkt, weil zu wenig zu tun ist und so viele Leute da sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sind nicht unbedingt schwarze Schafe. Das ArbZG lässt sehr wohl Ausnahmen zu, die das Reißen der tägl. Arbeitszeit von max. 10h durchaus erlaubt.
Wenngleich bei so einigen Ausnahmen oftmals eher eine Unterstellung der Einhaltung der Vorgaben als Realität ist.
Getreu dem Motto, dass der Pfleger im Krankenhaus natürlich 2h sein Käffchen trinkt, weil zu wenig zu tun ist und so viele Leute da sind.

Das war alles Bereitschaftsdienst! Ist halt nur zufällig heute mal viel los gewesen.
 
Das ändert aber auch nichts an der Tatsache, das Mister AboutYou offen zugibt, auf das ArbZG zu scheißen und ihm bisher aber noch nichts passiert ist.
Ohne ihn jetzt in Schutz nehmen zu wollen, wo hat er das denn explizit?


Die angesprochenen 60-80h Wochenarbeitszeit?
Für wen gilt das denn? Für das Fußvolk oder eher für Führungsebenen? Dann sei gesagt, dass das ArbZG für bestimmte Personen, auch im "Angestelltenverhältnis", nicht gilt, bzw. Auszüge nicht.

Wer nur bis 17:00 arbeiten will, soll zum Konzern gehen?
Dann sei gesagt, dass das ArbZG keine direkten Vorgaben macht, wann man Feierabend machen soll.

Dass der Typ um 03:00 eMail mit Arbeitsaufträgen schreibt?
Das heißt ja nicht, dass man um 03:05 den Eingang des Befehls zu beantworten hat. Zudem dürfte der Kollege ja nicht dem Fußsoldaten Aufträge erteilen, da gibt es, auch im Startup, Strukturen für.

Also, wo hat er offen zugegeben, auf das ArbZG zu scheißen?

Man kann ihm schon zutrauen, dass der so helle ist und da nicht unbedingt, öffentlich, einen Angriffsvektor aufmacht.
Wenn gleich da sicherlich das Arbeitspensum hoch ist. Das ist aber auch in anderen Firmen so und das sind schon lange keine Startups mehr.
Je prestigeträchtiger eine Firma ist, desto eher soll der AN dort des Namens wegen arbeiten um sich so zu empfehlen. Und natürlich machen auch Namen Leute, da ist was dran.

Auf der anderen Seite ist es aber auch so, wer mehr arbeitet und dabei gut performt, der kommt eben auch schneller weiter, auch finanziell.
Sieht man ja auch hier im Thread. Was aber nicht heißt, dass der 9to5ler weniger Wert ist. (und da sehe ich eher das Problem bei dem Kollegen)
Da heißt es nämlich ganz klar "alles für den Dackel, alles für den Club". Und da kann es schon sein, dass man da unter die Räder kommt.
Und so kommt es, dass man sich gegen Betriebsräte oder allgemein Mitarbeiterorganisation in solchen Firmen mit Händen und Füßen (wohl eher mit Panzern und Atombomben) wehrt. Weil das klappt schon so mit dem Chef und der flachen Hierarchie, denn wir sind ja ein dynam. Unternehmen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die angesprochenen 60-80h Wochenarbeitszeit?
Für wen gilt das denn? Für das Fußvolk oder eher für Führungsebenen? Dann sei gesagt, dass das ArbZG für bestimmte Personen, auch im "Angestelltenverhältnis", nicht gilt, bzw. Auszüge nicht.

Dann zitiere doch bitte den Passus in dem IT Berater oder leitende Angestellte ausgenommen sind. Das ist, mit Verlaub, Unfug.
 
Sososo...

(1) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf
1.
leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes sowie Chefärzte,
(3) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
1.
zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
2.
Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
3.
regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.
Für die in Absatz 1 Satz 3 genannten Beamten und Soldaten gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.

Und jetzt kommst du.

Und daher haben leitende Angestellte auch besondere Sachen zu beachten, was das Thema Haftung im unternehmerischen Sinne angeht. Da wird es sehr schnell ungemütlich, auch von offizieller Seite her. Auch was das Thema Einhaltung des ArbZG bei seinen Mitarbeitern angeht. Da steht man nämlich plötzlich auch persönlich haftend da, ganz ohne dass man Geschäftsführer ist.

EDIT:
Ob nun ein IT-Berater ein leitender Angestellter ist, kann man gerne bezweifeln. Zumindest sicherlich nicht der, den wir hier als Berater ansehen würden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@underclocker2k4 zeigt dir Zitate des Gesetzes inkl. Link zu diesem mit Kommentar / Ansicht und du sagst immer noch "Unfug" ohne irgendwelche Gegenbeispiele zu bringen?
Interessante Diskussion. Ich mag gute Ausführungen, da ich hier dann vllt. noch was dazulernen kann :d
 
Du sagst also, dass das. was im Gesetz steht, Unfug im Sinne des Gesetzes ist?
Interessante Logik...

PS: Ich habe die Nachweise mit den Quellenanhaben erbracht .
Du kannst dir natürlich noch weitere Ausführungen von Arbeitsrechtlern zu dem Thema holen.
Das Problem dürfte sein, dass die auch nichts anderes sagen können als das, was im Gesetz steht. (wie könnten sie auch)
Da sollte man schnell mit ein paar Stichworten bei der Suchmaschine der Wahl fündig werden.

Und natürlich ist nicht jeder Vorturner und Teamleiter ein leitender Angestellter. Daher gibt das Gesetz auch vor, was man darunter versteht. Auch dazu habe ich ne kurze Ausführung gemacht.
 
Mal eine Frage die mich interessiert.

Ich müsste mir heute ein Studium aussuchen in dem ich später viel Geld verdiene. IT Richtung.

Welches Studium wäre das?

Hier war doch einer der 175k verdient, was hat er studiert?
 
Jurastudium und ab in die Bundespolitik, dann hast du ausgesorgt.
Die Frage ist ja, ob du das wirklich nur des Geldes wegen tust oder weil es dir auch Spaß macht.

Denn zum einen merken es andere, sollte dir die Arbeit nicht liegen und zum anderen machst du dich dann nach einigen Jahren kaputt, wenn du nur dem Geld nachjagst.

Das Problem ist, dass du etwas studierst, das sehr spezifisch ist und heute dringend benötigt wird, jedoch in 5 Jahren wegfällt bzw. nicht mehr up to date ist.
Somit wirst du ggf. auch während des Studiums sehr flexibel sein müssen, das ist fast allen mir Bekannten passiert, entweder komplett 180° Richtungswechsel oder das Fachgebiet geändert, da es die Arbeitsmarktsituation mit sich brachte.

Die meisten waren danach happy und verdienen allesamt recht gut, wenn auch keine 170k

EDIT: schwer ist vorab zu sagen, was einem liegen wird, das Problem haben aber seit je her die angehenden Studenten und oder Auszubildenden etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
Welches Studium wäre das?
Ich denke man kann darauf keine sinnvolle Antwort geben. Zumindest nicht in der freien Wirtschaft. Solche Gehaelter sind meiner Meinung nach sehr stark auch von den soft skills abgaengig. Da hilft dir die beste expertise nichts wenn du dich selbst nicht vermarkten kannst. Ausserdem bleibe ich dabei: solche gehaelter sind die absolute ausnahme im ‚normalen‘ Bereich. Das geht je nach Unternehmensgroesse schnell Richtung c-level.
 
Beim Elektriker kann man sehr wohl von leitenden Angestellten reden, wenn es blöd läuft:fresse:
Also manche sind absolute Nullleiter.

@Slezer
Es kommt gar nicht so sehr auf das Studium an. Die Frage ist eher, was du dann daraus machst, wie gut schneidest du ab, an welcher Uni bist du, welche Zugänge hat die Uni zu Firmen (Kooperationen), was bekommst du für Studentenjobs etc. und wie sieht dein Werdegang danach aus.

Du kannst z.B. Technische Informatik studieren, für die Masterarbeit gehste zu IBM in die Bay Area und kannst da was. Dann bleibste da und wirst KA Mainframedude und kommst dann wieder hierher. Da kannste durchaus die 175k dann bekommen.
Du kannst mit dem selben Studium aber auch bei kleinen Systemherstellern in .de landen und bist zur selben Zeit bei 60k.

Du kannst aber irgendwas mit Cloud studieren. Dann gehst du zu den Hyperskalern und machst da einen als Solution Architect sonst was und machst dann dort die 175k. Aber genauso gut kannst dort landen, wo man irgendwie im Techsupport ist und lötest irgendwelche Deploymentscripte zusammen und bekommst dafür weniger.
Aber genauso gut kannst du mit dem Cloudwissen bei einem KMU landen und machst dort den Typen der die 100 Server in die Cloud migriert, am besten als AWS EC2 (oder vergleichbar, also wirklich Cloud im untersten Level) und bist dann dafür verantwortlich, dass das läuft und dass Teams und Sharepoint auch sauber bei MS läuft. Und auch dafür bekommste dann "nur" die 60k.

Studium in der IT kann in so ziemlich jedem Bereich von 40k bis 500k bedeuten. Es kommt auf die Umstände, den Werdegang und auch die eigenen Fähigkeiten, aber auch Glück an.
Wenn du nicht verkaufen kannst, wirds mit Sales evtl. schwer. Kannst du Kundenwünsche nicht aufnehmen, dich reinversetzen, die richtigen Fragen stellen, Sachverhalte runterbrechen wird das mit nem Consultant auch schwer. Kannst du keine Menschen führen, dich mit Chefs rumschlagen und für Gelder kämpfen, wird das mit dem IT-Leiter auch schwer.

Es gibt da kein geheimes Salz. Was es aber sehr wohl gibt ist Leistung, sich reinhängen, seine Stärken und Schwächen kennen und veränderungsbereit und neugierig sein.

Und am Ende ist Geld auch nicht alles. Auch wenn sich 175k total toll anhört und auch jedem gegönnt ist, aber ein Job mit "nur" 80k und dafür jede Menge Spaß ist mitunter mehr Wert, nicht monetär.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier war doch einer der 175k verdient, was hat er studiert?
Lies noch Mal die letzten paar Seiten, vor allem die Einschätzung von @sayer.
Da gibt's keinen Automatismus.

Spezialisieren und zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein. Aber da steckt auch 3x Glück drin. Weil die Grundvoraussetzung ist, dass deine Spezialisierung wie Wein altert, und nicht wie Milch... Alternativ gehst du in Richtung Software Instandhaltung in einen Bereich den nur Boomer gelernt haben... Und versuchst dich da. Fortran, assembler, ...

Soziopathisch/narzisstisch veranlagt sein kann auch helfen, sofern das Umfeld dieses belohnt statt es abzustrafen. Soll ja immer noch verbreitet sein, ab mittleren Management und weiter hoch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh