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Komm schon, brauchen ein Prequel, Sequel, Origin-Story im Scrushversumne alles fein
Meine Lesart ist:
Juristisch gilt das Urteil nur für die im Fall betroffenen Unternehmen, aber dadurch dass es BAG ist, ist es faktisch der Standard für alle anderen, da immer wieder dieses Urteil herangezogen wird.
Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts & vorsitzende Richterin des Ersten Senats :
"Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Nach dem EuGH-Urteil hat Deutschland Gestaltungsspielraum über das Wie, nicht das Ob“ der Arbeitszeiterfassung. Diese ist auch Schutz vor Fremdausbeutung und Selbstausbeutung."
Auch da sind Ausnahmen die Regel, in systemrelevanten Berufen sind bis zu 60 Wochenstunden zulässig und auch ein Übergang zwischen Feierabend und Dienstbeginn von 9 Stunden (Siehe angestellte Mediziner, Pflegepersonal, Rettungskräfte, LKW Fahrer, Busfahrer und restlicher ÖPNV).Seit dem 13.09.2022 wurde endgültig und abschließend vom Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle deutschen Unternehmen verpflichtet sind ein System zur Erfassung der von Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit einzuführen. Und das sofort und unverzüglich.
Laut § 3 Satz 1 ArbZG beträgt die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden, Werktage sind die Tage Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die maximal zulässigen Gesamtarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden (im 3 Monats Durchschnitt) ist nicht zu überschreiten. Ansonsten ist es ein Gesetzesverstoß zu Schulden des AG! Die Fürsorgepflicht zur Einhaltung dieser Gesetze obliegt dem AG, nicht dem AN.
Wenn ein AG dies vorsätzlich und mit System verletzt, ist eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren ohne weiteres möglich und wurde auch schon ausgesprochen. Von daher wird der Typ ziemlich bald auf dem Boden der Realität ankommen. Und das ist gut so.
Du meinst vermutlich die am 28.10.2020 beschlossene Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes, welche am 10.04.2022 ausgelaufen ist. Gibt es eine Nachfolgeregelung?Auch da sind Ausnahmen die Regel, in systemrelevanten Berufen sind bis zu 60 Wochenstunden zulässig und auch ein Übergang zwischen Feierabend und Dienstbeginn von 9 Stunden (Siehe angestellte Mediziner, Pflegepersonal, Rettungskräfte, LKW Fahrer, Busfahrer und restlicher ÖPNV).
Gilt sogar für Podologen, Physiotherapeuten, alles was medizinisch arbeitet und systemrelevant ist.die Regelung bei systemrelevanten Berufsgruppen, gab es bereits vorher.
Seit dem 13.09.2022 wurde endgültig und abschließend vom Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle deutschen Unternehmen verpflichtet sind ein System zur Erfassung der von Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit einzuführen. Und das sofort und unverzüglich.
Laut § 3 Satz 1 ArbZG beträgt die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden, Werktage sind die Tage Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die maximal zulässigen Gesamtarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden (im 3 Monats Durchschnitt) ist nicht zu überschreiten. Ansonsten ist es ein Gesetzesverstoß zu Schulden des AG! Die Fürsorgepflicht zur Einhaltung dieser Gesetze obliegt dem AG, nicht dem AN.
Wenn ein AG dies vorsätzlich und mit System verletzt, ist eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren ohne weiteres möglich und wurde auch schon ausgesprochen. Von daher wird der Typ ziemlich bald auf dem Boden der Realität ankommen. Und das ist gut so.
Quelle?Die maximal zulässigen Gesamtarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden (im 3 Monats Durchschnitt) ist nicht zu überschreiten.
Das sind nicht unbedingt schwarze Schafe. Das ArbZG lässt sehr wohl Ausnahmen zu, die das Reißen der tägl. Arbeitszeit von max. 10h durchaus erlaubt.Ich wette das es für viele schlechter wird und nur einige schwarze Schafe (Pflege, Sicherheitspersonal, Putzkräfte anyone)?
KorrektDie Durchschnittsarbeitszeit ist auf 6 Monate bzw. 24 Wochen gerechnet.
Das sind nicht unbedingt schwarze Schafe. Das ArbZG lässt sehr wohl Ausnahmen zu, die das Reißen der tägl. Arbeitszeit von max. 10h durchaus erlaubt.
Wenngleich bei so einigen Ausnahmen oftmals eher eine Unterstellung der Einhaltung der Vorgaben als Realität ist.
Getreu dem Motto, dass der Pfleger im Krankenhaus natürlich 2h sein Käffchen trinkt, weil zu wenig zu tun ist und so viele Leute da sind.
Bei uns (DB Regio) sind auch 12 Stunden Dienste zulässig, beim Fernverkehr bis zu 14 Stunden.Das war alles Bereitschaftsdienst! Ist halt nur zufällig heute mal viel los gewesen.
Ohne ihn jetzt in Schutz nehmen zu wollen, wo hat er das denn explizit?Das ändert aber auch nichts an der Tatsache, das Mister AboutYou offen zugibt, auf das ArbZG zu scheißen und ihm bisher aber noch nichts passiert ist.
Die angesprochenen 60-80h Wochenarbeitszeit?
Für wen gilt das denn? Für das Fußvolk oder eher für Führungsebenen? Dann sei gesagt, dass das ArbZG für bestimmte Personen, auch im "Angestelltenverhältnis", nicht gilt, bzw. Auszüge nicht.
(1) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf
1.
leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes sowie Chefärzte,
(3) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
1.
zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
2.
Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
3.
regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.
Für die in Absatz 1 Satz 3 genannten Beamten und Soldaten gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.
@underclocker2k4 zeigt dir Zitate des Gesetzes inkl. Link zu diesem mit Kommentar / Ansicht und du sagst immer noch "Unfug" ohne irgendwelche Gegenbeispiele zu bringen?
Beim Elektriker kann man sehr wohl von leitenden Angestellten reden, wenn es blöd läuftOb nun ein IT-Berater ein leitender Angestellter ist, kann man gerne bezweifeln
Ich denke man kann darauf keine sinnvolle Antwort geben. Zumindest nicht in der freien Wirtschaft. Solche Gehaelter sind meiner Meinung nach sehr stark auch von den soft skills abgaengig. Da hilft dir die beste expertise nichts wenn du dich selbst nicht vermarkten kannst. Ausserdem bleibe ich dabei: solche gehaelter sind die absolute ausnahme im ‚normalen‘ Bereich. Das geht je nach Unternehmensgroesse schnell Richtung c-level.Welches Studium wäre das?
Also manche sind absolute Nullleiter.Beim Elektriker kann man sehr wohl von leitenden Angestellten reden, wenn es blöd läuft
Lies noch Mal die letzten paar Seiten, vor allem die Einschätzung von @sayer.Hier war doch einer der 175k verdient, was hat er studiert?
Die haben dann meist auch einen kurzen.Also manche sind absolute Nullleiter.