Fabian2602
Enthusiast
- Mitglied seit
- 30.12.2015
- Beiträge
- 4.872
Einfach zu Jahresbeginn planen. Einmal freigegebener Urlaub darf ja nachträglich eh nicht mehr abgelehnt werden
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: this_feature_currently_requires_accessing_site_using_safari
Klingt als würdest du von der DB reden. Uns versuchen die, die Überstunden abzukaufen und das Wahlmodell 6 bzw 12 Tage mehr Urlaub gegen 2,6% lohnplus abzukaufen.
Hab vom letzten Jahr noch 2,5 Tage Resturlaub und aktuell noch 19 Tage vom diesjährigen Jahresurlaub übrig. Das meiste wird wieder mitgenommen, denke ich..
Unternehmen läuft hervorragend, Chef ist mehr als top und Wertschätzung des akut mangelnden Fachpersonals ist enorm. Im Mai fliegen wir mit der gesamten Firma nach Mallorca in den Urlaub
Offensichtlich für blöder als wir sindFür wie blöd halten die euch denn?
Moin,
habe Wirtschaftsinformatik (Master) studiert und spiele seit längerem mit dem Gedanken ein weiteres Studium zu machen (MBA fände ich cool).
Hat hier jemand einen MBA berufsbegleitend gemacht? Wenn ja, wie lief es so? Wo habt ihr studiert?
Gerne auch per PN.
Danke.
Es ist immer ein lachendes und ein weinendes Auge. Das gehört dazu.So neuer Vertrag unterschrieben, Kündigung in der Post und meinem Manager gerade auch die Neuigkeiten beigebracht. Komische Gefühlslage gerade.
Kommt drauf an:[...]
Eins konnte ich aber nicht wirklich herausfinden: Welche Auswirkungen hat das eigentlich, wenn man unterjährig die Steuerklasse wechselt? Am Ende des Jahres wird es zwar ohnehin alles ausgeglichen, aber das Nettoeinkommen beider Partner sollte ja nicht im Nachhinein "umberechnet" werden?
Herzlich Glückwunsch, einfach locker angehen das Thema, die wirkliche Aufgabe kommt erst nach der Geburt.Nachdem letztens bei einem gewissen Test zwei Striche zu sehen waren, könnten uns nächstes Jahr einige enorme Änderungen ins Haus stehen. Ich habe heute Abend mal versucht die Auswirkungen auf die Finanzen abzuschätzen. Kindergeld, Elterngeld, Freibeträge, Muttergeld, Zuschüsse, Steuerkram...mir raucht die Birne. Mit der Erkenntnis: Wenn ich zwei Monate Elternzeit nehme haut das finanziell leider richtig rein...wir hätten eindeutig früher zusammenkommen und mit der Familienplanung beginnen sollen
Eins konnte ich aber nicht wirklich herausfinden: Welche Auswirkungen hat das eigentlich, wenn man unterjährig die Steuerklasse wechselt? Am Ende des Jahres wird es zwar ohnehin alles ausgeglichen, aber das Nettoeinkommen beider Partner sollte ja nicht im Nachhinein "umberechnet" werden?
Aber es wird auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet.Der wichtigste Tipp ist, dass das Elterngeld steuerfrei ausbezahlt wird...
Gibt Dinge, die kann man finanziell nicht kompensieren.Wenn ich zwei Monate Elternzeit nehme haut das finanziell leider richtig rein...
Erstmal herzlichen Glückwunsch! Was du vermutlich meinst ist, dass das Elterngeld ja prozentual aufs Netto berechnet wird. Deswegen kann es unter Umständen sinnvoll sein, dass der Partner der 12Monate Elterngeld bezieht in die Steuerklasse 3 geht und der Partner der wenig bzw. gar keine Elternzeit macht geht in 5 für die Zeit bis zur Geburt (keine Ahnung wie das mit dem sofortigen Wechsel danach ist, ich glaube man kann nur 1x pro Jahr wechseln?). Das ganze bedeutet dann aber natürlich, dass du in dieser Zeit wo du in Klasse 5 bist deutlich weniger verdienst, das kann man sich dann aber über die Steuererklärung wieder holen. Da musst du halt für euch entscheiden was sinnvoll ist, wenn du der Hauptverdiener bist und dein Netto unbedingt brauchst (wovon ich ausgehe wenn du schon Angst vor 2 Monaten Elternzeit hast) dann macht das wohl auch keinen Sinn.Eins konnte ich aber nicht wirklich herausfinden: Welche Auswirkungen hat das eigentlich, wenn man unterjährig die Steuerklasse wechselt? Am Ende des Jahres wird es zwar ohnehin alles ausgeglichen, aber das Nettoeinkommen beider Partner sollte ja nicht im Nachhinein "umberechnet" werden?
Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt d.h. das zu versteuernde Einkommen des Beziehers wird dadurch erhöht. Und da kann es theoretisch Nachzahlungen geben wenn man nen Teil des Jahres noch gearbeitet hat bzw. man gemeinsam veranlagt ist und der Partner in Klasse 3 ist.Der wichtigste Tipp ist dass das Elterngeld steuerfrei ausbezahlt wird
Ganz schön pauschale Ansage. Also ich hab Elternzeit gemacht weil ich beim Kind sein wollte und fand es dann ganz schön belastend als ich wieder zur Arbeit musste und nicht jeden Tag daheim sein konnte. Klar ist das Kind Mama fixiert aber man kann trotzdem einiges mitmachen. Ich hab mir aber auch eingeredet, dass es "gar nicht geht" dass ich jetzt Elternzeit mache und letztendlich war es gar kein Problem. Hängt aber natürlich auch von den persönlichen Umständen ab. Bequemer ist es aber als Mann arbeiten zu gehen und die Betreuung dem Partner zu überlassen, ich finde arbeiten weniger stressig als Kinderbetreuung.Die Elternzeit macht man hauptsächlich um den Partner zu unterstützen, weil stillen kannst du das Kind ja schlecht alleine und in den ersten Monaten sind Kinder nunmal Mama fixiert biologisch bedingt.
Der wichtigste Tipp ist dass das Elterngeld steuerfrei ausbezahlt wird, d. h. bei vielen kommt das lange Gesicht erst bei der nächsten Steuererklärung.
Doch, ich hab aber halt nochmal dazugeschrieben warum das so ist damit er das auch versteht? Die Aussage "Elterngeldbezieher bekommen ein langes Gesicht" ist ja jetzt nicht gerade hilfreich für jemanden der sich damit scheinbar noch nicht befasst hat und nichtmal weiß wie Ehegattensplitting funktioniert.versteh ihr jetzt echt nicht was der Satz bedeutet?