In der Theorie hast du damit natürlich absolut recht aber die Praxis... In schönen großen Konzernen mit etablierten BR und ggf. sogar Gewerkschaften ist das alles schön aber es ist halt rosarote Brille.
Ggf. haben diese Firmen ja auch schon verstanden, das es für manche Belange (vorallem Zusatzvereinbarungen wie HO ) einfacher ist, diese nicht mit jedem AN zu verhandeln, sondern mit dem BR als Arbeitnehmervertretung - gibt zwar leider genügen BR die auf Seiten der AG sind, aber das ist dort auch nichts anderes als Politik.
Konstruierte Kündigungsgründe sind da nur ein Thema, bis du dich überhaupt zur Wahl stellen lassen kannst brauchst erstmal Wahlvorstände die das alles organisieren, da kann der AG schon massiv gegen schießen und Druck in der Belegschaft aufbauen und Steine in den Weg legen. Natürlich kannst du vieles übers Gericht durchdrücken aber das bedeutet, Aufwand, Zeit und Geld. Am Ende hast einen BR der aber auch wieder nur den AG oder den einzelnen Chef als Gegenüber hat und sich mit dem Aktiv auseinandersetzen und verhandeln muss. Das ist in vielen Firmen absolut unrealistisch.
Die Konstruierten Kündigungsgründe haben aber keinen Bestand, im Zweifel schießt sich der AG hier selber massiv ins Knie.
In der Firma, in der meine Mutter mal arbeitete, wollte die Chefetage auch einen bestimmten MA nicht im BR haben und hat dann versucht den los zu werden, da er ja auf einer Liste stand, hatte er schon mal Kündigungsschutz - da muss dann was sehr gravierendes passieren um ihn los zu werden - hier wurde dann "Arbeitszeitbetrug" vorgeworfen, in dem er von einem anderen Kollegen als Anwesend für eine Veranstaltung eingetragen wurde, bei der er nicht war - er hat sich dort aber nicht selbst eingetragen, was der AG so hingestellt hatte.
Damit waren auf der Liste für den BR zu wenig Stimmen und die Liste nicht zur Wahl zugelassen. - Da dies schon auch so getimet wurde, das es bis zur Wahl nicht mehr geradegebogen werden kann, also auch gerichtlich nicht, mit verschicken der Wahlunterlagen, etc.pp - hat das Arbeitsgericht im Nachgang die Nichtigkeit der Kündigung festgestellt. - Ergo wurde gegen das Ergebnis und die Durchführung der Wahl geklagt, woraufhin diese von Gerichtseite auch als Nichtig erklärt wurde - im Nachgang musste die gesamte Wahl inkl. Listenbildung etc. neu durchgeführt werden. - in der Zwischenzeit gab es keinen BR - hier hatte der AG dann versucht, diverse Regelungen und Zusatzvereinbarungen einseitig zu kündigen, ohne auf die Entsprechende Dauer zu warten, bzw. das mit den AN einzeln abzumachen, wozu er ja verpflichtet gewesen wäre - auch hier hat das Gericht wieder die AN gestärkt. - Mit dem "neuen" BR, vor der Gerichtlichen Widerrufung, war nämlich das kippen einiger Regelungen schon ausgemacht gewesen, welche ja danach keinen Bestand mehr hatten...
Das war sehr spannend so am Rande als außenstehender mitzuverfolgen - Ich hab damals ein wenig von extern Tips gegeben, da ich zu derzeit selber Wahlvorstand bei unserer Sparte war und eine entsprechende Schulung für die Durchführung der Wahl bekommen hatte, von einem sehr guten Dozenten mit sehr vielen Praxisbeispielen.
Aber ja, auch hier aus dem Nachbarort kennt man das, der Chef fuhr abends ins Wirtshaus, in dem die MA quasi die BR-Gründung vorbereitet hatte, hat die Namen aller von seiner Tochter, die damals in dem Unternehmen gearbeitet hat aufschreiben lassen und alle haben prompt die Kündigung erhalten - für diverse Nichtigkeiten - die Gerichtlich mit ziemlicher Sicherheit keinen Bestand gehabt hätten.
Das beste Beispiel war: Den Chef (Inhaber) nicht gegrüßt - zack gekündigt.
Wir haben ja das Gelände hier übernommen und beim Rückbau schon auch gruselige Altlasten gefunden, die genau in das Menschenbild passen...
Toiletten mit Chipkarte zum öffnen, welche man sich beim Vorarbeiter abholen und wieder abgeben muss, wobei der Toilettengang dann von der Arbeitszeit abgezogen wird, Überwachungskamera im Toilettenvorraum, Mitarbeiterüberwachen - also definitiv wenn man sich die Position der Kameras im Gebäude ansieht...
Aber Genug - kann man ganze Bücher schreiben mit sowas.
Schau dir mal den N26 Fall an was da so alles für Register gezogen wurden bezüglich Betriebsrat. 1&1 zB hat auch bis Heute keinen BR, was man so mitbekommt wird da auch sehr aktiv gegen die Idee vorgegangen intern. Und das Ganze in so einer Bude, wo der Chef mit Abmahnungen wegen Arbeitsverweigerung droht?
Analog zu oben dann: Ggf. haben diese Firmen ja auch noch nicht verstanden, das es für manche Belange (vorallem Zusatzvereinbarungen wie HO ) einfacher ist, diese nicht mit jedem AN zu verhandeln, sondern mit dem BR als Arbeitnehmervertretung...