[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Mal ne Frage für einen Freund: Er nutzt für seine Arbeit regelmäßig Poolwagen. Jetzt sind einige dieser Wagen nicht mehr im verkehrssicheren Zustand. Wenn sich Mitarbeiter darüber beschweren, werden sie dazu gezwungen, die Fahrten mit ihren Privatwagen durchzuführen, sonst gäbe es eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung. Klar käme er damit nicht durch, hat man als Mitarbeiter jetzt irgendwie die Möglichkeit, den Chef dazu zu bewegen, die Wagen in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen?
 
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Ich würde garantiert keine Firmenfahrten mit meinem Firmenwagen machen, da würde ich die Abmahnung in Kauf nehmen und danach zum Anwalt. Ab der Stelle deines Freundes, würde ich mir einen anderen Job suchen. Was ist das denn für ein Puff, wo der Chef sich so aufführt? Betriebliche Fahrten mit dem privaten Auto, der könnte mir die Poperze schmatzen. Die Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung hätte absolut 0 bestand. Wenn alle Mitarbeiter sich weigern, die betrieblichen Fahrten mit dem privaten Auto zu machen, was will der alte denn machen? Alle abmahnen wegen Arbeitsverweigerung und dann alle entlassen? Das will ich sehen.
 
TÜV, Rennleitung, usw. Gibt sicher genug Auswahl bei der Motivationsunterstützung..
 
Aber um mal auf die direkte Problematik zu kommen, um wieviele Mitarbeiter handelt es sich in dem Betrieb? Ab einer gewissen Größe, haben die Mitarbeiter das Recht einen Betriebsrat zu gründen, waren afaik glaube ich 10. Wenn mein Chef bzw die Leitstelle mir sagen würden, du machst heute eine Düsseldorfer Schicht, fahr da mit deinem privaten Auto hin, würde ich einfach nein sagen. In meinem Versicherungsvertrag sind gewerbliche Fahrten sogar ausgeschlossen.
 
TÜV, Rennleitung, usw. Gibt sicher genug Auswahl bei der Motivationsunterstützung..
Sicher valide aber fährst dann mit dem Karren während der Arbeitszeit beim TÜV vorbei oder bei der Polizei? Und was sollen die dann machen und wie sieht dann erst die Diskussion mit dem Chef aus?
Schätze neuen Job suchen und Kündigen ist das einzig sinnvolle. Als Außenstehender, ohne die Umstände zu kennen, natürlich leicht gesagt.

? Ab einer gewissen Größe, haben die Mitarbeiter das Recht einen Betriebsrat zu gründen, waren afaik glaube ich 10.
Ja frag mal wie das dann läuft. Die BR Gründung ist zwar rechtlich entsprechend verankert aber es gibt ja genügend öffentlich bekannte Fälle wo das aktiv boykottiert wird von großen Firmen. Außerdem musst du dann auch erstmal die Leute bekommen, die dies freiwillig machen und sich auch in die Schusslinie stellen. Die reine Gründung ist auch ein ziemlich organisatorischer Akt den man nicht mal eben so vollzieht. Wenn der Chef eh schon so drauf ist bringt dir auch so ein BR nichts, vorher wurdest eh gegangen.
 
Gibt immer Mittel und Wege, den AG unter Druck zu setzen. Eine kollektive jobsuche bei der Konkurrenz und alle gehen zeitgleich, würden dem Chef die Augen öffnen aber dann wäre es zu spät. Und wenn man sich nichts zu schulden kommen lassen hat, wird es schwer für den AG einen zu kündigen wenn man sich für den BR zur Wahl stellt.
 
Aber um mal auf die direkte Problematik zu kommen, um wieviele Mitarbeiter handelt es sich in dem Betrieb? Ab einer gewissen Größe, haben die Mitarbeiter das Recht einen Betriebsrat zu gründen, waren afaik glaube ich 10. Wenn mein Chef bzw die Leitstelle mir sagen würden, du machst heute eine Düsseldorfer Schicht, fahr da mit deinem privaten Auto hin, würde ich einfach nein sagen. In meinem Versicherungsvertrag sind gewerbliche Fahrten sogar ausgeschlossen.
Mal abgesehen, dass gelegentliche Fahrten i.d.R. versichert sind, kommt es m.E. auch auf die Situation an. Ich bin auch schon mit meinem PKW auf Dienstreise gewesen. Es war schlicht kein Dienst-PKW da. War eine Ausnahme, begründet und hat mich nicht gestört. Warum da also mit der Keule (aka "nein!!!!") kommen?! Kommt aber auch auf das Verhältnis AN-AG an und die Umstände :)
 
Sicher valide aber fährst dann mit dem Karren während der Arbeitszeit beim TÜV vorbei oder bei der Polizei? Und was sollen die dann machen und wie sieht dann erst die Diskussion mit dem Chef aus?

Anonymer Hinweis oder Anzeige. Ich würde aber sicher nicht mit verkehrsunsicheren Karren rumfahren.

Die Nutzung des Privatwagens wurde damals für die ganzen Kundenbesuche im Konzern auch wild diskutiert. Fakt ist, wenn du mit deinem Privatwagen dann einen Unfall baust, hast du nur Theater.

Hab dann immer schön Taxen bestellt oder Mietwagen. Und wenn es nur für 20km war. Genug Firmenwagen standen vor der Tür den ganzen Tag aber die feine Gesellschaft wollte ja nicht, dass der Pöbel damit fährt 🙄
 
Laut der Ausgangsfrage ist es da keine Ausnahme sondern die Regel. Da würde ich schlicht nein sagen. Genau wie bei mir in der Bude, wenn ich für eine andere Einsatzstelle fahren soll, ist der AG dafür verantwortlich, dass ich dahin komme. Einer von der Transportleitung hat mir auch mal gesagt, dass ich mich mal in die u Bahn setzen soll und von Altenessen nach Düsseldorf fahren soll, da hab ich auch nein gesagt, da uns der lokale Nahverkehrsbetreiber nicht kostenlos mitnimmt. Da hab ich am anderen Ende der Leitung nur gehört, wie er Schnappatmung bekam, weil er wusste das ich im Recht bin, wieso soll ich in Vorleistung gehen, wenn es bis zu 6 Monate dauert, bis ich mein Geld zurück habe 😉
 
Man kann doch sicher mit der Ranzbude zur Polizei fahren und um eine Still-Legung bitten. Danach hat man auch gleich feierabend. Super. :d
 
Ich würde es, wie bereits erwähnt, drauf ankommen lassen und die Abmahnung in Kauf nehmen. Die muss ja immerhin auch vom Empfänger unterschrieben werden und da würde ich spontan einen Krampf in der Hand haben. Danach einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren und den mal machen lassen. Dann zahlt sich die Rechtsschutzversicherung wenigstens mal aus.

@p4n0 Schlechte Idee, dann bekommst du auch noch eine Strafe, da du als Fahrer dafür verantwortlich bist, doch vor der Fahrt von der Verkehrsfähigkeit des Fahrzeugs zu überzeugen 😉
 
Und wenn man sich nichts zu schulden kommen lassen hat, wird es schwer für den AG einen zu kündigen wenn man sich für den BR zur Wahl stellt.
In der Theorie hast du damit natürlich absolut recht aber die Praxis... In schönen großen Konzernen mit etablierten BR und ggf. sogar Gewerkschaften ist das alles schön aber es ist halt rosarote Brille.

Konstruierte Kündigungsgründe sind da nur ein Thema, bis du dich überhaupt zur Wahl stellen lassen kannst brauchst erstmal Wahlvorstände die das alles organisieren, da kann der AG schon massiv gegen schießen und Druck in der Belegschaft aufbauen und Steine in den Weg legen. Natürlich kannst du vieles übers Gericht durchdrücken aber das bedeutet, Aufwand, Zeit und Geld. Am Ende hast einen BR der aber auch wieder nur den AG oder den einzelnen Chef als Gegenüber hat und sich mit dem Aktiv auseinandersetzen und verhandeln muss. Das ist in vielen Firmen absolut unrealistisch.

Schau dir mal den N26 Fall an was da so alles für Register gezogen wurden bezüglich Betriebsrat. 1&1 zB hat auch bis Heute keinen BR, was man so mitbekommt wird da auch sehr aktiv gegen die Idee vorgegangen intern. Und das Ganze in so einer Bude, wo der Chef mit Abmahnungen wegen Arbeitsverweigerung droht?
 
Nun alternativ kann sich die gesamte Belegschaft (bei kleinen Betrieben deutlich einfacher als bei großen Konzernen), kollektiv vor den Chef stellen und sagen, Schluss, aus, unsere privaten Autos werden nicht mehr genutzt. Sieh zu das die Firmenwagen instand gesetzt werden oder besorge neue. Kein Arbeitgeber kann es sich leisten, die gesamte Belegschaft auf einen Schlag zu entlassen, besonders wenn alle an einem Strick ziehen und mit dem Anwalt drohen.
 
Vielleicht hilft dann auch noch https://www.fuhrpark.de/arbeitgeber-muessen-fuer-sichere-dienstwagen-sorgen /
https://www.karabag.de/magazin/artikel/firmenwagen-halterhaftung
Grundsätzlich gilt: Der Fahrzeughalter darf keine betrieblichen Fahrten mit dem Firmenwagen anordnen, wenn er weiß, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist oder seine Verkehrssicherheit – zum Beispiel durch Überladung – nicht gewährleistet ist.
Ich hoffe der Freund bekommt wenigstens die 30ct/km Einfachstrecke ohne Rückfrage dazu angeboten.
 
Klingt nach Pizzadienst :d
 
In der Theorie hast du damit natürlich absolut recht aber die Praxis... In schönen großen Konzernen mit etablierten BR und ggf. sogar Gewerkschaften ist das alles schön aber es ist halt rosarote Brille.

Ggf. haben diese Firmen ja auch schon verstanden, das es für manche Belange (vorallem Zusatzvereinbarungen wie HO ) einfacher ist, diese nicht mit jedem AN zu verhandeln, sondern mit dem BR als Arbeitnehmervertretung - gibt zwar leider genügen BR die auf Seiten der AG sind, aber das ist dort auch nichts anderes als Politik.

Konstruierte Kündigungsgründe sind da nur ein Thema, bis du dich überhaupt zur Wahl stellen lassen kannst brauchst erstmal Wahlvorstände die das alles organisieren, da kann der AG schon massiv gegen schießen und Druck in der Belegschaft aufbauen und Steine in den Weg legen. Natürlich kannst du vieles übers Gericht durchdrücken aber das bedeutet, Aufwand, Zeit und Geld. Am Ende hast einen BR der aber auch wieder nur den AG oder den einzelnen Chef als Gegenüber hat und sich mit dem Aktiv auseinandersetzen und verhandeln muss. Das ist in vielen Firmen absolut unrealistisch.

Die Konstruierten Kündigungsgründe haben aber keinen Bestand, im Zweifel schießt sich der AG hier selber massiv ins Knie.
In der Firma, in der meine Mutter mal arbeitete, wollte die Chefetage auch einen bestimmten MA nicht im BR haben und hat dann versucht den los zu werden, da er ja auf einer Liste stand, hatte er schon mal Kündigungsschutz - da muss dann was sehr gravierendes passieren um ihn los zu werden - hier wurde dann "Arbeitszeitbetrug" vorgeworfen, in dem er von einem anderen Kollegen als Anwesend für eine Veranstaltung eingetragen wurde, bei der er nicht war - er hat sich dort aber nicht selbst eingetragen, was der AG so hingestellt hatte.
Damit waren auf der Liste für den BR zu wenig Stimmen und die Liste nicht zur Wahl zugelassen. - Da dies schon auch so getimet wurde, das es bis zur Wahl nicht mehr geradegebogen werden kann, also auch gerichtlich nicht, mit verschicken der Wahlunterlagen, etc.pp - hat das Arbeitsgericht im Nachgang die Nichtigkeit der Kündigung festgestellt. - Ergo wurde gegen das Ergebnis und die Durchführung der Wahl geklagt, woraufhin diese von Gerichtseite auch als Nichtig erklärt wurde - im Nachgang musste die gesamte Wahl inkl. Listenbildung etc. neu durchgeführt werden. - in der Zwischenzeit gab es keinen BR - hier hatte der AG dann versucht, diverse Regelungen und Zusatzvereinbarungen einseitig zu kündigen, ohne auf die Entsprechende Dauer zu warten, bzw. das mit den AN einzeln abzumachen, wozu er ja verpflichtet gewesen wäre - auch hier hat das Gericht wieder die AN gestärkt. - Mit dem "neuen" BR, vor der Gerichtlichen Widerrufung, war nämlich das kippen einiger Regelungen schon ausgemacht gewesen, welche ja danach keinen Bestand mehr hatten...

Das war sehr spannend so am Rande als außenstehender mitzuverfolgen - Ich hab damals ein wenig von extern Tips gegeben, da ich zu derzeit selber Wahlvorstand bei unserer Sparte war und eine entsprechende Schulung für die Durchführung der Wahl bekommen hatte, von einem sehr guten Dozenten mit sehr vielen Praxisbeispielen.

Aber ja, auch hier aus dem Nachbarort kennt man das, der Chef fuhr abends ins Wirtshaus, in dem die MA quasi die BR-Gründung vorbereitet hatte, hat die Namen aller von seiner Tochter, die damals in dem Unternehmen gearbeitet hat aufschreiben lassen und alle haben prompt die Kündigung erhalten - für diverse Nichtigkeiten - die Gerichtlich mit ziemlicher Sicherheit keinen Bestand gehabt hätten.

Das beste Beispiel war: Den Chef (Inhaber) nicht gegrüßt - zack gekündigt.
Wir haben ja das Gelände hier übernommen und beim Rückbau schon auch gruselige Altlasten gefunden, die genau in das Menschenbild passen...
Toiletten mit Chipkarte zum öffnen, welche man sich beim Vorarbeiter abholen und wieder abgeben muss, wobei der Toilettengang dann von der Arbeitszeit abgezogen wird, Überwachungskamera im Toilettenvorraum, Mitarbeiterüberwachen - also definitiv wenn man sich die Position der Kameras im Gebäude ansieht...
Aber Genug - kann man ganze Bücher schreiben mit sowas.

Schau dir mal den N26 Fall an was da so alles für Register gezogen wurden bezüglich Betriebsrat. 1&1 zB hat auch bis Heute keinen BR, was man so mitbekommt wird da auch sehr aktiv gegen die Idee vorgegangen intern. Und das Ganze in so einer Bude, wo der Chef mit Abmahnungen wegen Arbeitsverweigerung droht?
Analog zu oben dann: Ggf. haben diese Firmen ja auch noch nicht verstanden, das es für manche Belange (vorallem Zusatzvereinbarungen wie HO ) einfacher ist, diese nicht mit jedem AN zu verhandeln, sondern mit dem BR als Arbeitnehmervertretung...
 
Dass der BR (manchmal) nur der verlängerte Arm der GL ist, war im Konzern damals auch so. Die Betriebsräte hat man 1-2x pro Jahr in der Abteilung gesehen. Probleme wurden gehört, geändert hat sich nichts. Die bereits angesprochenen Kundenbesuche führten besonders in Hochzeiten regelmäßig dazu, dass Höchstarbeitszeiten deutlich überschritten wurden - Ruhe- bzw. Pausenzeiten wurden sowieso regelmäßig unterschritten.

Wie oft ich Tage hatte, an denen ich um 7h mit dem Tagesgeschäft begonnen habe und dann ab Mittag/Nachmittag noch die Kunden an der Backe hatte. Zwischendurch dann Abnahmen in der Produktion, Abends gemeinsames Essen und zwischendurch wieder Produktionsabnahmen. Je nach Laufzeit der Maschinen war man mit viel Glück um 23h im Bett. Bei kürzeren Aufträgen war man noch öfter an der Maschine und kriegte nicht einmal 6h Schlaf. Besonders geil, wenn der Auftrag so groß war, dass die Kundschaft eine ganze Woche zur Abnahme da war. Freizeitausgleich gab es keinen, ebenso wurden die Überstunden nicht bezahlt. Die GL hat das Essen auf Firmenkosten dann als "Wellness fürs Projektmanagement" verkauft..

Nachdem es dann immer wieder massive Proteste aus der Abwicklung gab, wurde von BR und GL halbherzig für "besonders aufwendige Produktionsabnahmen" ein halber Tag Freizeitausgleich gewährt im direkten Anschluss, der vom Vorgesetzten zu genehmigen war. Gemessen an den teilweise 50-60 plus Arbeitsstunden waren die 4h Ausgleich natürlich ein Witz. Erst durch Corona wurde die Arbeit weiter humanisiert und weitere Prozesse digitalisiert - aber zu dem Zeitpunkt war ich schon weg und mit mir 12 andere aus der Abteilung von ca. 60 Leuten.
 
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Ab einer gewissen Größe, haben die Mitarbeiter das Recht einen Betriebsrat zu gründen
In DE müssten es 5 Wahlberechtigte Angestellte sein.
Und es ist nach BetrVG die Pflicht einen zu wählen.
(Außer es ist novelliert worden und ich hab es nicht mitbekommen).

Der Wahlakt ist so lange heikel bis der Wahlausschuss steht. Ist der Wahlausschuss etabliert gilt Kündigungsschutz.

Rechtlich ist es simpel und eindeutig, politisch und in der Umsetzung nicht ganz so.
 
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Weiß hier jemand ob man Elternzeit gebunden an Geburtstermin nehmen muss oder beliebig?
Beispiel: Geburtstag 1.10.23.
Elternzeit ab 3.10 möglich?
Ab 1. Eines Monats verliert man ja sonst die Ansprüche auf Urlaub und andere Dinge
 
Nein, aber Elterngeld ist daran gebunden (nehme an, dass du das auch meinst). Wenn du Elterngeld willst und dein Kind kommt am 1. auf die Welt hast du tatsächlich nen Nachteil was den Urlaub angeht.
 
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Bewerben in Deutschland im Jahr 2023:
  • Bitte nutzen Sie ausschließlich unser Jobportal
  • Bitte laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen hoch und tippen Sie anschließend Ihren Lebenslauf noch einmal komplett ins Portal ein (Pflichtfelder!)
  • Automatische Antwort: Das Sichten Ihrer Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte verzichten Sie auf Nachfragen nach dem Stand des Auswahlverfahrens.

Jobportal von mir aus aber dieses dumme Getippe... :poop:
 
Nein, aber Elterngeld ist daran gebunden (nehme an, dass du das auch meinst). Wenn du Elterngeld willst und dein Kind kommt am 1. auf die Welt hast du tatsächlich nen Nachteil was den Urlaub angeht.

Und verschieben geht nicht? Also elterngeld dann zb vom 1.10 Bis 31.10 und elternzeit 2.10 bis 1.11?
 
Nein, Kind am 01.10. geboren, ab dann zählt Elternzeit und Elterngeld. Ein verschieben geht da nicht.
Du bist auf den Geburtstag festgelegt.
 
Genau, da geht Abweichend leider nichts, auch nicht, wenn du deine Elternzeit mit Elterngeld erst später nimmst, diese fängt immer zum Geburtstag + x Monate an.
 
Wage Vermutung: Du kannst Elterngeld+ machen und 8h pro Monat arbeiten. Dann müsste das irgendwie gehen.
 
Kindesunterhalt Frage:
Unverheiratet, Kind bleibt bei Vater.
Mutter (Einnahmen) Witwenrente+ Halbwaisenrente (1400€)
In wie fern ist Frau Kindesunterhaltpflichtig? Bis zum Selbsterhalt 1120€ ? Mann hat Einkommen...
Und spielt "Wohnvorteil" Frau (Immobilie selbst bewohnt) eine Relevanz?
 
No offense aber dir ist klar, dass Leute fünf Jahre studieren und zwei Staatsexamen machen um solche Fragen zu beantworten? Warum soll man das hier kostenlos für dich machen?
 
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