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Quelle: https://www.haufe.de/oeffentlicher-...tsverhaeltnissen_idesk_PI13994_HI1437480.html
Die Urlaubsbescheinigung muss enthalten:
• vollständigen Namen, falls nötig auch Geburtsdatum oder Anschrift,
• Kalenderjahr, für das die Bescheinigung ausgestellt wird,
• Zeitraum, in dem das Arbeitsverhältnis bestanden hat,
• Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr,
• Anzahl der für das Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Tage Urlaub (ohne übertragenen Urlaub aus dem Vorjahr) und
• Hinweis auf Umfang des Arbeitsverhältnisses, wenn Abweichungen von der 5-Tage-Woche vorliegen.
Das mit dem Jahresurlaubsanspruch greift iirc erst wenn man mehr als 6 Monate gearbeitet hat. Mit dem 30.06 hat man dann also genau die A-Karte gezogen.
Wenn du deinen AG ärgern willst, kündige zum 15.07., dann hast du vollen Urlaubsanspruch (30 Tage). Aber das willst du ja nicht.
In der Bescheinigung sollte der alte Urlaub nicht stehen...!
Der AN hat bei einer 5Tage-Woche keine 24 Tage Urlaubsanspruch, es sind nur 22! Ich hab selber nur so wenig Tage und weiß das daher.
. Eine Gehaltssteigerung auf 1600 ist möglich. Das war es dann aber auch. Das Gehalt reicht nicht mal, um auf ein Studium oder sonst was zu planen. Leider spart sich das Unternehmen in den letzten Jahren tot, die goldenen Jahre sind schon lange vorbei.
ps: Genau vor meinem Abschluss wurden neue Gehaltsbänder eingeführt. Hätte ich das gewusst und verkürzt, wären 20-30% mehr Gehalt drin gewesen.
Wenn man deutlich weniger verdient, als alle um einen herum im Büro, weil man der einzige Depp mit den neuen Spar-Gehältern ist, dann fühlt sich das alles andere als normal an.1600euro netto ist völlig normal als gelernter angestellter bei 40stunden woche. was erwartest du denn ? nur wenige normale gelernte berufe machen mehr knete. (ohne zulagen)