Disco Stu
Enthusiast
Mal ne kurze Frage.
Annahme: 20km Arbeitsweg einfach. 20 Arbeitstage pro Monat.
Bei der 1%-Regelung ist das mit den Kilometern Wohnung-Arbeit klar.
Listenpreis*km*0.03%
Wenn man nun die privaten Fahrten (Nur weg zur arbeit) alternativ im Fahrtenbuch des Firmenwagens festhält (also auf die 1%-Regelung verzichtet), welche Kosten entstehen genau? Also was wird am Ende des Monats versteuert?
Edit: geht um ein Leasingfahrzeug.
Ich finde nur Rechner die mit Anschaffungspreis und Abschreibung über sechs Jahre rechnen..
Beim Fahrtenbuch müsste die Abrechnung m. E. erst mit der Steuererklärung erfolgen. Somit wären bei einem Fahrzeug mit einem gesamten jährlichen Aufwand (inkl. Abschreibung) von 15.000,00 € und einer privaten Nutzung von 10 % 1.500,00 € deinem Jahresbrutto zuzurechnen und zu versteuern.
Letztenlich ist es durchaus sinnvoll, von Beginn an das Fahrtenbuch mit zu führen und dem FA gegenüber anzugeben, dass du diese Methode der Abrechnung wählst. Wenn sich am Jahresende herausstellt, dass die Pauschalversteuerung für dich besser gewesen wäre, kannst du einfach dies beantragen und das FA setzt es so fest.
Ich stand bzw. stehe aktuell vor einer ähnlichen Entscheidung, da ich in meinem neuen Job auch einen Dienstwagen bekommen werde. Da ich aber als Mitarbeiter im Außendienst keine "erste Tätigkeitsstätte" i. S. der steuerlichen Berücksichtigung habe, muss ich keinen Arbeitsweg mit versteuern. Damit wird die 1 %-Regel natürlich interessanter als bei dir.
*edit*
Achso eins noch - bei den 0,03 % Arbeitsweg kannst du natürlich auch die Pendlerpauschale geltend machen. Solltest du bei deiner Rechnung und der Entscheidung ob sich der Aufwand Fahrtenbuch zu schreiben lohnt natürlich auch berücksichtigen (insbesondere wenn es Monate gibt in denen du vielleicht weniger oft im Büro bist, bzw. wenn man mal länger krank ist). Beim Fahrtenbuch wirst du wohl nur für die tatsächlich gefahrenen Tage abrechnen können und nicht pauschal für (ca.) 230 Tage im Jahr.
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