Wenn es schon soweit ist das die Gesundheit angeschlagen ist (wie auch immer geartet) dann wird auch eher das Thema Schichtunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Schonarbeitsplatz usw. relevant. Da reicht dann eine simple temporäre Teilzeit sicherlich nicht aus, das stimmt wohl.
Bei längerfristigen Pflegebedarf muss der Betroffene dann halt leider auf eine Einzelfallentscheidung durch seinen AG hoffen, inwieweit sich das Ganze eben ausdehnen lässt, oder die zwei Jahre nutzen um eine alternative Pflegemöglichkeit zu finden.
Die Geldfrage variiert eben je nach Mitarbeiter. Gerade bei Schichtlern im höheren Alter kenne ich viele die ihr Eigenheim abbezahlt und die Kinder aus dem Haus haben, sprich: Die Schäfchen sind soweit im trockenen und ein paar Jahre mit weniger auskommen wäre für die kein Problem.
Dass das Konzept nicht für jeden etwas ist steht da außer Frage.
Wenn der Arbeitgeber diesen Ausfall nicht kompensieren möchte muss er eben ggf. auch mit einer reduzierten Ausbringung rechnen.
Wichtig und wirklich interessant ist bei dieser Teilzeitforderung aber vor allem die Verpflichtung, den Mitarbeiter wieder auf eine Vollzeitstelle zurückkehren zu lassen, denn das ist selbst in Betrieben mit Tarifbindung kein Standard.