[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

@Scrush:
du sparst dann zwar 115€ hast aber 29qm weniger fläche,also hast du trotz beschissenerem wohnungsschnitt jetzt trotzdem die günstigere wohnung -> ich würds sein lassen.
spar lieber kohle falls das auto den geist aufgibt,den umzug etc haste erst in X monaten wieder mit der niedrigren miete drinnen.
 
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Man hört leider noch öfters daß Makler sich durch Tricks von beiden bezahlen lassen.
1km Fahrweg mehr bedeutet zu meinen Fahrzeiten 30min mehr Zeitverlust pro Strecke...
Optional kannst du auch mit den Beteiligten klären ob die Bürgschaft nicht einfach an den neuen Vermieter übertragen werden kann. Da stehen vielleicht noch weitere Hilfen Mietkautionsbürgschaft.eu .
Wobei die neue Wohnung (ohne Parkplatz) vermutlich noch ins Hartz4 Schema passen könnte und der Vermieter da dann auch einen "bevorzugten Mietertyp" im Auge haben. Mietspiegel kosten ca 7Euro und man kann schön nachrechnen ob es zuteuer ist.
Möbel kann man auch an verschnittene Wohnungen anpassen, wobei bodentiefe Dachschrägen für mich ungesund wären (leidvolle Erfahrung:wall:).
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja das nennt sich dann Rushhour am Stadtrand wenn alle gleichzeitig rein wollen. Natürlich gesteigert durch die programmierte "ÖPNV-Förderrotwelle".
 
Frage: hab auf meiner letzte Abrechnung 2017 Abzüge für lfd brutto und für Einmalzahlungen. Rechne ich die zusammen für Angabe der gezahlten Lohnsteuer in der Steuererklärung?

Ich sollte auf die Lohnsteuerbescheinigung 2017 warten :fresse:
Anhand der letzten Gehaltsabrechnung ist das nicht wirklich einfacher
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf meiner nochnicht vorhandenen Abrechnung sind unten die Jahressummen drauf, da ich aber eh auch die Nebenkostenabrechnung und Bankbescheinigungen warten muß hab ich noch Zeit mich mit den Thema wieder zu beschäftigen . Aber eigentlich sollte das mit zusammenzählen passen.
 
Also bei mir stimmen die Jahressummen komischerweise nie mit dem Auszug der später folgt überein, werde das diese Jahr wieder mit der vorausgefüllten Lohnsteuererklärung machen, hab mit dazu das Aldi Programm für 5€ geholt. Ich hatte letztes Jahr dafür Taxman genutzt aber den Mehrpreis ist es nicht wert

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bei 30min/km hast du einen schnitt von 2km/h.
da bist du selbst zu fuß mit einer kiste bier intus noch schneller.
 
Ich würde mich ja erstmal freuen, wenn die Steuererklärung von 2016 bzw mein Einspruch mal bearbeitet wurde xD Aber das hiesige Finanzamt gehört echt zu den langsamsten, die ich erlebt habe...April eingereicht, Erklärung im Oktober bekommen, direkt Einspruch erhoben mit allem was nötig ist und immer noch nix...
 
macht es monatlich einen unterschied, ob ich steuerklasse 3/5 wähle oder 4/4 faktor (mit richtigen angaben) ?! am ende des jahres wird ausgeglichen ja klar, aber wir wollen das "mehr bereits" heute und nicht erst in einen jahr.
 
Mehr gibts doch eh nicht. Bei 3/5 kriegt der eine evtl einen Kredit den er am Ende des Jahres zurück zahlt. Am Ende zahlt ihr das gleiche wie mit 4/4
 
Ich hab meine Steuererklärung für 2013 noch am 28.12.2017 abgegeben. Ich hoffe mal es gilt das Datum der Datenübermittlung :fresse: Vor allem hat seit dem das zuständige Finanzamt zweimal gewechselt. Aber das bekommen die schon irgendwie untereinander geregelt.
Wenn's noch klappt gibt's aber glaub dicke 6% Zinsen :bigok:
 
Ich hab meine Steuererklärung für 2013 noch am 28.12.2017 abgegeben. Ich hoffe mal es gilt das Datum der Datenübermittlung :fresse: Vor allem hat seit dem das zuständige Finanzamt zweimal gewechselt. Aber das bekommen die schon irgendwie untereinander geregelt.
Wenn's noch klappt gibt's aber glaub dicke 6% Zinsen :bigok:

"Es gilt das Eingangsdatum der postalischen Einsendung - nicht das der elektronischen Übermittlung."
 
Wenn man Elster vollständig nutzt (nicht nur das Tool) gibt es keine Dokumente die man per Post einschicken müsste. Daher schätze ich das die Datenübermittlung gilt.
 
Genau. Ohne Anmeldung wird elektronisch übermittelt und man schickt die Unterschrift als "Beweis" das man zur Abgabe dieser Steuererklärung berechtigt ist per Post hinterher. Wenn man aber ne Anmeldung hat und verifiziert ist spart man sich das auch noch.
 
Stehe gerade auf dem Schlauch. Bin seit 08.2011 Azubi gewesen und ab dem 25.07.2014 in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis übernommen worden. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass sich meine Kündigungsfristen am §622 BGB orientieren. Gleichzeitig steht dort, dass sich meine Kündigungsfrist je nach Beschäftigungsdauer analog zu den Fristen des Arbeitgebers verlängert.
Im Paragraph steht

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1.zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats
2.fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats

Die Azubi-Zeit zählt nicht mit, wenn der Arbeitsvertrag ab 25.07.2014 gilt? Folglich bin ich noch keine 5 Jahre beschäftigt und kann innerhalb eines Monats kündigen. Bspw. bis spätestens 31.01.208 zum 28.02.2018 kündigen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig, nach 2 Jahren ist es ein Monat zum Ende(!) des Kalendermonats.
Unter 2 Jahren sind es eben 4 Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats.
Deine Azubizeit zählt mit, weil der EuGH irgendwann festgelegt hat, dass die Jahre vor dem 25. Lebensjahr auch zur Beschäftigungszeit dazugehören, sofern natürlich auch in dem Betrieb abgeleistet.
Es steht zwar im BGB drinne, dass die Zeit vor dem 25. Lebensjahr nicht zur Betriebszugehörigkeit zählt und damit bei den meisten auch die Ausbildungszeit, allerdings bricht EU-Recht deutsches Recht oder steht darüber, wenn man es neutraler formulieren möchte.

Wie das jetzt aber aussieht, wenn im Vertrag auf §622 verwiesen wird und eigentlich damit die Zeit vor dem 25. Lebensjahr nicht einberechnet wird, kann ich dir nicht sagen.
Ich weiß nämlich nicht, ob hier Cherrypicking erlaubt ist. Ich vermute aber eher mal nein. Hättest also vermutlich 2 Monate
 
Mal ganz blöd gefragt, vll. hat einer ne Erklärung: Einige meiner Kollegen hatten eine Diskussion zu "in der Kirche" vs. "austreten". Zwei hatten ausgerechnet, dass die Differenz von drinnen zu draußen auf einmal negativ wäre, also sie bei einem Austritt sogar mehr zahlen müssten. Wie kommt man auf so ein Ergebnis bzw. wie kommt es dazu?
 
Kirchenaustritt steht bei mir auch noch an. Allerdings nerven diese arbeitnehmerunfreundlichen Öffnungszeiten des Standesamtes.
 
Muss ich auch noch machen. Davon kann man sich ja nen Premium-Handyvertrag leisten :motz:


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Was ich krass finde ist das es immer wieder heißt Religionsfreiheit aber wenn man austreten will muss man zahlen. Tolle Freiheit
 
automatismus?
wer von den eltern denkt den dabei wenn omi/opi darauf drängen das das kind getauft wird etc?
und da kann man ja so schön feiern und man darf die familie ja nicht enttäuschen etc etc...
 
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