[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

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Ganz unten: Ãœberstundenabbau - Arbeitsrecht 2018



Ich halte deine Einstellung für reichlich naiv, dass deine Kündigung jemanden weh tut. Niemand ist unersetzbar. Gejammert über viel Arbeit wurde doch anscheinend schon vorher, dann wird halt danach auch noch gejammert. Da nehmen sich die meisten Arbeitnehmer viel zu wichtig.

Den Absatz habe ich auch gefunden. Aber in meinem Vertrag steht ja explizit drin, dass beim Ausscheiden der AG zwischen Freizeitausgleich und Vergüten entscheiden kann.

Du hast recht, niemand ist unersetzbar, vor allem nicht wenn man erst 6 Monate dabei ist. Aber das Arbeitsvolumen ist aktuell nunmal sehr hoch (und bleibt es erstmal).
 
Weiß jemand ab wann ca. über Elster das Update für die Steuererklärung 2017 raus kommt.
Werde bei denen auf der Seite nicht so ganz Schlau.

Geht schon seit dem 2.1 oder 3.1. Hab es jedenfalls schon runtergeladen.
 
Aber das Arbeitsvolumen ist aktuell nunmal sehr hoch (und bleibt es erstmal).

Verstehe ich. Da würde ich auch wechseln. Aber verabschiede dich davon, dass du im Betrieb etwas änderst. Wenn du weg bist, hat die Firma die Deutungshoheit. Und da wirst du nicht gut wegkommen. That's life (aka "wir haben da jemand eingestellt, und schon ist der faule Dauerurlauber wieder weg").
 
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Über die tieferen Gründe eines (möglichen) Wechsels brauchen wir hier nicht diskutieren. Danke, dass du versuchst hast mir bei der GLZ Thematik zu helfen :wink:
 
Mein letzter Arbeitgeber sprach erst davon dass ich meine Mehrarbeitsgericht abfeiern kann, nur gut dass ich das nicht geglaubt habe, denn kurz vor Tag X kam dann die Aussage "nix da abfeiern, wir zahlen sie dir aus"

Der AG kann da offenbar entscheiden.
eigentlich so ganz klar ist es vom gesetzgeber vorgeschrieben:

die wöchentlicher arbeitszeit darf über x wochen gerechnet 40 stunden/woche nicht überschreiten. wer also sowieso eine 40stundenwoche hat (die meisten vollzeitler...), MUSS jede überstunde abfeiern, da er ansonsten mit den arbeitsschutzgesetz unweigerlich in konflikt gerät.
merkwürdigerweise wird dieses gesetz aber kaum genutzt und viele lassen sich auszahlen.
 
Das nennt sich vermutlich Sonderregelung:rolleyes:
 
Das sind keine Sonderregelungen. (bzw. glaube ich nicht, dass ihr mehr als 48h arbeitet, mehr siehe unten)

Payday hat, wenn es um Gesetze geht, mal wieder nur die halbe Wahrheit erzählt. (wir hatten das Thema ja erst vor ein paar Tagen mit dem Wachschutzkollegen hier)
Es ist beängstigend, wieviele Leute nach irgendwelchen Gesetzen leben, obwohl sie keine Ahnung haben was da drin steht.
Am Ende läuft es darauf hinaus, dass man auf etwas pocht, was man im Ansatz überhaupt nicht versteht und dann am Ende wohl auch beleidigt ist.
Oder, was noch viel schlimmer ist, dann Leuten irgendwelche Flöhe ins Ohr setzt, obwohl es einfach nachzulesen wäre, dass man auf dem Holzweg ist.

Payday, bevor man Gesetze nutzt, wie du es hier empfiehlst, bietet es sich an, dass man diese zunächst auch versteht.
Das empfehle ich hier auch ganz dringend in deine Richtung.

Das Arbeitszeitgesetz sieht, im Standardfall wohlgemerkt, eine maximale Durchschnittsarbeitszeit (gemittelt über 1/2 Jahr) von 48h/Woche vor.
Wer also im Schnitt mehr als 48h arbeitet, sollte, aus Sicht des AGs, unter eine der Ausnahmeregelungen fallen.

Sofern die hier gerade "aufgestandenen" wirklich davon betroffen sind, solltet ihr was ändern. Sofern ihr keine leitenden Angestellten seid...

Wie ihr das persönlich für euch entscheidet ist euer Bier, soll ja auch Leute geben, wo das Arbeitsverhältnis passt und einem mögliche 48h nicht so viel vorkommen.
Ihr solltet euch aber der Rechtsgrundlage bewusst sein, anders als es bei Payday der Fall ist.

PS: In Deutschland gilt die 6-Tage Woche. (wenn mich meine Grundschulbildung nicht täuscht 6x8h=48h, aber evtl. hat sich da ja auch was in der Basismathematik geändert...)

PPS: Ihr hab doch alle dieses ominöse Internet, warum werden immer wieder solche Halbwahrheiten behauptet?

EDIT: Man sollte als AN ganz klar seine Rechte kennen und diese auch einfordern, wenn es denn machbar ist.
Aber sich irgendwas auszudenken, weil es einem grade so in den Kram passt, ist der falsche Weg. Argumente basieren auf Fakten und nicht auf irgendwelchen Schätzungen oder der eigenen Kreativität entsprungen Pseudofakten.

2ndEDIT:
Ganz übersehen, für den Doc gelten hier natürlich die Ausnahmen, genauso wie der Gesetzgeber auch für "seine Leute" Ausstiegsregeln geschaffen hat. Da sind die 48h dann eher die Grundlast, dafür haben die aber auch bestiiiimmmmt viel Bereitschaftszeit wo sie nix tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unser Bereitschaftsdienst wird zu 77,5% als Arbeitszeit angerechnet. Monatlich sind es nach Abzug des Freizeitausgleichs ca. 70 Stunden (die ich nicht zu Hause bin) plus die normalen 40h Wochen.
Für eine Bereitschaftsdienststunde gibt es aber auch knapp 40€. Zusätzlich kommen noch die Nachtzuschläge dazu.
Letztendlich kann man damit sehr zufrieden sein.
 
Nunja, es gibt ja noch Variante zwei:

Ist ein Abfeiern nicht möglich, kündige ich halt zum 15. schon statt zum 31.. Dann hab ich die zwei Wochen frei und durchs Auszahlen lassen habe ich den Gehaltsverlust wieder drin. Und zwei Wochen arbeitslos sind zu verschmerzen.

Aber mal abwarten, Gespräche für neue Stelle folgen ja erst. Ich prüfe vorher nur gerne alle Eventualitäten.
 
Sofern die hier gerade "aufgestandenen" wirklich davon betroffen sind, solltet ihr was ändern. Sofern ihr keine leitenden Angestellten seid...

Man muss nicht mal leitender Angestellter sein. Das BAG zieht die Grenze bei der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Verdienst du mehr, sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten.
 
Kommt drauf an.
In der Ausbildung bei doppelter Haushaltsführung ja. Dafür brauchst du bei deinen Eltern aber mehr als nur ein Zimmer. Du brauchst im Heimatort eine vollständige Wohnung und musst begründen können, dass dein Lebensmittelpunkt nicht am Ausbildungsort liegt (Freunde, Vereine, etc).
Die Finanzämter sind da mittlerweile sehr streng.
 
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@Berlinrider
Es geht weniger um die inkludierten Überstunden.
Es geht eher darum, dass ganz grundsätzlich jeder AN erstmal unter das Gesetz und deren Einschränkung fällt. In dem Moment, wo man aber Personalverantwortung hat bzw. unternehmerisch tätig wirst, fällt man nicht mehr unter diese Regel.

Überstunden machen und separate oder inkludierte Vergütung sind zwei paar Schuhe.

Wobei ich bei sowas dann auch knallhart gegen einen möglichen Richterspruch vorgehen würde, denn nur weil jemand über der Grenze liegt, heißt das nicht, dass er leitender Angestellter oder sowas ist.
Es gibt ja Firmen, da sind solche Gehälter normal und da gilt diese Regelung dann wieder nicht.
Es wird allgemein angenommen, dass jemand über der Grenze leitende Funktion hat, das ist aber nicht zwingend so. Und wenn man das belegen kann...
 
Wobei ich bei sowas dann auch knallhart gegen einen möglichen Richterspruch vorgehen würde, denn nur weil jemand über der Grenze liegt, heißt das nicht, dass er leitender Angestellter oder sowas ist.
Es gibt ja Firmen, da sind solche Gehälter normal und da gilt diese Regelung dann wieder nicht.
Es wird allgemein angenommen, dass jemand über der Grenze leitende Funktion hat, das ist aber nicht zwingend so. Und wenn man das belegen kann...

Es ist egal, ob du leitender Angestellter bist oder nicht. Beis dich nicht an der Funktion fest. Es ist in diesem Fall auch völlig egal, ob inkludiert oder vergütet. Selbst wenn nicht vergütet, so nimmt das BAG an, dass du sie trotzdem leisten musst.

Gegen ein Urteil des BAG vorzugehen dürfte schwierig werden. Gibt es denn da überhaupt noch eine Instanz?

Es gibt ja Firmen, da sind solche Gehälter normal und da gilt diese Regelung dann wieder nicht.
Nochmals: Das BAG definiert die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung als Grenze. Es werden keine Einschränkungen gemacht, ob es in einer Firma "üblich" ist. Die Regelung gilt auch dann.
 
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Einen wirklich eigenen Haushalt hab ich ja weder dort noch zu Hause...
Kaserne gilt vor dem Gesetz sicher als Haushalt, bzw als Lebensmittelpunkt.

Glaube kaum, dass jemals ein Soldat argumentieren konnte, er hätte ja nur ein Zimmer und wolle für jeden Tag die Entfernung zum Elternhaus erstattet haben.
 
Kann man eigentlich Heimfahrten zu seinem Wohnort, wenn man bei den Eltern wohnt steuerlich absetzen?
also ich schreibe seit Jahren eine Heimfahrt zu meinen Eltern auf und es hat noch nie Probleme gemacht, mittlerweile noch einmal im Monat. Hier in München hab ich ne Wohnung und bei meinen Eltern einfach nur ein Zimmer. Gemeldet bin ich nur in München, also kein Zweiter Wohnsitz.
Wobei man sagen muss das der Grund Lebensmittelpunkt und alte Freunde treffen nach den vielen Jahren und nur noch einmal im Monat schwer zu argumentieren sein wird wenn das Finanzamt die Steuererklärung mal genauer prüft.
 
also ich schreibe seit Jahren eine Heimfahrt zu meinen Eltern auf und es hat noch nie Probleme gemacht, mittlerweile noch einmal im Monat. Hier in München hab ich ne Wohnung und bei meinen Eltern einfach nur ein Zimmer. Gemeldet bin ich nur in München, also kein Zweiter Wohnsitz.
Wobei man sagen muss das der Grund Lebensmittelpunkt und alte Freunde treffen nach den vielen Jahren und nur noch einmal im Monat schwer zu argumentieren sein wird wenn das Finanzamt die Steuererklärung mal genauer prüft.

Lohnt es sich wirklich, 1 mal pro Monat diese Fahrt anzugeben? Dir sollte bewusst sein, dass du, falls mal genauer nachgeschaut wird, wegen Steuerhinterziehung belangt werden kannst.

EDIT: Man braucht keine vollständige eigene Wohnung im Heimatort für doppelte Haushaltsführung. Dazu gibt es auch ein BFH Urteil.
Aber wer nur 1 Mal im Monat in die Heimat fährt und in dem anderen Ort eine vollwertig ausgestattete Wohnung unterhält, während es im Heimatort vielleicht nur ein Zimmer mit Bett und Schrank ist .. das ist definitiv keine doppelte Haushaltsführung.
 
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Kaserne gilt vor dem Gesetz sicher als Haushalt, bzw als Lebensmittelpunkt.

Glaube kaum, dass jemals ein Soldat argumentieren konnte, er hätte ja nur ein Zimmer und wolle für jeden Tag die Entfernung zum Elternhaus erstattet haben.
Nun es geht ja darum, dass ich während der Ausbildung nur ein Zimmer habe das ich mit mehreren Leuten teilen muss. Für mich ist das im Gegensatz zu einem eigenen Zimmer wie später im Studium definitiv kein Haushalt.
 
Nun es geht ja darum, dass ich während der Ausbildung nur ein Zimmer habe das ich mit mehreren Leuten teilen muss. Für mich ist das im Gegensatz zu einem eigenen Zimmer wie später im Studium definitiv kein Haushalt.
Bekommen Soldaten nicht irgendwelche Zulagen zum Wohnen? Je nach Entfernung? Gerade Bundeswehr ist etwas, das schon seit Jahrzehnten in den Gesetzen berücksichtigt wurde.

Fürs Studium kann man imho sogar zwei Heimfahrten pro Monat geltend machen fällt mir gerade ein. Hat dann auch noch nichts mit doppelter Haushaltsführung zu tun.

So genau weiß ich das aber auch nicht mehr. Für die Phase hat das bei uns immer ein Steuerberater gemacht.

Vll kannst du dich beim Finanzamt informieren - ne Auskunft sollten die geben können.
 
Weil ich sonst nicht weiß, wo das hinpasst:
Desöfteren kriege ich jetzt mit, dass im Konzern einige Stellen mit IT Fachspezialist und andere, ähnliche mit Fachinformatiker ausgeschrieben sind. Gibt es da einen unterschied, oder einfach nur ne Formulierung? Google kennt das erstere nicht so ganz (Zumal 98% der Treffer irgendwelche Jobboersen sind...)
 
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