[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Aber natürlich ist das zulässig (kann zulässig sein), warum denn auch nicht?

Was bleibt von eurem Gehalt über? - Seite 1195

Den Rest kann jeder im Gesetzestext nachlesen.

das absolute maximum was irgendwie auf dauer überhaupt geht sind 6x8std pro woche, also 48std. mehr ist arbeitsrechtlich auf dauer nicht erlaubt. folgerichtig kann ein jeder feuerwehrmann maximal 2x pro woche arbeiten. überstunden würden sofort eine arbeitsschutzverletzung nach sich ziehen, außer er arbeitet irgendwann mal keine 2 tage. auszahlen von überstunden ist unmöglich...
Das ist natürlich, mal wieder, totaler Unsinn von dir.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich würde dem, im Bezug auf die Feuerwehr, trotzdem nicht vorbehaltlos zustimmen. Denn einerseits hat man den Tagesdienst der durchaus Arbeit ist, anderseits hat man je nach besetzter Position und Wachorgarnisation viele Einsätze. Nicht mit dem Wachdienst vergleichbar.
 
Gesetzlich meine ich sind 60 Stunden an den 6 Werktagen zulässig?
 
@Daunti
Das gilt genauso für die Feuerwehr, für die Polizeit und sonstige ähnlich geartete Institutionen.

Grundsätzlich sind die Dienste so ausgerichtet, dass es einen erheblichen Anteil als Bereitschaftszeiten gibt.
Dass auf dem Dienstplan von 06:00-18:00 Gerätewartung steht, schließt nicht aus, dass es in der restlichen Zeit Bereitschaftsdienste gibt.

Etwas anderes wäre es, wenn auf dem Dienstplan steht, wenn du nicht draußen bist und die Welt rettest, putzt du das HLF, dann ist das 24h Vollbeschäftigung. Das ist aber nicht der Fall.

Dass die Realität in sich häufenden Einzelfällen anders aussieht, ist eine andere Sache und sicherlich auch zu recht bedenktlich. Dennoch ist es eben nicht vom Grunde her so angelegt.

Wenn man payday als Person in seinem Job als Gegenbeispiel nimmt: Hätte er das selbe Schichtmodell und würde während seiner Anwesenheit an der Arbeitsstelle 24h lange etwas "malen", dann wäre es durch diese Paragraphen nicht abgedeckt.

@Kazuja
Gesetzlich ist deutlich mehr zulässig als 99,99% der Bevölkerung glaubt. Diese ominösen 6x 8h=48h/Woche sind eine allgemeine Grundlage mit eben erlaubten Sonderregelungen. Man sprich in der Regel von 48h, allerdings gibt es da einen ganzen Batzen an Ausnahmen sowohl dauerhaft als auch kurzfristig.
Faktisch ist es so, dass du in der Woche bis zu 90h ganz regulär, ja, auch dauerhaft, arbeiten kannst. Es gibt nämlich also undurchdringbare Linie von >11h Ruhepause (selbst dafür gibt es wenige Ausnahmen) zwischen bei Arbeitszeiten. Das ergibt also 7*13h~90h/Woche. Das ist die absolute Kotzgrenze.

Wichtig ist in einem solchen Fall, dass eben genügend Bereitschaftszeiten während der Arbeitszeit liegen. So dass am Ende wieder diese 48h aktiver Arbeitszeit zusammenkommen.
Kann man aber auch in dem verlinkten Post, Posts in diesem Thread im Vorfeld und auch sonst allgemein nachlesen.

Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet zwischen aktiver und passiver Arbeitszeit. Im Sprachgebraucht wird aber beides zusammengefasst, was dann für gefährliches Halbwissen sorgt.
Berühm ist der Satz "Reisezeit ist keine Arbeitszeit". Im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gibt es tatsächlich Situationen, wo das so ist und dennoch bekommt man die ebenselben Zeiten voll bezahlt.

Eigentlich ist das alles recht einfach, man muss nur ein paar Gesetze lesen und dann gibt es auch kein gefährliches Halbwissen mehr.
Würde die Arbeitswelt genauso aussehen, wie das viele glauben, würde garnichts mehr gehen, aber wirklich garnichts mehr.

EDIT:
@Kazuja
Was du evtl. meinst, ist das kurzfristige, auch mehrmals hintereinander, überschreiten der Tagesarbeitszeit auf bis 10h/Tag. Das muss aber innerhalb von einem halben Jahr auf durchschnittlich 8h ausgeglichen werden. Das ist das, was payday mit "Auszahlen von Ü-Stunden nicht möglich", da man die Stunden ja braucht, um sie wieder abzufeiern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig :) war vorher bei der BW und habe dort die eine oder andere Wache geschoben.
Sogar mal die Amerikaner bewacht als dort personal Mangel wegen dem Irak Krieg war.

Jetzt im zivilen leben arbeite ich oft 10h am Tag und habe dann wieder durch die vielen Brücken tagen einen Ausgleich.
Finanziell lohnt es sich auch und ich habe Glück das mir meine Arbeit sogar richtig Spaß macht ;).

Grüße Kazuja
 
nach deiner logik müßte man also 15x 24std im monat arbeiten, was 360std entspricht. das ist bestimmt nichtmal im tiefsten urwald am arsch der welt in irgendeinen gesetz erlaubt... selbst deine 3tage pro woche wären dann noch 12x24 =288std, was weit mehr ist als was das arbeitsrecht vorgibt.






das absolute maximum was irgendwie auf dauer überhaupt geht sind 6x8std pro woche, also 48std. mehr ist arbeitsrechtlich auf dauer nicht erlaubt. folgerichtig kann ein jeder feuerwehrmann maximal 2x pro woche arbeiten. überstunden würden sofort eine arbeitsschutzverletzung nach sich ziehen, außer er arbeitet irgendwann mal keine 2 tage. auszahlen von überstunden ist unmöglich...

um eine feuerwache permanent mit sagen wir mal 5 leuten auszurüsten (was nicht gerade viele sind...), bräuchte man:
1 person macht 2 tage pro woche mal 45 wochen (6 wochen urlaub+1woche für feiertage(annahme...)) = 90tage
5 personen immer vor ort mal 365 tage = 1825 mannpower /90tage = 20,3 mann
um also 5 mann permanent an der feuerwache zu halten, muss man sage und schreibe 21mann einstellen. krankheiten und sonstige scherze sind hier noch nichtmal mit eingerechnet. hat man weniger leute, werden unweigerlich arbeitsrechtliche gesetze gebrochen, oder die wache ist unterbesetzt.
also günstig klingt das nicht gerade...

ich würde drauf tippen, das die nachtstunden und/oder andere stunden nicht voll angerechnet werden.
Natürlich weißt du es mal wieder besser. Wie viele bekannte von dir arbeiten in Wien bei der Feuerwehr?
Du glaubst immer alles zu wissen......
 
Aber natürlich ist das zulässig (kann zulässig sein), warum denn auch nicht?

Was bleibt von eurem Gehalt über? - Seite 1195

Den Rest kann jeder im Gesetzestext nachlesen.


Das ist natürlich, mal wieder, totaler Unsinn von dir.

tja dann hast du wohl kein plan oder kannst einfach nicht rechnen!

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
hier steht ganz eindeutig, das auf DAUER 6 werktage x 8 stunden = ABSOLUTES DAUERHAFTES MEGA ULTRA MAXIMUM 48 stundenwoche erlaubt sind. kurzfristig darf 10std x 6 tage = 60stunden gearbeitet werden, allerdings MÜSSEN die überstunden abgefeiert werden, da man ansonsten den schnitt nicht wieder auf 48std/woche runter bekommt. urlaub/krankheit zählt NICHT zur wochenstundenreduzierung dazu

§ 7 Abweichende Regelungen
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,

1.
abweichend von § 3

a)
die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,

...

(8) Werden Regelungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 4, Absatz 2 Nr. 2 bis 4 oder solche Regelungen auf Grund der Absätze 3 und 4 zugelassen, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten. Erfolgt die Zulassung auf Grund des Absatzes 5, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

(9) Wird die werktägliche Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus verlängert, muss im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden.
auch die ausnahmeregelungen erlauben keine längere arbeit als die oben genannten 48stunden.

@Kazuja
Gesetzlich ist deutlich mehr zulässig als 99,99% der Bevölkerung glaubt. Diese ominösen 6x 8h=48h/Woche sind eine allgemeine Grundlage mit eben erlaubten Sonderregelungen. Man sprich in der Regel von 48h, allerdings gibt es da einen ganzen Batzen an Ausnahmen sowohl dauerhaft als auch kurzfristig.
Faktisch ist es so, dass du in der Woche bis zu 90h ganz regulär, ja, auch dauerhaft, arbeiten kannst. Es gibt nämlich also undurchdringbare Linie von >11h Ruhepause (selbst dafür gibt es wenige Ausnahmen) zwischen bei Arbeitszeiten. Das ergibt also 7*13h~90h/Woche. Das ist die absolute Kotzgrenze.
das mit den 90stunden ist nun wirklich quatsch. das gesetz schreibt ganz klar, das dauerhaft bei 48stunden schluss ist, kurzfristig 60stunden, wobei die 12stundendrüber abgefeiert werden MÜSSEN.
dazu gibt es auch keine ausnahmen, außer für sogenannte notfälle (wobei die notfälle im gesetz auch klar auf bestimmte berufsgruppen beschränkt sind - zb pflege), die aber von richtern ganz sicher schon auf bestimmte zeiten festgelegt worden sind. 2 wochen 90stunden schicht im krankenhaus ist quatsch und kein notfall. 2tage mal durchschieben kann schon passieren. muss der chef sich halt was einfallen lassen und personal ranschaffen. gegen einwurf von "genug geld" hat man problemlos morgen 1-2 pfleger vor der tür stehen. auf jeden fall ist es nach einer kurzen karenzzeit nicht mehr das problem der angestellten, die sich ansonsten selber krankmelden (wegen überarbeitung) und der chef ein noch größeres problem bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Payday, die Frage ist, wer hier keine Ahnung hat und wer nicht rechnen kann.

24h/48h Schichtsystem, das heißt, es gibt Wochen wo man 3 Tage(72h) arbeitet oder auch Wochen wo man nur 2Tage (48h) arbeitet.
Bedeutet, dass über 99Tage gemittelt 33Tage(792h) gearbeitet und 66Tage frei gemacht wird.
99Tage sind 14,14Wochen. 792h/14,14Wochen=56h/Woche. Es gibt im Jahr also rund 8h/Woche x 50Wochen= 400h Überstunden.
Es können laut BM*VergV im Jahr 480h Mehrarbeit vergütet, sprich nicht abgefeiert, werden.

Damit arbeitet der Feuerwann in 24h/48h 48h in der Woche und bekommt(kann bekommen) den Rest(8h) als finanziellen Mehrarbeitsausgleich bezahlt.

Das alles rein linear ohne sonstige ausreißer.
Wenn dann Maschinist Kalle mal nen Tag frei nimmt um am WE mit den Kumpels zum See zu fahren, verbessert sich die Rechnung zugunsten des MAs.

Das ist alles legitimiert durch Gesetze.

Dass man sich heute die Frage stellen kann, dass aufgrund der Personaldecke ggf. 24h Dauerbeschäftigung besteht oder freie Tage im Zweifel nicht gewährt werden können, steht auf einem anderen Blatt. Daher sind die Gewerkschaften auch dran, diese Situation massiv anzuklagen, sowohl von der Arbeitszeit, als auch von der Personalstärke her.

Aber evtl. hast du auch nur nen besseren Taschenrechner und meiner rechnet nur Müll.

EDIT:
Und natürlich sind die 90h kein Quatsch.
Wer hat denn gesagt, dass die 90h dauerhaft anliegen? Niemand, das reimst du dir, wie so vieles, im Kopf zusammen.

Das Gesetz sagt:
- über 10h pro Tag, wenn erheblich Bereitschaft.
- über 50 Wochen(grob gerundet) gemittelte Arbeitszeit von 48h, wenn Bereitschaftaparagraph
- zwischen 2 Diensten 11h Ruhezeit

0:00-12:59 Arbeitszeit, 13:00-23:59 Ruhezeit aka Feierabend. Sind also 13h Arbeitszeit (mit Bereitschaftszeit) pro Tag. 13h/Tag*7Tage/Woche=91h/Woche.
Mache ich das 25Wochen lang, bin ich bei 2184h. Bleibe ich die anderen 25Wochen zu Hause, habe ich
43,68h/Woche gemittelt über das Jahr.
Urlaub jetzt mal außen vor. Aber es ist ja noch Platz zwischen 43,68h und 48h.

Anmerkung: Man muss sich das Thema Sonntagsarbeit nochmal anschauen. Es gibt viele Ausnahmen aber auch entsprechenden Kompensationsregeln innerhalb von 2 Wochen, ähnliches für Feiertage.

Und daher sind 90h das absolute Maximum, was das Arbeitszeitgesetz erlaubt. (ich wiederhole mich, von dauerhaft hast nur du gesprochen und damit hast DU einen Umstand impliziert, niemand sonst)
Es kann daher also ein Schichtmodell 7Tage á 13h 1/2Jahr und dann "7"Tage frei geben. Wie gut das für die MAs ist, lasse ich mal außen vor.
Die 60h gelten "nur" für MAs die den ganzen Tag (á 10h) voll arbeiten und dann gemittelt über 24Tage auf 48h kommen müssen. Es gibt aber auch noch Arbeitsmodelle neben deinem persönlichem Modell, das vergisst du aber scheinbar sehr gerne.

2ndEDIT:
Man kanns aber noch weiter übertreiben, indem man das Verhältnis noch weiter verschiebt. Da gibt es dann aber noch Möglichkeiten, dass bei Nachtschicht, was dann der Fall ist, seinen Gesundheitszustand durch einen Arzt prüfen zu lassen. Und der dürfte bei noch krasseren Verhältnissen wohl nach ein paar Wochen die Reißleine ziehen, weil der MA wohl halb tot vor einem steht.

PS:
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum alle immer glauben, dass diese Zahlen immer in Stein gemeißelt sind und man überhaupt nicht mehr als 10h arbeiten kann.
Gesetze geben immer nur einen maximalen Rahmen vor, der idR auch weit ab von der Realität ist. (das betriifft vieles, nicht nur die Arbeitszeit)
Daher gibt es ja als nächstes Mittel die Tarifverträge. Da haben die Gewerkschaften und auch die AGs gesagt, das, was im Gesetz steht, ist nen feuchter Furz. Daher gibt es oftmals eben diese pauschale Grenze der 10h, damit kein Chef und auch kein MA auf die blöde Idee kommt, das Arbeitszeitgesetz auch nur im Ansatz auszukosten.
Dass kleinere oder rein geldgetriebene Firmen das dann versuchen, spricht eigentlich nur für das Ausbeutertum und das ist ggf. auch durch das Gesetz gedeckt.
(wer beispielswiese dieses 13h Modell fährt, der dürfte das nach 25Wochen Dauerbetrieb schon deutlich merken. Da bringen die geforderten 25Wochen frei ggf. auch nichts)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt außerdem noch keine allgemein gültige Rechtssprechung zu den Bereitschaftszeiten. Manchmal wird die Zeit mit 50% angerechnet, manche Gerichte sehen auch nur 25%, d.h. wenn nicht wirklich ein Einsatz in der Zeit liegt, kann es sein, dass der Mitarbeiter in die Röhre schaut. Weil in Bereitschaft kannst du ja nicht viel machen.
Ich habe als Außendienstler "Rufbereitschaft" zwischen 8 und 18 Uhr an 5 Tagen die Woche + 1x im Monat Samstags von 8-12 Uhr. Rufbereitschaft wird aber gar nicht mit eingerechnet als Arbeitszeit, man könne ja alles machen. Dass das Unsinn ist weiß jeder, weil ich innerhalb von 45-60 Minuten beim Kunden sein soll. Mit durchschnittlich 30 Minuten Anfahrtsweg kannst du da genau 0 größere, zeitaufwendige Aktivitäten planen. D.h. ich stehe meinem Arbeitsgeber 50 h und mehr auf Abruf zur Verfügung (mal die wirkliche Arbeitszeit nicht betrachtet, habe ja Festtermine, die ich auf jeden Fall anfahre) und bekomme dafür nicht mal einen feuchten Händedruck.
 
Man muss bei Bereitschaft zwischen Rufbereitschaft und Arbeitsbereitschaft vor Ort unterscheiden und zwar massiv.

Nach aktueller Rechtssprechung und auch EuGH ist normale Bereitschaft als volle Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeit anzusetzen.
Man kann also nicht sagen 8h Vollbetrieb + 4h zu 50% = 10h. Das war früher mal, heute sind das 12h. Aufgabe des AGs ist es, einen passende Mixrechnung für den Lohn zu machen. Wobei aber die Bereitschaftszeit (ggf. eben nicht produkiv) min. mit dem Mindestlohn zu bewerten ist.

Rufbereitschaft kann aber auch anteilig berechnet werden. Darum gehts aber nicht im Sinne der Arbeitsbereitschaft.
Man kann dann sagen, dass du für 1h Rufbereitschaft 5EUR bekommst. Weil du eigentlich "voll" privaten Beschäftigungen nachgehen kannst. Das ist aber nochmal ein anderes Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
...

Rufbereitschaft kann aber auch anteilig berechnet werden. Darum gehts aber nicht im Sinne der Arbeitsbereitschaft.
Man kann dann sagen, dass du für 1h Rufbereitschaft 5EUR bekommst. Weil du eigentlich "voll" privaten Beschäftigungen nachgehen kannst. Das ist aber nochmal ein anderes Thema.
Das ist ja nicht ganz richtig, ich kann in der Zeit z.B. nicht mal eben 150km in ne größere Stadt fahren, ...
Man ist also durchaus etwas engeschränkt, allerdings natürlich in ganz anderem Rahmen als bei Arbeitsbereitschaft vor Ort.
 
Bei uns muss ich innerhalb von 45 min. innerhalb der betreffenden Kommune sein können wenn ich rufbereitschaft habe. Bin also eingeschränkt, aber kann sonst privat alles machen wie sonst auch.

Außerhalb der dienstzeiten ist die Bereitschaft, dafür gibt's dann 2,5 Urlaubstage pro Woche.
 
naja, das drückt in meinen Augen etwas anderes aus, als die Einschränlkung die ich dadurch habe.

Mal ein Beispiel, ohen das ich mein Haus verlassen würde.

Angenommen ich bin CS:GO Spieler der n Wettkampfspiel spielen will, das kann, je nach Leistung der Teams, bei 5vs5 durchaus irgenwo zwischen 45 und 60 Minuten dauern; bei Rufbereitschaft muss ich aber innerhalb von Zeit X vor ort sein. Sprich alles von X-Anfanhrtzeit ist die Zeit zur Reaktion/Beendigung privater aktionen.
Da man bei Wettkampspielen nicht folgenlos einfach gehen kann, ist das ein Thema, das mich dann einschränkt. Und zwar mehr als nur in dem ich nicht mal kurz nach Berlin fahren kann.
Das sidn schon deutliche Einschränkungen, je nach Hobby.
 
Mit den "" sollte das voll relativiert werden.
Das ist nämlich extrem unterschiedlich.

Ihr beide müsst innerhalb einer Zeit x vor Ort sein.
Ein anderer braucht nur das Telefon dabei haben und kann daher auch mal nach Malle fliegen.
Der ITler braucht nur seinen Lappi um per VPN etwas zu regeln. Der kann also z.B. auf der AIDA ne Mittelmeerkreuzfahrt machen, dafür hat er aber im Wald im tiefsten Sachsen (nicht persönlich nehmen), wo er grad ne Wanderung macht, nen richtiges Problem.
Dem Stubenhocker ist es egal, der spielt einfach Minecraft und wenn wer was will, fährt er halt los.

Jeder kann also, mehr oder minder, voll seiner Beschäftigung nachgehen.
Wie gesagt, nicht die " " außer acht lassen. Daher auch das
Das ist aber nochmal ein anderes Thema.
 
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ich versteh die " " schon, so ist das nicht, aber ich würde das schon anders kenntlich machen, denn "voll" klingt nach einer sehr kleinen Einschränkung, die wie du selbst ja siehst, individuell sehr unterschiedlich sein kann.

Ich würde sagen, die Einschränkung ist von "fast nicht wahrnehmbar" bis "deutlich", in einer sehr weiten Streuung wahr zu nehmen. Und ich denek so muss man das auch schreiben und jeder, der das im Vertrag hat muss das auch entsprechend für sich bewerten, ob Ihm dafür 5€/h, 8€/h oder gar noch mehr der passende Gegenwert sind.
 
Klein ist halt auch immer relativ. Den einen kotzt es schon an, wenn er nicht einfach spontan in die Heide fahren kann, nur weil jemand was wollen könnte, wieder einen anderen kotzt es an, dass er seine große Liebe in der anderen Ecke in .de nicht treffen kann.

Letztendlich muss man sich bei sowas, wie auch der Diskussion zum Arbeitszeitmodell, immer fragen und auch immer wieder in sich reinhören, kann/muss ich mir das geben und wie gut geht es mir dabei.
Man muss im Zweifel so einiges über sich ergehen lassen, aber am Ende hat man nur das eine Leben und man sollte zusehen, dass man es auch gelebt bekommt. Ob nun mit oder ohne Rufbereitschaft oder mit und ohne 24h Schichten oder die angesprochenen Hardcorevarianten.
 
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Ich muss erstmal nur mit der Feuerwehr telefonieren. Bisher hatte ich keinen Einsatz, aber meine Kollegen haben in 9/10 Fällen am Telefon entschieden, nicht selbst raus zu fahren.

ist der beste Fall - dann hat man 10 min Telefonat und bekommt für einen "Einsatz" trotzdem drei Stunden extra.
 
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum alle immer glauben, dass diese Zahlen immer in Stein gemeißelt sind und man überhaupt nicht mehr als 10h arbeiten kann.

(wer beispielswiese dieses 13h Modell fährt, der dürfte das nach 25Wochen Dauerbetrieb schon deutlich merken. Da bringen die geforderten 25Wochen frei ggf. auch nichts)

Wem sein Leben noch einen Pfennig wert ist, der kennt den Zusammenhang und weiß eben, dass das praktisch ne ganz blöde Idee ist.
 
Payday, die Frage ist, wer hier keine Ahnung hat und wer nicht rechnen kann.

24h/48h Schichtsystem, das heißt, es gibt Wochen wo man 3 Tage(72h) arbeitet oder auch Wochen wo man nur 2Tage (48h) arbeitet.
Bedeutet, dass über 99Tage gemittelt 33Tage(792h) gearbeitet und 66Tage frei gemacht wird.
99Tage sind 14,14Wochen. 792h/14,14Wochen=56h/Woche. Es gibt im Jahr also rund 8h/Woche x 50Wochen= 400h Überstunden.
Es können laut BM*VergV im Jahr 480h Mehrarbeit vergütet, sprich nicht abgefeiert, werden.

Damit arbeitet der Feuerwann in 24h/48h 48h in der Woche und bekommt(kann bekommen) den Rest(8h) als finanziellen Mehrarbeitsausgleich bezahlt.

und genau dieses auszahlen ist nach den gesetz halt nicht erlaubt. er darf schlichtweg auf dauer nicht mehr wie 48std pro woche arbeiten. punkt aus ende.
das gesetze mit füßen getreten werden und das es wohl praktisch wohl auch so läuft wie du erzählst kann gut sein. es ist aber trotzdem nicht erlaubt.
arbeitsschutzgesetze werden so oft gebrochen, das ich wohl ein gemachter mann wäre, wenn ich nur für deutschland 2018 für jeden verstoß 1 euro bekäme. gibt da ja so kanidaten, welche locker 300-500 verstöße pro jahr schaffen. und wenn man dann mal vor gericht geht, wird man trotzdem gefickt.
es fehlen enfach die klar definierten strafen pro verstoß. zb 1000€/verstoß für den angestellten und schwups würde jeder nur noch so arbeiten wie vorgeschrieben.

in der pflege gibt es übrigens auch 24 stunden schichten und kaum einer bekommt dafür 24 std angerechnet. man argumentiert damit, das die leute nachts ja schlafen können und nur im notfall mal aufstehen müssen. wie ich oben schon vorgerechnet habe, müßte man >4x soviele leute haben, wie man immer gleichzeitig vor ort braucht. das kann ja gar keiner bezahlen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich ist das per Gesetz erlaubt.
Es gibt nicht nur das Arbeitszeitgesetz, sondern auch noch andere Gesetze, die die Möglichkeiten des Arbeitszeitgesetzes erweitern.

88 BBG - Einzelnorm

Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, können Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern eine Vergütung erhalten.

Da steht also ganz klipp und klar, dass eine Vergütung explizit erlaubt ist. Wie kommst du darauf, dass der per Gesetz nicht erlaubt ist?

Du hast keinen Plan und schreibst einfach Unsinn.
Die Welt ist VIEL größer als die kleine Welt des Krankenhauses mit der Krankenschwester und dem Oberarzt. Sieh das doch endlich mal ein.

Nochmal zur Erinnerung, wie sind im Bereich der Feuerwehr unterwegs.

PS:
Und auch nochmal zu Erinnerung.
Der Gesetzgeber wird keine Gesetze erlassen, die ihn in eine Handlungsunfähigkeit bringen. Deswegen gibt es diese Beamtengesetzt und deswegen wird auch fleißig verbeamtet. Der Staat braucht, auch unabhängig der Regelungen für die normale Zivilbevölkerung, einfach Handlungsfähigkeit und das natürlich durch nicht anfechtbare Gesetze gedeckt.
Und auch deswegen schaut der EuGH die ein oder andere Regelung an und pfuscht der Bundesregierung ins Handwerk.

EDIT:
addon
3 BMVergV - Einzelnorm
 
Zuletzt bearbeitet:
und genau dieses auszahlen ist nach den gesetz halt nicht erlaubt. er darf schlichtweg auf dauer nicht mehr wie 48std pro woche arbeiten. punkt aus ende.
das gesetze mit füßen getreten werden und das es wohl praktisch wohl auch so läuft wie du erzählst kann gut sein. es ist aber trotzdem nicht erlaubt.
arbeitsschutzgesetze werden so oft gebrochen, das ich wohl ein gemachter mann wäre, wenn ich nur für deutschland 2018 für jeden verstoß 1 euro bekäme. gibt da ja so kanidaten, welche locker 300-500 verstöße pro jahr schaffen. und wenn man dann mal vor gericht geht, wird man trotzdem gefickt.
es fehlen enfach die klar definierten strafen pro verstoß. zb 1000€/verstoß für den angestellten und schwups würde jeder nur noch so arbeiten wie vorgeschrieben.

in der pflege gibt es übrigens auch 24 stunden schichten und kaum einer bekommt dafür 24 std angerechnet. man argumentiert damit, das die leute nachts ja schlafen können und nur im notfall mal aufstehen müssen. wie ich oben schon vorgerechnet habe, müßte man >4x soviele leute haben, wie man immer gleichzeitig vor ort braucht. das kann ja gar keiner bezahlen...
Bei der Feuerwehr sind es 3 bis 4 wachabteilungen mit der nötigen Anzahl an Personen die je nach schichtmodell 24/7/365 abdecken. Das muss und wird bezahlt.

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Oh das ist mir ja jetzt erst aufgefallen. 24 frei ist natürlich völliger Bullshit. 48 frei. Deswegen auch 24/48 System genannt.

Außerdem Emyr, der Sicherungstrupp ist der Wassertrupp. Du meinst wohl den Schlauchtrupp.
Stimmt, im Normalfall ist es der Wassertrupp, ich war gedanklich im heimischen System bei dem im Löschzug 2 Staffelfahrzeuge sind und die jeweiligen Angriffstrupps sich in Angriffstrupp/Sicherungstrupp aufteilen. :)


es fehlen enfach die klar definierten strafen pro verstoß. zb 1000€/verstoß für den angestellten und schwups würde jeder nur noch so arbeiten wie vorgeschrieben.
Hätte ich kein Problem mit, Dienst nach Vorschrift mach ich ohnehin schon :fresse:

Aber wenn nun am Ende einer 24h Schicht ein Notruf eingeht würde man also den Feuerwehrmann bestrafen weil er die Maximalarbeitszeit überschreitet. Also erst den Schichtwechsel abwarten und dann zum Einsatz fahren? ;) In Wien z.B gibt es eine Regelung die besagt dass beim ausrufen der höchsten Alarmstufe auch die dienstfreie Mannschaft unverzüglich zu ihren Feuerwachen kommen muss, wäre wieder ein Ruhzeitverstoß.

Und bitte nicht vergessen, wir sprechen hier nicht vom Bürofurzer bei dem es nicht darauf ankommt ob er heute 8 Stunden und morgen 8 Stunden rumfurzt, wir sprechen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und der Tatsache dass Notfälle eben nicht planbar sind.
 
Und bitte nicht vergessen, wir sprechen hier nicht vom Bürofurzer bei dem es nicht darauf ankommt ob er heute 8 Stunden und morgen 8 Stunden rumfurzt, wir sprechen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und der Tatsache dass Notfälle eben nicht planbar sind.

Die meisten Feuerwehrleute sind freiwillig aktiv und gehen einer normalen Beschäftigung nach, unter anderem sind das auch einfach nur "Bürofurzer" oder wen meinst du konkret?
Was machen denn die Behörden mit Sicherheitsaufgaben die meiste Zeit? Doch wohl keine Büroarbeit? Sieht man ja ständig, dass die Feuerwehrleute Streife fahren und den Autositz vollpupen wie die Polizisten..
 
Die meisten Feuerwehrleute sind freiwillig aktiv und gehen einer normalen Beschäftigung nach, unter anderem sind das auch einfach nur "Bürofurzer" oder wen meinst du konkret?
Was machen denn die Behörden mit Sicherheitsaufgaben die meiste Zeit? Doch wohl keine Büroarbeit? Sieht man ja ständig, dass die Feuerwehrleute Streife fahren und den Autositz vollpupen wie die Polizisten..
Ich spreche hier nicht von Freiwilligen Feuerwehren die bis auf wenige Ausnahmen bei weitem nicht die Alarmzahlen einer Berufsfeuerwehr erreichen und da es wie am Namen schon erkennbar um ehrenamtliche Mitarbeiter handelt gibt es auch kein Gesetz welches deren Arbeits/Einsatzzeit beschränken würde.

Was Feuerwehrleute in einer Schicht machen kannst du auf verschiedenen Seiten nachlesen, faulenzen ist es nicht ;) Polizisten werden leider von der Bürokratie häufig am Schreibtisch gehalten, Streife fahren ist da nur noch ein kleiner Teil der Arbeit. Vorbildlich ist hier die US Polizei die ihren Officern quasi ein Büro auf Rädern zur Verüfgung stellt und der Polizist deutlich mehr Zeit auf Streife verbringen kann.
 
Also du meinst im ersten Absatz, dass freiwillige Feuerwehren weniger Einsätze haben? Du weißt aber, dass es im Großteil der deutschen Städte garkeine Berufsfeuerwehren gibt?
 
Er schreibt "die Alarmzahlen einer Berufsfeuerwehr" damit ist eine Wache gemeint. Ebenso verhält es sich mit den FFW.... wenn man partout immer das rausinterpretiert, um schräge Argumente reinzudrücken....es nervt schon oft beim Lesen hier.
 
Seit wann fährt die Feuerwehr streife [emoji23][emoji23]

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