Ja, aber eben nicht in dem Sinne, dass du das Recht auf ein sehr gutes Zeugnis hast. Vielmehr muss der AG nachweisen, dass du schlechter als "gut" warst und du, dass du besser warst. Und weil das eine elende Hampelei ist und sowohl beide Seiten geld und Zeit, als auch beim Gericht Zeit kostet, ist die einfachere Lösung oftmals, dass der MA dann ein Zeugnis vorlegt, und wenn das vernünftig und mit Augenmaß verfasst ist, stimmt der AG dann üblicherweise zu, um das mal vom Tisch zu haben.