[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

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Arbeitslos melden ned vergessen wegen Krankenversicherung und Rentenversicherung.
 
"Burn Out" ist keine Krankheit sondern kann alles mögliche sein. Und deswegen pausieren müssen sind keine Lücken im Lebenslauf sondern Krankheitszeiten!

Außerdem gibt's um sowas zu kaschieren immer noch die Selbstständige Tätigkeit...Die man neben der Arbeitslosigkeit durchaus auch haben kann.

Letztlich kommt es auf die Gründe an die dazu geführt haben. Kann ja auch aufgrund persönlicher Projekte passieren.

Gesendet von Unterwegs
 
Die Elektronikfachmarkt-Stelle ist bei dir in München? Ich würde den Job annehmen und weiter suchen. Bei einem Vorstellungsgespräch zu sagen, dass man sich erstmal auf dem Laufenden halten wollte und nicht nur auf der faulen Haut liegen wollte kommt mMn immer besser an als die "Faule-Haut-Lücke". Und letztlich ist es genau solch eine Lücke, denn du hättest dich ja vermutlich auch schon früher um ein paar Bewerbungen als FiSi kümmern können. oder?

Bzgl. Burn-Out hat B.XP bereits alles gesagt. Es ist einfach eine Krankheit wie jede Andere auch.
 
Und letztlich ist es genau solch eine Lücke, denn du hättest dich ja vermutlich auch schon früher um ein paar Bewerbungen als FiSi kümmern können. oder?
ne die stelle ist in hessen.

zwar ists richtig dass ich mich natürlich deutlich früher schon um eine stelle hätte bewerben können, jedoch wusste ich bis vor ein paar wochen noch nicht ob ich in münchen bleiben soll oder nicht. aus dem grund konnte ich auch keine bewerbungen schreiben. die entscheidung fiel mir leider nicht so leicht.

Ich würde den Job annehmen und weiter suchen

so sehe ich das eben auch. ich bin ja nicht gebunden dran und lieber ich hab was in der zeit und vor allem auch Geld. Nach was passendem kann ich nämlich währenddessen immer noch suchen. kommt dann meiner meinung nach auch besser im vorstellungsgespräch, stell ich mir vor?^^
 
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ne die stelle ist in hessen.

zwar ists richtig dass ich mich natürlich deutlich früher schon um eine stelle hätte bewerben können, jedoch wusste ich bis vor ein paar wochen noch nicht ob ich in münchen bleiben soll oder nicht. aus dem grund konnte ich auch keine bewerbungen schreiben. die entscheidung fiel mir leider nicht so leicht.



so sehe ich das eben auch. ich bin ja nicht gebunden dran und lieber ich hab was in der zeit und vor allem auch Geld. Nach was passendem kann ich nämlich währenddessen immer noch suchen. kommt dann meiner meinung nach auch besser im vorstellungsgespräch, stell ich mir vor?^^

Da du quasi einen Aushilfsjob machst, bringt das in einem Vorstellungsgespräch als Fachkraft keinerlei Vorteile;) Und die Tatsache, dass du zu spät mit Bewerbungen angefangen hast, weil du nicht wusstest wo du bleiben willst, solltest du besser auch im Vorstellungsgespräch ganz anders verkaufen;)
 
das ist mir auch klar dass ich das so in einem vorstellungsgespräch natürlich nicht bringen darf :)

genauso wenig werd ich ihm sagen dass ich die stelle nur mache bis ich was gefunden habe was zu meinem berufsbild passt^^

das ist mir schon klar.
 
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Hi,
so ich bin mit dem Thema Firmenwagen auch etwas weiter :-). Nur noch wenige offene Fragen die mir vielleicht hier jemand beantworten kann.

1)
Wie sieht es bei einem Unfall während der Privatfahrt aus?
https://www.steuertipps.de/lexikon/u/unfallkosten
So wie ich das hier lese würden max. 1000,- € Geldwerter Vorteil dazu kommen? Aber nicht mehr unabhängig von der Schadenshöhe.

2)
Gibt es Probleme wenn ich das Fahrzeug ggf. nur 30% Dienstlich nutze als Arbeitnehmer?
https://www.steuertipps.de/lexikon/f/firmenwagen
So wie es hier lese gilt die 50% Nachweispflicht nur für Arbeitgeber, Selbstständige etc

3)
Muss ich bei 1% Regelung und Sprit bezahlt Privat der Arbeitgeber das Benzin auch zusätzlich als Geldwertenvorteil versteuern für Privatfahrten? Oder ist dies alles in der 1% Regelung enthalten?

4)
Kann ich meinen Geldwertenvorteil ja durch ein Nutzungsentgeld verringern. Aber nach meinen Berechnungen bringt das Netto nur Nachteile. Wäre eher von Interesse wenn ich dafür ein Auto bekomme welches sonst nicht bezahlt würde. Richtig?

Danke für eure Hilfe :-)
beste grüße
 
Zu 1.)
In der Regel hat ein Arbeitgeber eine (Voll-)Kasko abgeschlossen. Da musst eben dann den Selbstbehalt als geldwerten Vorteil versteuern sofern du hier nicht selber einen Beitrag an den AG zahlen musst. Sonst steht unter dem Link ja alles.

Zu 2.)
Du musst da nichts nachweisen, das gilt nicht für dich.

Zu 3.)
Durch die 1% Regelung ist das abgegolten.

Zu 4.)
Richtig ein Nettozuschlag mindert zwar den geldwerten Vorteil aber kostet dich unterm Strich immer mehr.
 
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Versteuert man dann eigentlich nur den Arbeitsweg mit als geldwerten Vorteil oder alle gefahrenen km?
War da nicht was mit 30 Cent /km Arbeitsweg die als Vorteil versteuert werden müssen?
 
Du bringst da ein wenig was durcheinander. Die 30ct/km die du da im Kopf hast ist der einfache Arbeitsweg, den du in der Steuererklärung angeben kannst.
Als geldwerter Vorteil für den Arbeitsweg mit dem Firmenwagen gilt [0,03% des Bruttolistenpreises x einfache Entfernungskilometer] Wer seltener als 15 tage im Office ist kann die Tagesgenaue Methode mit [0,002% Bruttolistenpreis x einfache Entfernungskilometer x Anzahl Tage] nutzen.Das hatten wir die Seiten vorher schon mal recht ausführlich.
 
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Die 1% sind für die rein private Nutzung. Also Einkaufen, ins Grüne, Urlaub, usw.
0,03% sind für deinen Weg von/zur Arbeit.

@Garnett
3. Wenn dein Arbeitgeber den Sprit nicht bezahlt, dann musst du weniger versteuern, da eben die 1% Regel all inkl. ist.
 
@ sayer
Wo ist der Danke-Button :-). Daher Danke für die Antworten

Natürlich auch THX an underclocker2k4
 
Leute, morgen ists soweit - das 2. Gespräch!

Ich bin schon kurz davor doch was wegen der Bonus-Zahlungen zu sagen. Wenn das Unternehmen nämlich nicht den vollen Bonus zahlt (was dieses Jahr vorgekommen ist), sondern nur 1/3, dann lande ich unter meinem minimalen Gehaltswunsch.. ist eigentlich schon dreist mich nach meinem Gehaltswunsch zu fragen, ohne vorher überhaupt sowas angesprochen zu haben. Und ja, es ist mein Bier, aber beide Seiten wollen doch fair behandelt werden.
 
Da ist die Frage wie wichtig dir das ist.
Bei mir wurde in den Gesprächen immer von Zielgehalt gesprochen (fix + variabel [persönlich beeinflussbar]) und darauf gab es dann noch einen Bonus. Man spricht also vom Gehalt, dass man auch bekommen würde, wenn kein Bonus ausgeschüttet wird.

Du kannst es dann natürlich ansprechen, was meiner Meinung nach auch nicht verwerflich ist. Kannst ja sagen, dass du deinen Gehaltswunsch unabhängig vom Bonus geäußert hast, da du mit diesem nicht rechnest, da er in schweren Zeiten wegfallen kann.
Den Fehler habe ich beim 1. Arbeitgeber gemacht, da wurde von ca. 3,8k Bonus gesprochen und im darauffolgenden Jahr wurden 400 ausgezahlt...yeah.
 
Frage: jemand hier der im ÖD noch die Technikerzulage bekommt?
Zwei Kollegen bekommen die, ich bei gleicher Stellung nicht. Will da keine schlafenden Hunde wecken.. Auf Nachfrage hieß es, bei tvöd sei die nicht mehr vorgesehen. Die Kollegen sind aber auch maximal seit zwei Jahren hier. Bis jetzt habe ich nachgefragt, ob das bei mir noch mal überprüft werden kann - ohne darauf zu verweisen, dass andere die bekommen.

Ist zwar nicht viel, aber 25€ haben oder nicht.
 
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Du bist doch Ingenieur oder? Wieso texhnikerzulage?

Wieso schlafende Hunde wecken? Fragen kostet nichts und ein "nein" hast du schon.
 
Ja Ingenieur. Für technische Berufe, insbesondere Ingenieure, gibt oder gab es im öffentlichen Dienst meist ne Zulage. Die nannte sich 'Technikerzulage' weil sie sich auf die technische Ausbildung bezieht. Die Zulage ist im aktuellen tvöd nicht mehr aufgeführt.
Von der Position und den Aufgaben her stünde sie mir nach früheren Bedingungen klar zu. Wundert mich halt nur, dass argumentiert wurde die sei seit 2005 nicht mehr dabei, zwei Kollegen die nach 2014 eingestellt wurden bekommen Sie aber auch. Gleiche Ausbildung, gleiche Stelle, gleiche Aufgaben.

Mit den schlafenden Hunde meine ich, bei der Personalabteilung darauf zu verweisen, dass die Kollegen die bekommen. Nachher fällt sie bei denen auch weg, und die brauchen den Euro dringender. Ich nicht unbedingt, aber will es natürlich haben wenn es mir zusteht.
 
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Das hab ich ja. Kam die Antwort 'die Sachbearbeiterin hat bei Ihnen keine Zulage gewährt' ziemlich bescheuert. Ansonsten solle ich mich nicht darüber ärgern, weil es ja eh nur so ein kleiner Betrag sei und der ab 2017 komplett wegfalle für alle. Die Personalabteilung atmet eh eigene Luft... Das ist denke ich überall so.

Wäre die Frage, ob die den Kollegen das kürzen dürfen wenn die das feststellen oder ob die ein Recht auf Fortzahlung haben. Das konnte mir noch niemand beantworten.
 
Ist ja keine Änderung am Gehalt sondern nur eine Zulage die im Zweifelsfall freiwillig gewährt wurde.
Gehalt ist strikt nach Tarif.
 
Die Zulage könnte eventuell unter das Gewohnheitsrecht fallen.
Meins wissens (Nicht aktuell) gilt das Gewohnheitsrecht schon, wenn man 2 Jahre immer ohne Unterbrechung die Zulage bekommen hat.
Dann wird's sehr schwer für den AG das zu ändern. Dies würde nur mit einer Änderungskündigung funktionieren.

Gruß
Mera
 
Das nennt man nicht Gewohnheitsrecht das nennt man "konkludent handeln"

Wenn man mehr als 3x extra Kohle bekommen hat ohne es extra auszuweisen (beispiel: Sonderzahlung) dann ist der Vertrag konkludent zu stande gekommen und der AN hat ein recht darauf. Aber auch das kann man mit einer änderungs Kündigung wieder abschaffen
 
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