[W2k]Shadow
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Ne, 10km müssten grob 150-180€ ergeben, wenn ich das richtig im Kopf habe.
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Ne, 10km müssten grob 150-180€ ergeben, wenn ich das richtig im Kopf habe.
Ah ok, das macht sinn, hatte nur grob die Werte von 40km im Kopf und zurückgerechnet, dass es da Pauschalen gibt hatte ich vergessen.
Reinigung der Arbeitskleidung. Gibt es sogar Tabellen fürda 1000€ pauschal schonmal drin sind, muss man nochmal weitere 310€ zusammen kratzen. das wird ohne handwerker oder fortbildung ziemlich schwer.
Hab noch mal nachgeschaut, war eigentlich hauptsächlich Lohnsteuer und Soli. Aber ich muss auch dazu sagen das ich bis Juni noch Azubi war, hab ich nicht mehr dran gedachtNe, 10km müssten grob 150-180€ ergeben, wenn ich das richtig im Kopf habe.
Wie man es nimmt. Selbst für 2016 werde ich 1200€ zurück bekommen und das trotz Stkl 3 sowie zwei Kinderfreibeträgen auf der karte und einem halben Jahr Elterngeldbezug meiner Frau. Invest 15€ fürs Programm plus etwa 3h meiner Lebenszeit.Du hast nicht "Dank der Tipps" ordentlich zurückbekommen, du hast einfach zuviel Steuer das Jahr über bezahlt....
Hast wahrscheinlich alleine wg. dem Meister soviel erstattet bekommen, bin ja in der gleichen Situation am Ende des Jahres. Ich schreib dir mal ne PMHab 1700 bekommen. Haus Renovierung und Meisterschule
Habt ihr Tipps, Vorschläge?
Kennt sich hier jemand mit Zweitwohnsitzsteuer aus?
Von Falkensee weiß ich, dass seit ca. 2012 die Zweitwohnsitzsteuer entfällt. Sollte ich mir dann um Geld zu sparen hier enge Freunde suchen mit Eigentumshaus, die ich als Zweitwohnsitz angeben kann, oder gibt es dabei ebenfalls Risiken, denen ich mir nicht bewusst bin?
Kann ich bestätigen ein Kfz kann nur noch am Hauptwohnsitz neu angemeldet werden.
§ 23 StVZO - Zuteilung der amtlichen Kennzeichen.
(1) Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte
bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll.
Zweitwohnungssteuer obliegt der Satzungshoheit der jeweiligen Kommune. Sollte also in deren Satzung nachzulesen sein. In den meisten fällen wird die Jahresrohmiete (!= Kaltmiete) herangezogen.
Mittlerweile müssen Vermieter ja den Einzug eines Mieters schriftlich bestätigen. Falsche Angaben, dazu zählen auch Scheinadressen, werden mit einem Bußgeld bis 50.000€ bestraft.
Ist das hier:
dann bereits überholt?
Notfalls muss erst und zweitwohnsitz eben getauscht werden.