[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Vermutlich kriegst du trotzdem Jobempfehlungen mit der Aufforderung, dich dort zu bewerben.

Hatte auch 2 Monate zwischen Zivi und Ausbildung. Vertrag lag dem Amt vor, trotzdem wollte man mir was langfristiges suchen....
 
Ich hatte auch 2 Monate frei zwischen meinen beiden Jobs. Hab allerdings keine Aufforderung zu einer Bewerbung erhalten.
Kann man im dem Fall aber auch ignorieren, weil eh vom ALG nichts gekürzt werden kann.
 
Ich wollte mich erst mal informieren. Evtl. steht ein Wechsel zum 1.1 an, Urlaub im Januar ist schon gebucht was irgendwie unschön ist direkt im ersten Monat ...

Daher mal über alle Optionen informieren. Finanziell komme ich einen Monat so gut hin, sofern ich eben nicht die KV noch tragen muss.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Na wenn es nur der Urlaub ist, dann sprich es doch offen an.

Im Zweifel kriegst du unbezahlten Urlaub oder baust Minusstunden auf (je nach Vertrag).
 
Ja werde ich definitiv ansprechen, dann mal sehen.

So n Monat nochmal frei und auch auf die neue Stelle vorbereiten wäre schon nett. Mal sehen.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Melde dich im Zweifelsfall beim Arbeitsamt, dann ist das ganze lückenlos.

Sent from my Mi A1 using Tapatalk
 
Beim Arbeitsamt sollte man sich bei dem Vorhaben definitiv melden. Geht einfach um die Versicherungszeiten, das wird ja auch bei der RV vermerkt und gerade da sollten keine zeitlichen Lücken auftreten.
 
Normalerweise sind die Mitarbeiter dort auch in der Lage, auf spezielle Wünsche einzugehen. Wenn man wirklich nur zwischen Job 1 und 2 nen Monat überbrückt geht man hin, teilt das entsprechend mit damit für RV, KV usw alles safe ist, bekommt ggf noch Kohle von denen, und die Mühe einem extra Jobs rauszusuchen sparen die sich dann sehr gerne.

Meine Mutter müsste noch 8 Monate bis zur Rente arbeiten. Ihr Vertrag läuft aus. Sie kann früher in Rente, oder sich arbeitslos melden (bekäme ALG1 dann für die 8 Monate).
sinngemäß war die Aussage beim Amt : wir werden sie für die acht Monate bis zur Rente sicherlich nicht mehr mit Jobangeboten belästigen...
 
Und wer zahlt Miete und Autos?

Ich habe Eigenheim, und Autos sind gekauft, Versicherung zahle ich, KFZ Wohngebäude,Hausrat usw. + Telefon Internet Handy Heizung Strom usw.
Und Frau zahlt nur Essen im Monat. Durch die Photovoltaik Anlage habe ich wenig Stromkosten, un durch eigen Kläranlage wenig Abwasser gebühren. Muss nur alle 5 Jahre abgefahren werden.

- - - Updated - - -

Na die Frau wie sich das gehört!

Warum Miete zahlen wenn es auch ohne geht
 
mal ne frage.

ich bewerbe mich aktuell initiativ. sollte man dies explizit im Betreff Kennzeichnen oder weglassen weil der personaler das sicherlich erkennt weil ich mich ja nicht auf eine stelle beziehe sondern um eine Tätigkeit?

googlen bringt nix, das ergebnis ist 50:50. :fresse:
 
Wenn du dich nicht explzit auf eine Stelle bewirbst würde ich den Betreff "Initiativbewerbung" setzen. Wenn du auch Ausschreibungen dazwischen hast, würd ich diese angeben. Kannst ja in dem Anschreiben erwähnen, dass dies eine Initiativ-bw ist.

Letzlich ist es nem Personaler völlig Bums ob das da drauf steht oder nicht, wenn die Suchen schauen sie sichs an. Wenn sie es nicht suchen landet es im Müll oder in deren Bewerber-Datenbank. (Darf man die überhaupt noch führen seit DSGVO?^^)
 
Ja, darf geführt werden, aber der Bewerber muss der Aufnahme in die Datenbank zustimmen.
 
mal ne frage.

ich bewerbe mich aktuell initiativ. sollte man dies explizit im Betreff Kennzeichnen oder weglassen weil der personaler das sicherlich erkennt weil ich mich ja nicht auf eine stelle beziehe sondern um eine Tätigkeit?

googlen bringt nix, das ergebnis ist 50:50. :fresse:
ich halte nicht viel von initiativbewerbungen, außer du bist gefragter experte. man sollte sich sehr von der stelle und der firma informieren, ansonsten hat man schlechte karten im gespräch. und zudem weiß man nicht welche stelle die firma für einen gefunden hat
 
Zuletzt bearbeitet:
ich halte nicht viel von initiativbewerbungen, außer du bist gefragter experte. man sollte sich sehr von der stelle und der firma informieren, ansonsten hat man schlechte karten um gespräch. und zudem weiß man nicht welche stelle die firma für einen gefunden hat

hatte die Tage erst ein Telefonat mit 3 Leuten eines Unternehmens. hier war es so dass man mir eine viel zu übertriebene Stelle angeboten hat wo ich tatsächlich schlechte karten hatte. das war auch im gespräch schon klar gewesen dass es schwer werden würde.

da haben stelle und bewerber wohl nicht ganz zusammengepasst. gut aber da kann ich jetzt auch nix dafür. ist natürlich immer ne glückssache dass ein Unternehmen gerade jemanden für den bereich sucht oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal angenommen ihr wollt euch weg bewerben und werdet zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Wenn man dann an dem Tag "Urlaub" dafür nehmen muss, kann der Chef dann ein Nachweis dafür verlangen dass man auch an dem Tag wirklich ein Vorstellungsgespräch hat ? Ob er das weiß oder nicht, dass ich mich weg bewerbe ist mir egal, möchte nur verhindern dass er erfährt wohin ich mich bewerbe.
 
du kannst an deinen urlaub quasi tun was du willst, nur nicht nen anderen job nachgehen ^^
ob du in deinen urlaub ne andere firma besuchst oder zuhause die hucke vollhaust geht ihn nix an. speziellen sonderurlaub oder ähnliche scherze gibts ja nicht.
der alte AG erfahrt glaub doch sowieso übers finanzamt deinen einen AG ?!
 
Wenn ich ihm mitteile dass ich beispielsweise in 3 Wochen am Tag x Urlaub brauche kann er mir den doch theoretisch aus betrieblichen gründen auch verwehren ?
 
Wenn ich ihm mitteile dass ich beispielsweise in 3 Wochen am Tag x Urlaub brauche kann er mir den doch theoretisch aus betrieblichen gründen auch verwehren ?
Das müssen aber sehr starke Gründe sein sollte der Urlaub genehmigt werden. Soweit mir bekannt ist kann das nicht so einfach zurück gezogen werden.

Kommt aber auch immer auf den Betrieb an.

Gesendet von meinem RNE-L21 mit Tapatalk
 
Ja mir geht es nur darum ob ich KURZFRISTIG für ein Vorstellungsgespräch frei bekomme ohne einen Nachweis dafür erbringen zu müssen. Dass einmal genehmigter Urlaub nicht ohne weiteres gestrichen werden kann ist mir bekannt. Ein Termin für ein Vorstellungsgespräch kann ich aber logischerweise nicht in der jährlichen Urlaubsplanung mit angeben....
 
ich halte nicht viel von initiativbewerbungen, außer du bist gefragter experte. man sollte sich sehr von der stelle und der firma informieren, ansonsten hat man schlechte karten im gespräch. und zudem weiß man nicht welche stelle die firma für einen gefunden hat

Unsinn, natürlich kann man sich Initiativ Bewerben wenn einem das Unternehmen gefällt, dieses aber gerade keine offene Stelle hat. Hab ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber so gemacht und jetzt bei dem Unternehmen welches ich am Donnerstag Besuche genauso.

Zum Thema Bewerbung, schreibst einfach in den Betreff "Initiativbewerbung als Synchronsprecher für Schmusefilme"

Zum Thema Urlaub für Bewerbungsgespräch: Unternehmen sind normalerweise soweit Flexibel, dass man das Gespräch auf Nachmittag legen kann um nicht extra Urlaub nehmen zu müssen. Mein Chef weiß auch nicht, dass ich mich weg Bewerbe (wüsste er es, würde er mich vom Hof jagen). Ich geh am Donnerstag einfach früher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich ihm mitteile dass ich beispielsweise in 3 Wochen am Tag x Urlaub brauche kann er mir den doch theoretisch aus betrieblichen gründen auch verwehren ?
ja klar. du kannst aber auch mal krank sein. ist eh gerade schwierig mit erkältungen.
 
du kannst an deinen urlaub quasi tun was du willst, nur nicht nen anderen job nachgehen ^^

Doch, auch das kann erlaubt sein.

Ja mir geht es nur darum ob ich KURZFRISTIG für ein Vorstellungsgespräch frei bekomme ohne einen Nachweis dafür erbringen zu müssen.

So wie für jeden anderen kurzfristigen Urlaub auch. Oder meinst du, dein Chef sagt bei der Familienfeier nein, aber beim Vorstellungsgespräch ja?
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh