War ich auch der festen Überzeugung. Sogar sogar soweit, dass man bei eigenem Kenntnisstand verpflichtet ist, es dem AG zu melden. Hat sich da in den letzten 10 Jahren was geändert?
Allerdings sagt google, dass man das tatsächlich bis zur Entbindung verschweigen darf. Man verzichtet zwar auf den Mutterschutz vor der Geburt aber wenn man das nicht möchte, muss man nicht.
Gerade der letztere Punkt ist ein nicht zu verachtender.
Mutterschutz heißt ja nicht, dass man nur einen Kündigungsschutz hat.
Es geht da ja auch, für mich sogar hauptsächlich, um den Arbeitsschutz.
So einige Tätigkeiten sind im Mutterschutz explizit untersagt und das betrifft sogar gewisse Arbeitszeitmodelle. Das geht sogar im Zweifel bis zum Beschäftigungsverbot.
Da mag hier in dem Forum, mit hauptsächlich Schreibtischlern, etwas an Fokus fehlen, aber es gibt einen Haufen Tätigkeiten da draußen, da ist von jetzt auf gleich Schluss mit lustig.
Weiter ins Detail gehe ich da jetzt erstmal nicht.
Das Problem ist halt dann, wenn der AG das nicht weiß und einen weiter den Job machen lässt, führt das erstmal auf der AN-Seite zu einem Problem. Der AG kann ja nicht reagieren, wenn er das nicht weiß.
Irgendwann sieht man das ja eh und spätestens dann wird der AG so oder so reagieren müssen.
Daher sollte man sich das genau überlegen. Bei der Situation hier ist es sicherlich vertretbarer das zu verschweigen, als wenn man bei Tönnies am Band Hühnchen schnibbelt.