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Ich sage doch auch nicht, das es nicht legitim wäre. Und klar ist es der Boomerang, den die AG nun zurecht zurückbekommen. Ändert aber nichts an der Tatsache, das man dem Chef ne Pistole an die Brust setzt.
Du hast natürlich recht, das es im Grunde schon "nett" ist, das man den alten AG die "Chance" gibt, die Sache noch zu retten. Am Ende ist es aber aus AG Sicht trotzdem ein " Dein Bein wurde angeschossen, wir haben keine Medikamente hier. Wir müssen das Bein nun absägen oder du stirbst in 2 Wochen" Auswahl. Es erfüllt halt die Anforderungen an die klassische Erpressung
Eine Erpressung ist also das Androhen eines empfindlichen Übels (deine Kündigung), welche mit einen Vermögensnachteil (deine Gehaltserhöhung) einhergeht. Es ist völlig klar, das es keinesfalls den Straftatbestand einer Erpressung erfüllt. Aus Sicht des AG fühlt es sich aber ganz klar wie eine Erpressung an.
Fakt ist aber ganz klar: Diese Methode ist die mit Abstand beste, wenn man mehr Gehalt möchte. Sie funktioniert eigentlich garantiert, weil die neue Firma zahlt den neuen Betrag sowieso...
Aus AG Sicht musst man doch froh sein, dass der AN einem noch sagt "he ich gehe wegen dem Geld, aber falls es für dich passt, hier sind meine Konditionen". Die Alternative wäre ja, dass man einfach geht ohne auch nur den Hauch eine Chance zur Einigung dazulassen.
Du hast natürlich recht, das es im Grunde schon "nett" ist, das man den alten AG die "Chance" gibt, die Sache noch zu retten. Am Ende ist es aber aus AG Sicht trotzdem ein " Dein Bein wurde angeschossen, wir haben keine Medikamente hier. Wir müssen das Bein nun absägen oder du stirbst in 2 Wochen" Auswahl. Es erfüllt halt die Anforderungen an die klassische Erpressung
Hier die Definition. Ich markiere mal die Wörter, die hier relevant sind.Ich verlinke dir gerne mal was Erpressung bedeutet.
Bei der Erpressung versucht jemand, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern. Insofern ist die Erpressung von der Nötigung zu unterscheiden, die keine Bereicherungsabsicht oder Vermögensschädigung voraussetzt
Eine Erpressung ist also das Androhen eines empfindlichen Übels (deine Kündigung), welche mit einen Vermögensnachteil (deine Gehaltserhöhung) einhergeht. Es ist völlig klar, das es keinesfalls den Straftatbestand einer Erpressung erfüllt. Aus Sicht des AG fühlt es sich aber ganz klar wie eine Erpressung an.
Fakt ist aber ganz klar: Diese Methode ist die mit Abstand beste, wenn man mehr Gehalt möchte. Sie funktioniert eigentlich garantiert, weil die neue Firma zahlt den neuen Betrag sowieso...