[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Glaub ich kaum, das wird Rabatt auf den nächsten McLaren sein…
 
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^^ abgesehen von den Tätigkeiten liest sich das eh nicht so schlecht, aber Leiter (egal von was) die nebenbei noch in hohem Maße im Operativen eingebunden sind, erleben oft auch den unerwähnten Punkt:
  • Burnout innerhalb von 5 Jahren inkludiert wenn Sie wirklich in der Lage sind, allen Aufgaben auch zu 100% (besser 110%) nachkommen zu können
 
@Tundor Das wird auf jeden Fall CB sein oder Mitarbeitervorteile. :fresse:
Beim Gehalt bin ich bei dir, dass ist vollkommen ok. Die Aufgaben passen einfach nur null zur Position.
 
eine Möglichkeit wäre noch, dass das Team groß (und fähig) genug ist, das die Aufgaben deligiert werden können ;)
 
Vermutlich eine kleine Firma mit einer weiteren Person die bisschen IT macht und jetzt suchen sie halt ne Eierlegende Wollmilchsau die ihre IT rettet
 
Also beim Bezahlzeitpunkt gibts doch verschiedenste Formen... ist doch ziemlich egal, solang es immer verlässlich kommt :d Hatte auch schonmal die Konstellation Fixgehalt Ende des Monats + Variabler Anteil (Überstunden, Zulagen) des Vormonats. Da finde ich das am 8. besser weil man für die Leistung direkt was bekommt und nicht erst noch ein Monat warten muss :d

Ist hier jemand von euch eigentlich Freelancer in der Softwareentwicklung? Hätte da auch Interesse und hab mir mal auf freelance.de ein paar Angebote durchgesehen, ist das ähnlich zu sehen wie bei Jobbeschreibungen? Also die suchen jemanden mit 10 skills und es reicht aber 8 davon zu erfüllen? :d

Ich meine, alleine "Erfahrung mit Container-Technologien wie Kubernetes und Docker" steht praktisch überall dabei. Ich kann Docker schon starten und versteh die Grundprinzipien :fresse:, aber auch grad in Verbindung mit Kubernetes ist das ja schon ein Fulltime-Job? Ich komme eher aus großem Konzernumfeld und da gibts gefühlt für jedes Tool eine eigene Abteilung, die Leute da kennen sich dann natürlich dementsprechend sehr gut aus.

Ich bin zwar bei Freelance angemeldet, aber nicht direkt in deiner Branche sondern Automatisierungstechnik, das sollte aber ähnlich sein.

Grundsätzlich stehen da alle möglichen Anforderungen drinnen, man muss nicht alles können und auch nicht perfekt. Ich würde auch direkt sagen, dass >90% nur Projektvermittler sind und nicht direkt der finale Auftraggeber. Bei generellem Interesse, einfach mal auf ein paar Projekte bewerben und sehen was draus wird.

Meiner Erfahrung nach läuft es etwa so ab:
Man bewirbt sich auf 10 Projekte und sendet seine Unterlagen. Davon gibt es auf 7 eine Rückmeldung und davon wiederrum wird man auf 3-5 zu einem Interview eingeladen. Mein Schnitt nach einem ersten Interview liegt etwa so bei 30-40%, dass man das Projekt am Ende auch erhält. Das hängt halt sehr stark auf Passgenauigkeit der Anforderungen, Stundensatz und Können ab. Klappt mal mehr und mal weniger.

Ich würde einfach mal selber Erfahrungen sammeln und schauen was dabei rum kommt. Man hat ja nichts zu verlieren und kann sich quasi endlose Interviews geben. Das sind meistens teams meetings mit 0.5 - 1h Dauer.
 
Puh habt ihr nen guten Brutto-Netto-Rechner parat? Ich hab jetzt den Ärger, dass durch die nicht stattgefundene Elternzeit ich jetzt drei Lohnabrechnungen hab bei denen die Nettosummen schlicht nicht zusammenpassen und zusätzlich noch Sonderzahlungen reingespielt haben. Und meine Personalerin ist so "ja das wird schon passen". Nur dass es halt vorne und hinten nicht passt.
 
Was heißt denn "gut"? Und geht es nur um die Steuer + Abgaben? Weil die bekommst du dann ja via Steuererklärung eh wieder zurück, solange immerhin die Brutto Summe stimmt.
 
Die Kategorisierung von Jobs und wer für die jeweiligen Kategorien geeignet ist, ist auf den Punkt - wollte ich euch nicht vorenthalten :LOL:

 
Mein Arbeitsvetrag endet am 31.08., Kündigung war vor dem Urlaub meines Vorgesetzten bekannt, nach seinem Urlaub war ich nun zwei Wochen bis letzte Woche Freitag abwesend.

Während des Urlaubs zwei Termine für Übergaben erhalten, alles diese Woche. Dachte ich mir: Wie passend, hab ja noch 30 Stunden auf dem Zeitkonto, direkt heute beantragt für nächste Woche Montag bis Mittwoch, Donnerstag am 31.08. dann alles an IT abgeben usw., den Rest gehe ich hier und da mal zwei Stunden eher nach Hause, wenn's der Kalender zulässt.

Antwort vom Vorgesetzten: "Da deine Kündigung so spontan kam und deine kommissarische Nachfolge noch nicht geklärt ist, würde er mich bitten bis zum Ende anwesend zu sein und mein Zeitkonto mir ausbezahlen zu lassen."

Also eigentlich hätte er ja während meiner letzten zwei Wochen Abwesenheit schon mal alles lenken können, wenn er mir keine stichaltigen Gründe nennen kann, dann werde ich es ablehnen. Während ich die elf Monate da gearbeitet hab, hats keinen interessiert, was ich in der Ausbildung mit den Azubis so treibe, bevor ich dort gearbeitet habe, hat da zwei-drei Mal die Woche jemand für ne viertel Stunde reingeschaut, was die Azubis so treiben.

Das Problem, dass ich danach definitiv am 1.9. weg bin wird dadurch auch nicht gelöst, sondern eher verschoben, wenn ich drei Tage vorher schon mal weg bin. Zumal in dem monatlichen Info-Meeting letzte Woche meine Position nicht mal intern ausgeschrieben wurde, wie zwei andere Stellen. Also wird sich da eh kein anderer freiwillig drauf melden.
 
Klingt nach seinem Problem, nicht nach deinem. Habe es damals in der vorletzten Firma auch mitbekommen. Ich hatte 6(!) Monate Kündigungsfrist und die Übergabe der Kunden/Aufträge starte 2 Wochen vor meinem Weggang. Den letzten Kunden habe ich 3 Tage vor Ende übergeben und am letzten Tag wollten sie noch eine zweistündige Übergabe machen.

Und dann der Versuch, dir scheinbar ein schlechtes Gewissen zu machen mit dem Wink auf die spontane Kündigung. Die Kündigungsfristen legt doch die Firma fest oder wie war die Vereinbarung? Ich würde es auch ablehnen.
 
Klingt nach seinem Problem, nicht nach deinem. Habe es damals in der vorletzten Firma auch mitbekommen. Ich hatte 6(!) Monate Kündigungsfrist und die Übergabe der Kunden/Aufträge starte 2 Wochen vor meinem Weggang. Den letzten Kunden habe ich 3 Tage vor Ende übergeben und am letzten Tag wollten sie noch eine zweistündige Übergabe machen.

Und dann der Versuch, dir scheinbar ein schlechtes Gewissen zu machen mit dem Wink auf die spontane Kündigung. Die Kündigungsfristen legt doch die Firma fest oder wie war die Vereinbarung? Ich würde es auch ablehnen.
Kündigungsfrist ist ein Monat gewesen und ich war so freundlich es ihm vor dem Urlaub mitzuteilen, damit er nicht komplett vor vollendeten Tatsachen steht, also war es eine freiwillige Verlängerung der Frist. Ob ich da bin oder in Hamburg platzt 'ne Bratwurst, für diesen Monat habe ich die Auszubildenden noch komplett beschäftigt.
 
Okay, ich korrigiere: Klingt definitiv nach seinem Problem. Wenn die Firma Verträge mit 4 Wochen Kündigungsfrist macht, ebenso nicht dein Problem.
 
Wenn die Firma Verträge mit 4 Wochen Kündigungsfrist macht, ebenso nicht dein Problem.
Hatte ich letzte Woche schon Mal drauf hingewiesen:
622 BGB

Lohnt sich Mal reinzuschauen.

Bei meinem AG geht die Kündigungswelle weiter. Mittlerweile sind es auch die guten Leute aus dem mittleren Management. Nicht nur Indianer.
 
Hatte ich letzte Woche schon Mal drauf hingewiesen:
622 BGB

Lohnt sich Mal reinzuschauen.

Bei meinem AG geht die Kündigungswelle weiter. Mittlerweile sind es auch die guten Leute aus dem mittleren Management. Nicht nur Indianer.

Ja sollte man immer mal reinschauen, für mich leider aktuell nicht hilfreich. Ich habe laut Arbeitsvertrag 3 Monate zum Monatsende und auf Grund der 10 Jahre zugehörigkeit hat mein AN 4 Monate. Somit kann ich den Paragraf leider nicht ziehen und mit HR diskutieren. aber da hier gerade eh absolute Fahnenflucht besteht, kann man vllt auch früher raus kommen.

Habe aber noch nix unterschriftsreifes vorliegen, passiert spätestens im September.
 
Ja sollte man immer mal reinschauen, für mich leider aktuell nicht hilfreich. Ich habe laut Arbeitsvertrag 3 Monate zum Monatsende und auf Grund der 10 Jahre zugehörigkeit hat mein AN 4 Monate. Somit kann ich den Paragraf leider nicht ziehen und mit HR diskutieren. aber da hier gerade eh absolute Fahnenflucht besteht, kann man vllt auch früher raus kommen.
Stichwort Gesetzespyramide.
Das ist ja die wichtige Info: In deinem Vertrag kann drin stehen was will.
 
Die gesetzlichen Kündigungsfristen halte ich als Nicht-Anwalt aber nur für anwendbar, wenn der Arbeitsvertrag auf die Gesetzestexte/-paragraphen verweist und im Vertrag keine abweichenden Fristen genannt werden. Siehe auch hier:

Alle in den einschlägigen Gesetzen enthaltenen Regeln gelten für jedes Arbeitsverhältnis, sofern nicht ein darauf anwendbarer Tarifvertrag, eine einschlägige Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag selbst eine für den Arbeitnehmer günstigeren Bestimmungen enthält.
 
Witzig wie durch Bild und Politiker wieder Fakenews bzgl. des Steuersatzes verbreitet werden.
"Ab 62k€ Jahresgehalt zahlt man den Spitzensteuersatz"

Schon blöd, wenn man weder als Zeitung noch als *check notes* gelernter Bankkaufmann den Unterschied zwischen
Jahresgehalt und zu versteuernden Gehalt nicht kennt.

 
gesetzlichen Kündigungsfristen
Das ist aber Günstigkeitsprinzip.
Das ist ein anderes Thema als Gesetzespyramide.
Der verlinkte Text ist aber korrekt.
Gesetz gilt über Vertrag, aber ggf. das günstigere.

Aber klar.
Im Zweifelsfall mit jemandem reden der in der Thematik versiert ist, nicht mit mir :)

Jetzt habt ihr es Mal gehört. Könnt ihr ja im Einzelfall klären wenn's für euch interessant ist.
 
Ja und das findet dann auch Anwendung meiner Meinung nach. Ich würde auch sagen, lieber einen Experten um Rat fragen. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Gesetz so negativ für die AN ausgelegt wird. Hier ist das gut erklärt, hab es aber nur kurz überflogen. Lese aktuell genug am Tag..
 
Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Gesetz so negativ für die AN ausgelegt wird.
Ist aber dennoch so. Lass es dir gern von irgendwem mit Ahnung bestätigen. Nicht von mir.
Ich bin nur n Depp mit einem Anfangsverdacht. :angel:
 
Hier die Passage vom Link oben, die ich entscheidend finde:

  • Das Rangprinzip besagt, dass grundsätzlich immer die höhere Rechtsquelle aus der Normenhierarchie anzuwenden ist. Beispielsweise Grundrechte vor allgemeinen Gesetzen. Und beispielsweise Tarifverträge vor Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen.
  • Das Günstigkeitsprinzip durchbricht das Rangprinzip immer dort, wo eine niedrigere Rechtsquelle eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung enthält.
 
Hier die Passage vom Link oben, die ich entscheidend finde:
Gesetz sagt 4 Wochen.
Vertrag sagt 3 Monate.

Gesetz ist über Vertrag. (Rangprinzip)
Gesetz ist günstiger für den AN. (Günstigkeitsprinzip)

PS:
Ich hab keine Ahnung.
Fragt wen der Ahnung hat für euren Einzelfall.

Ich wollte auch keine große Diskussion aufmachen sondern nur die Info streuen... 🤷‍♂️
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich steht die Lösung im zweiten Absatz: Das Günstigkeitsprinzip durchbricht immer das Rangprinzip, wenn es die günstigere Regelung für den AN ist. Sonst hätten wir ja quasi amerikanische Verhältnisse o_O
 
"Ab 62k€ Jahresgehalt zahlt man den Spitzensteuersatz"
Ist natürlich faktisch falsch, aber dass dieses Limit quasi nie der Inflation angepasst wird kommt einer indirekten Steurerhöhung gleich, oder übersehe ich was?
Vor 15 Jahren konnte man mit 62k einen auf dicke hose machen, heute wohl eher nicht nicht mehr.

Spahn kann man seit er in der Opposition ist eh (noch) weniger ernst nehmen, der blubbert nur noch irgend nen populistischen Blödsinn vor sich hin.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Meinst du wegen der Staffelung per Betriebszugehörigkeit? Das dürfte ja nur Anwendung finden, wenn er vom AG gekündigt wird (der Absatz sprich ja auch vom "Arbeitgeber")?
Hab auf jeden Fall auch kein Mitleid, wenn man seinen MAs 4 Wochen Kündigungsfrist in den Vertrag schreibt muss man halt auch mit den Konsequenzen leben, vorallem wenn er noch extra früh die Kündigung angekündigt hat.
 
Meinst du wegen der Staffelung per Betriebszugehörigkeit? Das dürfte ja nur Anwendung finden, wenn er vom AG gekündigt wird (der Absatz sprich ja auch vom "Arbeitgeber")?
So schauts aus:
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
Damit ist die Staffelung ein ganz klarer Arbeitnehmerschutz. Er kann also, je länger er dabei ist, mit immer mehr Vorlauf rechnen.

Verstehe nicht, warum man hier das Gesetz so negativ auslegt.

Im Arbeitsvertrag steht z.B.:
AN hat eine Kündigungsfrist von 8 Wochen.
AG hat eine Kündigungsfrist von 6 Wochen.

Der AN kann immer mit 4 Wochen kündigen, egal wie lange er wo war. (siehe unten)
Der AG kann bis 4,99 Jahre mit 6 Wochen kündigen. Danach ist die Regel aus der Arbeitsvertag bezüglich AGs nichtig, da das Gesetz hier günstigere Konditionen vorsieht. Sprich auch wenn der AG 6 Wochen im Vertrag stehen hat, geht nach 25Jahren Betriebszugehörigkeit nur mit 7 Monaten.

Relativ easy der Spaß.
Wenn der AG reinschreibt, dass der AN eine Kündigungsfrist von 1 Tag hat, dann ist das so.
Sind keine Regelungen diesbezüglich, gilt BGB §622 Abs1 und das kann in (nicht Tarif)Verträgen nicht schlechter geregelt werden. Bei den Tarifverträgen wird die Gewerkschaft da schon den Daumen drauf haben, dass da nicht 8 Wochen drin stehen.
Daher kann man grob pauschal annehmen, dass der AN mit 4 Wochen (und nicht 1 Monat) kündigen kann und der AG an die Staffelung gebunden ist. (der AN kann eh nicht schlechter gestellt werden und der AG wird zusehen, dass er sich nicht selber schlechter macht)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ist natürlich faktisch falsch, aber dass dieses Limit quasi nie der Inflation angepasst wird kommt einer indirekten Steurerhöhung gleich, oder übersehe ich was?
Ich denke schon. Die Anpassung erfolgt nicht mit der Inflation sondern mit der wahrscheinlichen Inflation und damit indirekt an die reale Inflation. Das regelt die Bundesregierung. Ist also kein Automatismus, sondern eher eine gewisse Eintretensabschätzung (die kucken fürs Folgejahr in die Zukunft) für die Inflation.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut in dem Sinne dass ich auch den Mix mit Zuschlägen und Sonderzahlungen (Überstunden…) hinbekomme.

Ich hab halt keine saubere Neuberechnung bekommen wie bei meinen früheren Arbeitgebern, das nachzuvollziehen ist damit relativ fies gewesen und es kommt doch einigermaßen hin, ich hab wohl die Steuer-Progression massiv unterschätzt.
 
schau dir auf jedenfall dein zeugnis an wenn du es bekommst oder schreibs selber. mir hat ein AG vor 3 jahren auch aus trotz in einer passage was dummes reingeschrieben und ich hab es zu spät gesehen. die waren wohl super pissed als ich plötzlich die kündigung ohne vorheriges gespräch abgegeben hab
 
@B.XP
ich glaube das zu überprüfen mit nem Brutto Netto Rechner wird schwierig, solche komplexen Fälle decken die ja normalerweise nicht ab? Stimmen denn wenigstens die Brutto Summen?
 
als ich plötzlich die kündigung ohne vorheriges gespräch abgegeben hab
Hätten die nicht gewartet für das Binge-Watching nach Staffelende, sondern jede Episode hier sofort angeschaut, wäre das nicht so plötzlich gewesen :fresse2:
 
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