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Also beim Bezahlzeitpunkt gibts doch verschiedenste Formen... ist doch ziemlich egal, solang es immer verlässlich kommt Hatte auch schonmal die Konstellation Fixgehalt Ende des Monats + Variabler Anteil (Überstunden, Zulagen) des Vormonats. Da finde ich das am 8. besser weil man für die Leistung direkt was bekommt und nicht erst noch ein Monat warten muss
Ist hier jemand von euch eigentlich Freelancer in der Softwareentwicklung? Hätte da auch Interesse und hab mir mal auf freelance.de ein paar Angebote durchgesehen, ist das ähnlich zu sehen wie bei Jobbeschreibungen? Also die suchen jemanden mit 10 skills und es reicht aber 8 davon zu erfüllen?
Ich meine, alleine "Erfahrung mit Container-Technologien wie Kubernetes und Docker" steht praktisch überall dabei. Ich kann Docker schon starten und versteh die Grundprinzipien , aber auch grad in Verbindung mit Kubernetes ist das ja schon ein Fulltime-Job? Ich komme eher aus großem Konzernumfeld und da gibts gefühlt für jedes Tool eine eigene Abteilung, die Leute da kennen sich dann natürlich dementsprechend sehr gut aus.
Kündigungsfrist ist ein Monat gewesen und ich war so freundlich es ihm vor dem Urlaub mitzuteilen, damit er nicht komplett vor vollendeten Tatsachen steht, also war es eine freiwillige Verlängerung der Frist. Ob ich da bin oder in Hamburg platzt 'ne Bratwurst, für diesen Monat habe ich die Auszubildenden noch komplett beschäftigt.Klingt nach seinem Problem, nicht nach deinem. Habe es damals in der vorletzten Firma auch mitbekommen. Ich hatte 6(!) Monate Kündigungsfrist und die Übergabe der Kunden/Aufträge starte 2 Wochen vor meinem Weggang. Den letzten Kunden habe ich 3 Tage vor Ende übergeben und am letzten Tag wollten sie noch eine zweistündige Übergabe machen.
Und dann der Versuch, dir scheinbar ein schlechtes Gewissen zu machen mit dem Wink auf die spontane Kündigung. Die Kündigungsfristen legt doch die Firma fest oder wie war die Vereinbarung? Ich würde es auch ablehnen.
Hatte ich letzte Woche schon Mal drauf hingewiesen:Wenn die Firma Verträge mit 4 Wochen Kündigungsfrist macht, ebenso nicht dein Problem.
Hatte ich letzte Woche schon Mal drauf hingewiesen:
622 BGB
Lohnt sich Mal reinzuschauen.
Bei meinem AG geht die Kündigungswelle weiter. Mittlerweile sind es auch die guten Leute aus dem mittleren Management. Nicht nur Indianer.
Stichwort Gesetzespyramide.Ja sollte man immer mal reinschauen, für mich leider aktuell nicht hilfreich. Ich habe laut Arbeitsvertrag 3 Monate zum Monatsende und auf Grund der 10 Jahre zugehörigkeit hat mein AN 4 Monate. Somit kann ich den Paragraf leider nicht ziehen und mit HR diskutieren. aber da hier gerade eh absolute Fahnenflucht besteht, kann man vllt auch früher raus kommen.
Alle in den einschlägigen Gesetzen enthaltenen Regeln gelten für jedes Arbeitsverhältnis, sofern nicht ein darauf anwendbarer Tarifvertrag, eine einschlägige Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag selbst eine für den Arbeitnehmer günstigeren Bestimmungen enthält.
Das ist aber Günstigkeitsprinzip.gesetzlichen Kündigungsfristen
Ist aber dennoch so. Lass es dir gern von irgendwem mit Ahnung bestätigen. Nicht von mir.Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Gesetz so negativ für die AN ausgelegt wird.
- Das Rangprinzip besagt, dass grundsätzlich immer die höhere Rechtsquelle aus der Normenhierarchie anzuwenden ist. Beispielsweise Grundrechte vor allgemeinen Gesetzen. Und beispielsweise Tarifverträge vor Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen.
- Das Günstigkeitsprinzip durchbricht das Rangprinzip immer dort, wo eine niedrigere Rechtsquelle eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung enthält.
Gesetz sagt 4 Wochen.Hier die Passage vom Link oben, die ich entscheidend finde:
Ist natürlich faktisch falsch, aber dass dieses Limit quasi nie der Inflation angepasst wird kommt einer indirekten Steurerhöhung gleich, oder übersehe ich was?"Ab 62k€ Jahresgehalt zahlt man den Spitzensteuersatz"
Meinst du wegen der Staffelung per Betriebszugehörigkeit? Das dürfte ja nur Anwendung finden, wenn er vom AG gekündigt wird (der Absatz sprich ja auch vom "Arbeitgeber")?622 BGB
So schauts aus:Meinst du wegen der Staffelung per Betriebszugehörigkeit? Das dürfte ja nur Anwendung finden, wenn er vom AG gekündigt wird (der Absatz sprich ja auch vom "Arbeitgeber")?
Damit ist die Staffelung ein ganz klarer Arbeitnehmerschutz. Er kann also, je länger er dabei ist, mit immer mehr Vorlauf rechnen.Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
Ich denke schon. Die Anpassung erfolgt nicht mit der Inflation sondern mit der wahrscheinlichen Inflation und damit indirekt an die reale Inflation. Das regelt die Bundesregierung. Ist also kein Automatismus, sondern eher eine gewisse Eintretensabschätzung (die kucken fürs Folgejahr in die Zukunft) für die Inflation.Ist natürlich faktisch falsch, aber dass dieses Limit quasi nie der Inflation angepasst wird kommt einer indirekten Steurerhöhung gleich, oder übersehe ich was?
Hätten die nicht gewartet für das Binge-Watching nach Staffelende, sondern jede Episode hier sofort angeschaut, wäre das nicht so plötzlich gewesenals ich plötzlich die kündigung ohne vorheriges gespräch abgegeben hab