Iceman88 ich meinte steka
steka warst nie in der Fahrschule, man weicht nicht aus man geht in die Eisen, der hinterher fahrende muss auch Bremsen, tut er das nicht ist er schuld. *punk*
Ich überfahre doch kein Tier nur weil der Hintermann zu blöd ist aufzupassen und mir drauf fährt.
Wenn ich dein Geschreibsel beurteilen müsste, dann würde ich behaupten, dass du nie in irgendeiner Schule warst.
Die Rechtslage ist bei Wildunfällen eindeutig. Vielleicht solltest du sie nur mal studieren.
Wenn du für eine Katze eine Notbremsung einlegst und dir jemand auffährt, dann bekommst du eine Teilschuld.
Wenn du für einen Hirsch eine Notbremsung einlegst und dir jemand auffährt, dann ist es nicht deine Schuld.
Es gilt im Straßenverkehr der Eigenschutz. Es ist
verboten, ohne Grund eine Vollbremsung einzulegen. Bei Angabe einer Katze auf der Fahrban, wird einem eine Teilschuld zugesprochen. (Siehe LG Landau NZV 89, 76; KG DAR 01, 122; Hund; Schl r+s 91, 12: Reh)
Schwierig wird es, wenn jemand bremst, es fährt ein Anderer auf, aber das Wild rennt weg.
Dazu sagt nämlich die STVO
4 Abstand
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Wenn auch in der Regel dem Auffahrenden per Anscheinsbeweis die volle Schuld zugewiesen wird, so bleibt es ihm jedenfalls grundsätzlich unbenommen zu versuchen, diesen Anscheinsbeweis zu entkräften. Gelingt ihm der Nachweis, dass der Vorausfahrende ohne zwingenden Grund stark gebremst hat, so kann die Schadensverteilung ganz anders aussehen und im Extremfall sogar zu einer Alleinschuld des Vorausfahrenden führen.
Andere Urteile:
(jlp). Weicht ein Fahrzeugführer einem plötzlich die Straße überquerenden Wild aus und gerät er hierbei an die Straßenleitplanke, wodurch das Fahrzeug einen erheblichen Schaden erleidet, so ist die Fahrzeugteilkaskoversicherung ersatzpflichtig, wenn das Ausweichen vor diesem Tier erforderlich war. Für große Tiere, wie beispielsweise Wildschwein oder Reh, gilt dies ohne Weiteres, für kleine Tiere wie Hasen aber nicht. Auch ein Fuchs wird dabei in die Kategorie der kleinen Tiere eingeordnet. Deshalb ist das Ausweichen mit dem Pkw vor einem Fuchs als grob fahrlässiger Fahrfehler zu werten. Die Teilkaskoversicherung muss keinen Schadenersatz leisten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherungsnehmer das Fahrzeug selbst gesteuert hat oder aber eine andere Person gefahren ist.
Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 276/02
Für größere Tiere:
(jlp). Ein unmittelbar vor einer Kollision mit einem Reh eingeleitetes Ausweichmanöver eines Fahrzeugführers stellt regelmäßig keine fahrlässige Herbeiführung eines Schadenfalls dar. Es entspricht grundsätzlich verkehrsüblicher Sorgfalt, einen bevorstehenden Frontalzusammenstoß mit einem Wildtier, wie hier einem ausgewachsenen Reh, zu vermeiden. Deshalb handelt ein Fahrzeugführer nicht schuldhaft, wenn er in einer solchen Situation diesem Tier ausweicht und sodann mit einem anderen Fahrzeug kollidiert.
Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 1 U 101/02
Wo zieht man nun die Grenze ? Meine Dogge war auf jeden Fall größer als ein Reh, aber auch kein Hirsch.
Was schwierig ist: Es wird laut Gesetz vom Fahrer verlangt, dass er in Sekundenbruchteilen die Größe eines Tieres und die Konsequenzen abwägen kann. Der erste Impuls ist jedoch (auch bei mir) das Bremsen.
Ich geh voll in den Anker, aber nur für einen Sekundenbruchteil. Das ist der instinktive Teil (Selbstschutz). Dann geht automatisch der Blick in den Spiegel und der Fuß wieder von der Bremse. Stelle ich keinen folgenden Verkehr fest, bremse ich weiter. Das ist dann der selbstgesteuerte Teil des Gefahrmanövers.