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Gelöschtes Mitglied 21733
Guest
CORNHULIO schrieb:Falsch !
Gewährleistung != Garantie !
nixda
gewährleistung beträgt beim neukauf 2 jahre und ist vom gesetz vorgeschrieben...also wenn der hersteller mit 2 jahre garantie prollt sind es eigentlich 2 jahre gewährleistung.
eigentlich ist alles nach den 2 jahren garantie....und somit freiwillig
gewährleistung = 2 jahre = gesetzlich vorgeschrieben
garantie = vom hersteller angebene zeit nach der gewährleistung = freiwillig
€: das haben sie man gerade geändert...vorher waren es nur 6 monate gewährleistung. jetzt sind es 2 jahre bei neukauf und glaube ich 1 jahr bei gebraucht. natürlich nicht von privatpersonen....
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