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Es wird mit keinem Wort erwähnt, das man einen fähigen Stromzähler benötigt oder diesen mit etwas wie einem Shelly 3EM "nachrüsten" müsste. (Oder hab ichs übersehen?)
Dementsprechend gehe ich davon aus, das das System ohne jegliche Verbindung zum Stromzähler funktionieren soll/muss. Wie funktioniert das?
Oder sind sämtliche Beschreibungen "falsch", bzw. verschweigen eine sehr wichtige Vorraussetzung an den Stromzähler?
Oder sind die Beschreibungen irreführend und das System speist gar nicht dem aktuellen Stromverbrauch entsprechende Mengen ein, sondern nur sofern nichts mehr aus PV kommt eine eingestellte Grundlast (was ja auch ziemlicher Quatsch wäre)?
Das würde nebenbei auch bedeuten, das der Akku nur mit Strom geladen werden kann, der über die eingespeisten 600W hinaus von den Panels erzeugt wird, was ein noch viel größerer Quatsch wäre.
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Hab ich ja, genau deswegen, nur die entsprechende Stelle nicht gefunden.
Demnach ist das Ding (standalone) absolut dumm und versorgt/drosselt den Wechselrichter nur nach fix eingestellten Werten?
Damit es dynamisch regeln kann, muss man also tatsächlich den Stromzähler oder eben sowas wie ein Shelly anbinden.
Aber dann kann es sowas zumindest.
Sowas sollte imho auch schon in der "Kurzbeschreibung" erwähnt werden. Und zwar deutlich.
Aber das war dann wohl mein Missing Link und meine Annahme, das es doch mit dem Stromzähler reden können muss um sowas überhaupt können zu können doch korrekt.
Die hatten wo mal einen Speicher für bkw vorgestellt.
Das war dann so das du dem Akku sagst Speise mit x Watt ein (konstant!).
Egal ob du die Menge verbrauchst oder nicht...
Ja, solche Systeme sind mir auch bekannt. Sowas ist ja auch relativ einfach zu machen. Bzw wird auch mit etwas intelligenteren Wechselrichtern die eben einstellbar sind einfach so gemacht.
Allerdings ist nur so pauschal gesteuert imho SEHR ineffizient. Jedenfalls so ineffizient, das zumindest ich dann gar nicht weiter über so ein System nachdenken würde.
Mir ist nur aus der Beschreibung nicht klar geworden, ob das System denn jetzt tatsächlich nur so dumm ist, oder ob es überhaupt auch richtig regeln könnte.
Der allgemeine Hintergedanke ist, das ich selbst mit Homeoffice die 600W meines BKWs (760W PV, ggf. kann man den Deye-WR auch mal auf etwas mehr als 600W kriegen) über längere Zeiten nicht verbrauchen werde. Da fände ich es schon prinzipiell interessant den Überschuss speichern zu können, statt ihn einzuspeisen.
Das Zendure System wird allgemein in den freien Foren ziemlich verrissen weil versprochene Features nicht umgestezt werden und es auch sehr viele Ausfälle vorallen bei den Akkus gegeben hat.
Was derzeit sehr gehypte wird ist das Maxxicharge System:
Selbst bei richtigen Anlagen ist es ja fraglich ob es ökonomisch so viel Sinn macht.
Preislich ist das Maxi Charge sogar interessanter weil man keinen Wechselrichter braucht sondern das ganze direkt an die Module klemmt wenn ich das richtig sehe.
BKW sind ja neuerdings mit 800W Einspeisung aber sogar afaik 2kWp erlaubt. Das machts imho natürlich noch interessanter.
Ich schätze mal mit 2kWp und 4-5kWh Speicher, könnte ich mich im 2/3 des Jahres selbst versorgen, ausgeschlossen natürlich Verbraucher die mehr als 800W brauchen.
Was irgendwie auch wieder beschränkt ist... Systeme die auf Null-Einspeisung ausgelegt sind, sollten imho auch mehr als 800W einspeisen dürfen. Die 800W sind ja afaik als Grenze angelegt, weil man davon ausgeht, das man auf einem Stromkreis bis zu 3,5kW haben kann und bei Einspeisung eben bis zu 800W auf einem Stromkreis dazukommen, man also lokal begrenzt bis zu 4,3kW auf einem Stromkreis haben kann, was bei Nulleinspeisung dann ja nichtmehr der Fall wäre? Oder so ähnlich.
Die wollen halt vermeiden, dass es bei den Leuten in der Bude anfängt zu fackeln, wenn da noch irgendwo uralte Leitungen liegen aber 1.000 W vom Balkonkraftwerk reingedrückt werden.
So, bei mir kommt langsam Fahrt auf bei der Anmeldung der Anlage. Die Einspeisevergütung ist nicht mehr fern.
Der E-Meister war absolut zufrieden mit meiner Installation. Es wurde lediglich moniert, dass der ÜS-Ableiter lediglich auf der Sammelschiene mit dem PE vom PEN verbunden war. Ich musste zusätzlich eine separate PE Leitung vom Tiefenerder bzw. Poti-Schiene zum ÜS-Ableiter legen und diese unte anschließen. (Minute 1:45 - das fehlte bei mir... YouTube). Das habe ich direkt noch erledigt. Es wurde zudem noch moniert, dass mein Netzbetreiber ja mal den HAK tauschen könnte. Der ist asbach. Darin ist der kommende PEN mit dem N und PE, was zur Verteilung geht zusammen verbunden. Eigentlich doch aber normal bzw. zulässig, oder? Jedenfalls sollte ich noch eine 16mm² PE Leitung von der Poti-Schiene zum HAK legen, weil der neue HAK dann auch mit dem Tiefenerder verbunden werden soll - sofern ich das richtig verstanden habe.
Die Installation mit dem Hager Umschalter wurde vom E-Meister gelobt. (klick)
Insgesamt bin ich zufrieden und musste nur die o.g. Dinge mit dem PE noch ändern bzw. ergänzen.
Was aber nervig bzw. ärgerlich ist. Mein 2-.Richtungszähler soll wohl jetzt nach 4 Jahren (der kam erst mit dem Verteiler zusammen 2020 rein) noch mal getauscht werden. Waren ja nur 1,8 mWh eingespeiste Energie drauf... Das ist wohl auch der Grund meint er, dass die die Teile immer noch mal tauschen. Denn im Grunde war die Einspeisung zuvor von mir ja "illegal". whatever.
Die 800 Watt einspeisung für 'Stecker' geräte macht wirklich schon Sinn.
Alles was mehr macht sollte immer 'Fest' angeschlossen und extra abgesichter werden damit halt nicht die 1500Watt heißluftfriteuse mit dem 2KW Wasserkocher und dem 'BKW' gleichzeitig an einen Stromkresi betrieben werden können.
Darin ist der kommende PEN mit dem N und PE, was zur Verteilung geht zusammen verbunden. Eigentlich doch aber normal bzw. zulässig, oder? Jedenfalls sollte ich noch eine 16mm² PE Leitung von der Poti-Schiene zum HAK legen, weil der neue HAK dann auch mit dem Tiefenerder verbunden werden soll - sofern ich das richtig verstanden habe.
Ist so eigentlich nicht mehr zulässig, früher wurde die Aufteilen des PEN in PE+N erst in der Verteilung gemacht.
Inzwischen erfolgt halt die Aufteilung im HAK sprich man muss zum HAK ein 5!* 16mm² und zusätzliche eine 16mm² PE Leitung verwenden.
Aber bei mir wurde auch der uralte HAK mit seinen 25A Schraubsicherungen inzwischen vom Netzbetreiber ausgetauscht und habe jetzt auch 35A NH sicherungen.
Aber ich mußte KEINE neuen Kabel ziehen sondern es wurde das alte 4*10mm² weiter genutzt und auf den HAK wurde draufgeschrieben 'Achtung PEN Auftrennung erst im ZK'.
Oder sind die Beschreibungen irreführend und das System speist gar nicht dem aktuellen Stromverbrauch entsprechende Mengen ein, sondern nur sofern nichts mehr aus PV kommt eine eingestellte Grundlast (was ja auch ziemlicher Quatsch wäre)?
Nach dem die Play-Store-Reviews nicht so wirkilch überzeugend sind, könnte dir dieser Link vielleicht noch etwas Zusatzwissen bescheren. https://www.golem.de/news/balkonkra...e-batteriespeicher-steuern-2310-178813-2.html
Wobei das wohl nur funktioniert, wenn die Systeme in den Herstellerclouds arbeiten. Damit wäre der Offlinebetrieb bei diesem Modell ausgeschlossen.
Wie sich die Einganslimits verhalten wäre auch zu überdenken.
Ist so eigentlich nicht mehr zulässig, früher wurde die Aufteilen des PEN in PE+N erst in der Verteilung gemacht.
Inzwischen erfolgt halt die Aufteilung im HAK sprich man muss zum HAK ein 5!* 16mm² und zusätzliche eine 16mm² PE Leitung verwenden.
Aber bei mir wurde auch der uralte HAK mit seinen 25A Schraubsicherungen inzwischen vom Netzbetreiber ausgetauscht und habe jetzt auch 35A NH sicherungen.
Aber ich mußte KEINE neuen Kabel ziehen sondern es wurde das alte 4*10mm² weiter genutzt und auf den HAK wurde draufgeschrieben 'Achtung PEN Auftrennung erst im ZK'.
Ins Haus kommt im HAK ein 4x25mm² Kabel an. Es geht ein 5x16mm² vom Verteiler zum HAK. Der PEN vom EVU wird im HAK auf PE und N aufgeteilt. Im Verteiler kommen somit also bereits 5x16mm² an. Also ein ganz übliches TN-C-S Netz.
Und ich musste trotzdem ein zusätzliches 16mm² PE Kabel von der Poti-Schiene hinlegen.
Dann würden aber doch in diesem Stromkreis trotzdem nur 3,5kW fließen, weil die 800W vom BKW noch direkt in diesem Stromkreis verbraucht werden und nur die fehlenden 2,7kW aus dem Netz kommen würden.
Oder steh ich gerade auf der Leitung?
BKW sind ja neuerdings mit 800W Einspeisung aber sogar afaik 2kWp erlaubt. Das machts imho natürlich noch interessanter.
Ich schätze mal mit 2kWp und 4-5kWh Speicher, könnte ich mich im 2/3 des Jahres selbst versorgen, ausgeschlossen natürlich Verbraucher die mehr als 800W brauchen.
Was irgendwie auch wieder beschränkt ist... Systeme die auf Null-Einspeisung ausgelegt sind, sollten imho auch mehr als 800W einspeisen dürfen. Die 800W sind ja afaik als Grenze angelegt, weil man davon ausgeht, das man auf einem Stromkreis bis zu 3,5kW haben kann und bei Einspeisung eben bis zu 800W auf einem Stromkreis dazukommen, man also lokal begrenzt bis zu 4,3kW auf einem Stromkreis haben kann, was bei Nulleinspeisung dann ja nichtmehr der Fall wäre? Oder so ähnlich.
Die 2kWp sind schon lange vom Tisch. Ansonsten bitte eine Quelle, wo das aktuell diskutiert wird.
Aktuell überlegt man beim DKE auf 960Wp zu gehen. Dazu gibt es entsprechende Positionspapiere vom DKE. (das sind Absichtserklärungen zur Normung)
Weiterführend ist dann mal wieder sehr viel Halbwissen vorhanden.
Du kannst Stand jetzt kein BKW ohne Einspeisung betreiben, da die BKW Wechselrichter Netzspannung für den Betrieb brauchen. Unter Nulleinspeisung versteht man in der Regel, dass du den kompletten Strom direkt selber verbrauchen würdest und keiner das Haus Richtung Netz verlässt. Einspeisen, in das eigene Netz, tut man trotzdem.
Wobei die Nulleinspeisung (als Strom in Richtung Netz) an sich nicht das Problem ist. Es geht ganz grundsätzlich darum, dass Strom auf den Leitung zusätzlich dazukommt.
Weiterhin sind die 4,3kW die Nennleistung eines 3,5kW Stromkreis + 0,8kW BKW. Die Realität ist aber, dass mal eben locker 5kW und mehr zur Verfügung stehen, dauerhaft.
Das liegt daran, dass die Sicherungen oder Leitungsschutzschalter "deutlich" mehr Strom dauerhaft erlauben als draufsteht. Dieser zulässige, dauerhafte Überstrom nutzt die Reserven, die 1,5mm² hat, zu Großteilen aus. Das führt dazu, dass das 0,8kW BKW die restlichen Reserven komplett ausnutzt bzw. auch überlasten kann. Das bedeutet, dass pauschal ein BKW eigentlich gar nicht oder nur kaum zulässig wäre. Worst Case Betrachtung.
Jetzt stellt man sich hin und sagt, dass die PV Leistung ja nicht dauerhaft anliegt. Das ist aber nur der Fall, wenn die Generatorleistung nicht um Größenordnungen größer als der WR ist.
Daher auch die Begrenzung auf 960W. Das sorgt dafür, dass der WR nicht dauerhaft seine Nennleistung ins Netz schieben kann, da die PV gar nicht zu viel liefert. Dies ist nur noch um die Mittagszeit der Fall und damit eben für ein schmales Zeitfenster. Der VDE lässt als die Überlastung der Leitung zu, lässt sie sich also in den Grenzfällen stark erwärmen, unter der Maßgabe, dass die Leitung in der Wand (auch gedämmte Trockenbauwand) warm wird, aber nur so "kurz", dass sie nicht wegglüht, da man davon ausgeht, dass als bald die Last wieder runtergeht und damit eine Abkühlung einsetzt.
Der VDE kann und will nicht 100 Variationen aufmachen.
Man könnte ja eine Passage machen, dass bei 2,5mm² Stromkreisen dann 1,5kW BKW erlaubt wären. Oder das Gleiche für BKW Steckdosen, die ein komplett eigener Stromkreis ab UV sind. Da wären dann sogar 3,5kW BKW machbar. (wobei mir sowas bei der Schuko eher nicht gefallen würde)
Dann würden aber doch in diesem Stromkreis trotzdem nur 3,5kW fließen, weil die 800W vom BKW noch direkt in diesem Stromkreis verbraucht werden und nur die fehlenden 2,7kW aus dem Netz kommen würden.
Oder steh ich gerade auf der Leitung?
Es geht also nicht darum, was bei 2kW + 1,5kW Belastung passiert, sondern es geht darum, was die Sicherung in Kombination mit dem BKW als Maximalstrom zulässt. Und da sind wir schnell entspannt bei 20A. Und das will man einer 1,5mm² in ungünstiger Verlegart nicht zumuten.
Wo wir dann wieder beim Fall wären, dass der VDE keine Lust auf 100 Varianten hat, zu recht. Man könnte ja einen Fall aufmachen, wer am BKW Stromkreis nur ne LED Stehlampe, TV und Rasierer anschließt, der kann 2,5kW BKW machen. Wer an der BKW Steckdose einen Laptop betreibt, der kann 3kW. Wer einen 2kW Wasserkocher betreibt, kann 1,5kW usw. usf.
Die Aufgabe von Normen ist aber, sich selber möglichst einfach zu halten. Daher eben diese sehr allgemeine Festlegung. (die ja noch in der Diskussion ist)
Was aber nervig bzw. ärgerlich ist. Mein 2-.Richtungszähler soll wohl jetzt nach 4 Jahren (der kam erst mit dem Verteiler zusammen 2020 rein) noch mal getauscht werden. Waren ja nur 1,8 mWh eingespeiste Energie drauf... Das ist wohl auch der Grund meint er, dass die die Teile immer noch mal tauschen. Denn im Grunde war die Einspeisung zuvor von mir ja "illegal". whatever.
Was ist der Grund? Dass er quasi keine Einspeisestrom erfasst hat? Unterstellt man ihm Nichtfunktion?
Verstehe ich nicht, was da das Problem sein soll.
Also die 2 kWp bei 800 Voltampere vom Wechselrichter liest man eigentlich überall.
"Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung."
Das gilt grundsätzlich für BKW, aber nicht für die hier im Regelfall diskutierten Steckersolar.
Das ist ein kleiner, aber entscheidender Unterschied.
Die Regierung will, wer hätte das jemals glauben können, PV vereinfachen, gerade für die "Grundlast". (hoffe keiner hat 0,8kW Grundlast)
Ohne diese ganzen Zettelkram wegen Anmeldung usw.
Daher vereinfacht man bis 2kWp den Zugang allgemein. Das BKW muss ja nicht am Balkon hängen.
Aber, jetzt wird es spannend:
Das ist die rein rechtliche Hürde wegen Anmeldung usw.
Technisch sieht die Sache da anders aus.
SteckerBKW, also das, worüber wir hier allgemein so sprechen, wird noch normativ festgelegt.
Bei dieser Festlegung wird die PV Leistung womöglich auf 960Wp begrenzt.
Anders sieht es beim Direktanschluss aus (siehe oben von mir und Falo). Da kann die Leistung mehr oder minder beliebig groß gemacht werden. (technisch)
In dem Fall gilt der deutlich verlängerte Zeitraum wo die 800W anliegen ja nicht, bzw. ist das für die dedizierte Leitung kein Problem.
Mit einfachen Worten:
Steckersolar wird auf 960Wp begrenzt werden, zu 99%.
Bei anderen Anschlussmethoden (Direktanschluss+eigene Leitung) kann die Generatorleistung, bei der vereinfachten Handhabung, auf 2kWp ausgedehnt werden.
Das macht es also nur in Ausnahmefällen für Mieter interessant.
Für das einfache BKW muss man ja auch erstmal eine Steckdose am/beim Balkon haben.
Aber eine Leitung aus der UV direkt dahinziehen wird ungleich schwerer werden. Je nach Gegebenheiten und auch Vermieter natürlich.
Wer in einem Eigenheim(oder Wohneigentum allg.) wohnt und sich das antun mag, hat mit der 2kWp natürlich mehr, vor allem einfachere, Möglichkeiten, unter Einhaltung der VDE. (in dem Fall für nichtSteckersolar)
Daher auch die Aussage vor ein paar Tagen von mir, dass man auf die VDE warten sollte. (bei üblicher Weise hier diskutierten BKW)
Wer sich für sein Eigenheim nen größeren 800W WR holen will, mit 2kWp, kann das freilich jetzt tun. (unter der Maßgabe, dass er einen Direktanschluss realisiert, denn das wird die VDE so indirekt freigeben, da die neue Regelung nur für Steckersolar gilt)
Während man also grundsätzlich 2kWp bei 800W WR machen darf, darf man das bei Steckersolar so nicht. Hier gilt wahrscheinlich dann die bereits genannte Grenze von 960Wp und 800W WR.
Man wird sehen was da kommt. Ggf. wird man auch bei Steckersolar, aber dedizierter Zuleitung, auch auf 2kWp gehen, technisch.
Hab heute einmal geschaut, was der 6kW Fronius Wechselrichter so hergibt. Mehr als 6,6kW sind nicht drin, und das auch nur, wenn die Batterie geladen wird, sonst sind es 6,2kW. Aber dank der 7,8kWp, die jetzt am Dach liegen, liegt die Leistung über eine längere Zeit an. Wie gesagt, E-Auto mit Überschuss laden macht so jetzt viel mehr Spaß. Und oft ist das Auto voll, und der Speicher auch um 09:00 zu 100% voll, somit wird dann wieder sehr viel eingespeist.
An bewölkten Tagen sind wir jetzt auch gut drübergekommen, wo es vorher schon hat an der Grenze war. Die Erweiterung war also definitiv die richtige Entscheidung.
Mein Nachbar geht gerade einen Schritt weiter, der erweitert seine 6kWp Anlage auch, aber nicht nur ein Modultausch, sondern mit einer zusätzlichen 10kWp Anlage, und 22kWh BYD Speicher. Er will damit seinen ID.4 auch in der Nacht laden, da er nicht in der glücklichen Lage ist, dass er Homeoffice machen kann. Macht mit den doppelten Ladeverlusten nicht so viel Sinn, aber egal, ums Geld geht es da auch nicht so wirklich.
Heute kam endlich die Post vom EVU nachdem ich die Anlage da am 30.01. angemeldet hatte.
Lag zuletzt knapp 4 Wochen beim Einspeisewesen, dabei haben die noch nichtmal eine Vergütung berechnet.
Habe jetzt bekommen:
- Antrag auf Einspeisung
- Protokoll zur Inbetriebnahme (muss der Eli unterschreiben)
- bei diesem EVU obligatorisch: Antrag auf Zählerwechsel (muss auch der Eli unterschreiben) der dann aber eh nicht durchgeführt wird weil schon seit 2020 ein entsprechender moderner Zähler verbaut ist über den schon zwei jahre eingespeist wird.
- Inbetriebsetzungsauftrag
- Bankdatenblatt
- DSGVO-Einverständniserklärung
Hinweis: Ich habe eine bestehende Anlage erweitert, bekomme schon seit zwei Jahren Einspeisevergütung und bin da auch sonst Kunde.
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www.techstage.de
Wir sind also schon weiter, es sind aber noch ein paar Meter zu gehen.
- bei diesem EVU obligatorisch: Antrag auf Zählerwechsel (muss auch der Eli unterschreiben) der dann aber eh nicht durchgeführt wird weil schon seit 2020 ein entsprechender moderner Zähler verbaut ist über den schon zwei jahre eingespeist wird.