[Sammelthread] Erfahrungen zu Photovoltaikanlagen

Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Das wird das Ding sein, was vor ca. 15 Jahren hier eingebaut wurde. Ich glaube nächstes Jahr läuft das Eichintervall ab...
Das muss nichts heißen, oft gibt es eine Eichverlängerung, nachdem andere Zähler der Baureihe per Stichprobe geprüft wurden.

Die Dinger weichen oft selbst nach 40 Jahren nicht von der ursprünglichen Messgenauigkeit ab 👍
 
Unser Umbauprojekt ist mitlerweile so gut wie abgeschlossen, die Wohnungen bezogen. Nur die PV-Anlage läuft noch nicht.
Das Energieunternehmen hat die Bewilligung noch nicht erteilt. Ist richtig mühsam mit denen, ein super Beispiel eines schweizerischen halbstaatlichen sumpfunternehmen was immer fordert aber nie liefert.
Was sagt denn euer Netzbetreiber wann und was nötig ist ?

Die müssen das ziemlich genau erklären wo das Problem ein einfaches 'das Netz muss ausgebaut werden' brauchst du nicht akzeptieren.
Siehe dazu §8 EEG:
(6) Netzbetreiber müssen Anschlussbegehrenden nach Eingang der erforderlichen Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Wochen, mit dem Ergebnis ihrer Netzverträglichkeitsprüfung Folgendes übermitteln:
1.
einen Zeitplan für die unverzügliche Herstellung des Netzanschlusses mit allen erforderlichen Arbeitsschritten,

2.
alle Informationen, die Anschlussbegehrende für die Prüfung des Verknüpfungspunktes benötigen, sowie auf Antrag die für eine Netzverträglichkeitsprüfung erforderlichen Netzdaten,
3.
die Information, ob bei der Herstellung des Netzanschlusses der Anlage die Anwesenheit des Netzbetreibers erforderlich ist; wenn der Netzbetreiber die Anwesenheit im Fall von Anlagen nach Absatz 1 Satz 2 ausnahmsweise für erforderlich hält, ist dies einfach und verständlich anhand des Einzelfalls zu begründen,
4.
einen nachvollziehbaren und detaillierten Voranschlag der Kosten, die den Anlagenbetreibern durch den Netzanschluss entstehen; dieser Kostenvoranschlag umfasst nur die Kosten, die durch die technische Herstellung des Netzanschlusses entstehen, und insbesondere nicht die Kosten für die Gestattung der Nutzung fremder Grundstücke für die Verlegung der Netzanschlussleitung,
...

Allerdings können auch mehrere Jahre durchaus als 'unverzüglich' sein wenn es wirklich so aufwändig ist.
 
Die Änderung zur Einspeisevergutung wird wohl nicht mehr kommen.
Wäre ja eine super errungenschaft der FDP :wink:
 
Was sagt denn euer Netzbetreiber wann und was nötig ist ?

Soweit ich es verstehe sind es mehrere Probleme:

1: Die aktuelle Trafostation sollte bereits seit mehr als 10 Jahren ersetzt werden, da alt und schlechter Standort (Dort wo er steht sollte eigentlich eine Strasse hin zu unserem Nachbarquartier). Gemeinde und Netzbetreiber konnten sich aber nicht auf einen Standort einigen. Wir können nun aber unsere grosse Anlage erst in Betrieb nehmen, wenn der neue Trafo gebaut ist. Das dauert wohl noch ein Jahr...
Gebaut wird der Trafo nun übrigens auf unserem Grundstück, damit es überhaupt vorwärts geht. Dafür sollten wir dann in Zukunft eine Entschädigung erhalten. Diese hat uns der Netzbetreiber versprochen, sagte dann allerdings der Gemeinde, dass die das übernehmen müssen, weil sie kein Land zur Verfügung stellten. Die Gemeinde wiederum sagt, dass sie nichts zahlen, da sie Land angeboten haben, welches jedoch dem NB nicht zusagte)

2: Die kleine Anlage für den Eigenverbrauch könnten wir auch mit dem alten Trafo in Betrieb nehmen. Nur ist hier eben das Gesuch noch hängig. Und das einzige Problem dabei ist, dass die mit der Arbeit nicht nachkommen. Ein Schelm wer denkt dass die extra alles verzögern damit sie uns weiterhin teuren Strom verkaufen können...
Achja, und wenn wir die kleine Anlage dann endlich anschliessen dürfen, können wir zwar den produzierten Strom selbst verbrauchen und müssen nicht kaufen. Aber für den eingespiesenen Überschuss erhalten wir erstmal gar nichts. Dieser wird dann erst vergütet, wenn der neue Trafo steht und beide Anlagen final angeschlossen sind.
 
Auch denn das insgesamt sehr unbefriedigend für dich ist liest sich das alles erstmal recht 'normal' und würde in D wohl genauso laufen.


Es wird ja hier Konkret der Grund der Trafostation und es wird ja wirklich aktive versucht eine Lösung zu finden.
Die Stadt kann ich halt 100% verstehen das die dir für dein Grundstück dann nicht bezahlen will wenn sie den NB ein GRundstück angeboten hat.
Die Frage ist halt warum wird dann der Trafo nicht auf den auf den von der Stadt vorgeschlagenen Grundstück gebaut.


Auch in D haben viele Versorger probleme eine Eigenverbrauchsanlage zu genehmigen wenn die lokalen Netze 'Voll' sind ist wohl die Angst das trotzdem eingespeist wird.

Was ich überhaupt nicht verstehe ist das abrechnungs Thema , wenn der Trafo am Anschlag ist darfst du halt wirklich nichts einspeisen weil dann besteht die gefahr der überlastung.
Also von daher DARFST du meistens nichts einspeisen und würdest sogar ärger kommen denn der Zähler einen nenneswerte Einspeisung anzeigt.
Und so stellt sich halt gar nicht die Frage nach der Abrechnung der Einspeisung.
 
Die Frage ist halt warum wird dann der Trafo nicht auf den auf den von der Stadt vorgeschlagenen Grundstück gebaut.
Was ist, wenn das Grundstück am anderen Ende des Ortes liegt, sein Grundstück aber neben der alten Trafostation bzw. direkt an der Mittelspannungsleitung? Vielleicht hat das Energieunternehmen deshalb abgelehnt, weil vermutlich die Baukosten inkl. Kabelwege zuviel wären?

Was ich überhaupt nicht verstehe ist das abrechnungs Thema , wenn der Trafo am Anschlag ist darfst du halt wirklich nichts einspeisen weil dann besteht die gefahr der überlastung.
Ist halt die Frage, wie sie das rechnen. Rechnen die stumpf einfach nur die Anschluss-Maximal-Leistung zusammen oder gehen die logisch vor, indem sie z.B. Verbraucher und Erzeuger VOR dem Trafo aufrechnen? Klar ist ein Solarerzeuger nicht konsistent, aber im Idealfall müsste sich der Trafo langweilen bzw. nur zur Netzsynchronisation da sein, wenn es in Summe gleichviel Verbraucher wie Erzeuger gäbe.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh