Körperklaus
Experte
- Mitglied seit
- 23.03.2022
- Beiträge
- 1.585
Dass ein Blendgutachten für Privatdächer gefordert wird, kenne ich gar nicht. Man braucht ja auch keine Baugenehmigung für die PV auf dem Dach. (Keine Ahnung, wie das bei Indach-Anlagen ist.)
Diese Blendgutachten sind vor allem für große Freiflächenanlagen, an Autobahnen, Straßen oder in der Nähe von Wohngebieten notwendig, weil das Baurecht für diese Anlagen über einen B-Plan hergestellt wird und man das dann als Gutachten mit einarbeiten muss. Diese Anlagen stehen aber auch auf dem Boden, können daher auch leichter blenden als die 0815 Anlage auf dem Dach.
Für glänzende Dachziegel braucht ja auch keiner ein Blendgutachten...
Diese Blendgutachten sind vor allem für große Freiflächenanlagen, an Autobahnen, Straßen oder in der Nähe von Wohngebieten notwendig, weil das Baurecht für diese Anlagen über einen B-Plan hergestellt wird und man das dann als Gutachten mit einarbeiten muss. Diese Anlagen stehen aber auch auf dem Boden, können daher auch leichter blenden als die 0815 Anlage auf dem Dach.
Für glänzende Dachziegel braucht ja auch keiner ein Blendgutachten...