Euer erstes auto????

unser letzter twingo (aka erstes auto) hatte 50PS und damit wurden so manche bummelnden opas mit sternchen auf der haube überholt. von daher kommt es bis zu einem gewissen grad nicht auf die PS-zahl an, die die geschwindigkeit auf der autobahn bestimmt.
und wenn man voll beladen den berg hochfährt, geht man eben auf die rechte spur. diejenigen, die dann langsam mit 80 sachen den noch langsameren (mit 70) überholen, ALLEIN DIE sind nervig.
 
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hatte mal nen Polo 86C mit 45 PS für nen Monat geliehen. auf der Autobahn brachte der 140 @ vollgas. jetzt habe ich mein erstes eigenes auto mit 90 ps und der geht locker 160-180 auf der autobahn. mehr braucht man auch nciht
 
LOL! mehr schwachsinn ein einem post geht nicht mehr oder?!


//€: sorry für die ausdrucksweise, aber da fällt mir einfach nichts mehr ein!

Du mußt es ja wissen, Du Held!

Schwachsinnig ist es, eine so sinnfreie Aussage wie Deine nicht zu begründen...was war denn an meinem Post für Dich so unverständlich??
 
Du mußt es ja wissen, Du Held!

Schwachsinnig ist es, eine so sinnfreie Aussage wie Deine nicht zu begründen...was war denn an meinem Post für Dich so unverständlich??
warnen des Gegenverkehrs bei einem Überholvorgang... das wars, was beide bemängelten und ehrlich gesagt, würde ich gerne wissen, welchen Zweck das hat? Wenn ich in den Gegenverkehr reinfahren will, dann warne ich den doch ned, da fehlt doch dann die Überraschung :fresse:

Weiterhin hat TBird nen Paragraph aus der StVo genannt und außerhalb von Ortschaften schließt die AB und BAB mit ein, sofern dies nicht gesondert erwähnt ist. Wenn du nen Paragraphen hast, bei dem Lichthupe Nötigung auf der AB dann poste ihn zu erst und sag danach was dazu :).

und btw. Mantu wie viele "Erstwagen" hattest du eigentlich? Hast die dann alle von zu Hause aus ferngesteuert? :haha:
 
Hallo alexthebrain,

auch wenn ich Deine Ansichten voll und ganz teile, verhält es sich mit dem "kurz Anblinken" nicht ganz so einfach. Denn auch wenn es völlig engstirnig und unverantwortlich ist, auf einer völlig freien Autobahn in der Mitte zu fahren (zumindest ohne den rückwärtigen Verkehr zu beobachten und nach rechts zu fahren, wenn ein Auto kommt - die Spurrillen der LKWs ganz Rechts sind manchmal sehr nervig ;) ), gilt ein solches Verhalten grundsätzlich als Nötigung.

@Tbird

Auch ist es ganz und garnicht erlaubt, auf der Autobahn mittels Lichthupe den Wunsch zum Überholen zu äußern oder links zu blinken. Das zieht unter Umständen richtig hohe Strafen nach sich, weil auch dies als Nötigung ausgelegt wird.

Einmaliges Betätigen der Lichthupe ist schlicht und einfach KEINE Nötigung. Punkt, Aus, Ende.
Hast Du Dich schonmal ausführlich mit § 240 StGB und der einschlägigen Rechtsprechung beschäftigt?
Sieht nicht so aus...

Gruß,
Chefrocker
 
Cehfrocker hat da zu 100% recht. Auch wenns OT ist. Es ist keine nötigung wenn man den entsprechenden sicherheitsabstand einhält und von hinten die lichhupe betätigt. Eine Nötigung wird es erst dann, wenn man dem jenigen 3m auf der stoßstange ist.
 
Du mußt es ja wissen, Du Held!

Schwachsinnig ist es, eine so sinnfreie Aussage wie Deine nicht zu begründen...was war denn an meinem Post für Dich so unverständlich??

Auch ist es ganz und garnicht erlaubt, auf der Autobahn mittels Lichthupe den Wunsch zum Überholen zu äußern oder links zu blinken. Das zieht unter Umständen richtig hohe Strafen nach sich, weil auch dies als Nötigung ausgelegt wird. Erlaubt ist dies nur auf offenen Land- und Bundesstraßen um den Gegenverkehr zu warnen.

Lesen bildet - wenn man es kann. Lass Dir heute Abend mal von Mutti die StVO und dort besonders §5 Absatz 5 vorlesen. Bevor man über die Meinung anderer so schreibt wie Du, sollte man sich schon SEHR sicher sein, was man da sagt!

PS @all: Wozu schreib ich das eigentlich, wenn er eh nicht lesen kann?
 
Cehfrocker hat da zu 100% recht. Auch wenns OT ist. Es ist keine nötigung wenn man den entsprechenden sicherheitsabstand einhält und von hinten die lichhupe betätigt. Eine Nötigung wird es erst dann, wenn man dem jenigen 3m auf der stoßstange ist.

Zur Ergänzung:
Bei einem sehr dichten Heranfahren unter Abgabe von Schall- und Lichtzeichen hat die Rechtsprechung eine rechtswidrige Gewaltanwendung nur in Fällen angenommen, in denen die bedrängende Fahrweise über eine Strecke von mehreren 100 m oder mehr hinweg stattfand (vgl. OLG Celle, VRS 38, 431 f.; OLG Karlsruhe, VRS 43, 105 ff. = StVE § 240 StGB Nr. 2; OLG Köln, VRS 61, 425 ff.).
In vergleichbaren Fällen kürzerer Dauer wird allgemein eine Strafbarkeit unter dem Gesichtspunkt der Nötigung verneint (vgl. OLG Stuttgart, DAR 1964, 275; OLG Frankfurt, VRS 56, 286 f.; OLG Karlsruhe, VRS 57, 415 ff. = StVE § 240 StGB Nr. 7).

Gruß,
Chefrocker
 
ich fahr nen punto s mit 55ps unter der haube mit nem k&n sportluftfilter. warum sowas? naja, alter war kaputt und bin günstig an den gekommen :) bin zwar nicht schnell unterwegs aber laut :fresse:
naja, zugelassen isser bis 155km/h spitze, laufen tuter aber bis 180 ... mute ich ihm aber nich zu, denn ich will ihn ja noch länger haben ;) absolut zuverlässig, weiß garnich, wieso über die puntos immer so geschimpft wird.
 
Das Problem vor allem beim Überholen ist, dass viele scheinbar nur kurz schauen, ob Platz auf der linken Spur ist, ohne zu beachten, wie schnell der hintere da eigentlich ankommt.

Wie wahr! Das hatten wir hier schon mal diskuttiert. Mein Fahrlehrer sagte während meiner Fahrschulzeit zu mir: "90% aller Führerscheinbesitzer können kein Auto fahren". Damals hab ich ihn blöd angeschaut, heute muss ich ihm recht geben. Vielleicht nicht so extrem, aber es fährt eine Menge an Deppen herum!

Weiterhin bin ich aber froh wie es in D bezüglich Autobahn geregelt ist, in anderen Ländern würdet ihr teilweise eure Kisten nie ausfahren können :hmm:.

Dann nutze die Zeit noch mal, die EU möchte ja schon ewig ein europaweit einheitliches Limit auf Autobahnen einführen. Das wird auch kommen, ob in 2 oder 10 Jahren...

Was viele auch nicht verstehen und wohl in der Fahrschule überhört haben:

Die linke Spur ist eine reine Überholspur! Sie dient nicht zur Dauerfahrt!

"Eigentlich" vollkommen richtig. Aber schau Dir mal die Verkehrssituation in vielen Gebieten Deutschlands an. Da sind die Straßen auf allen Spuren verstopft und die Überholer können gar nicht nach rechts. Wenn ich morgens auf die Arbeit fahre, fahre ich die gesamte Strecke fast immer komplett links mit 120-130 km/h (außer in Bonn, da is 80 und im Moment sogar ne Baustelle mit 60). Rechts fahren so viele Autos, da kommt man gar nicht rüber.

Ich weiss nicht wie ihr das gemacht habt, aber ich habe es in der Fahrschule immer so machen müssen, dass erstmal Lage cheken, dh. Spiegel, dann etwas Platz zum Vordermann, Gang runter, beschleunigen und Ausscheren. Eben so wie man es auf der Landstraße macht, wieso macht das jeder 2te auf der AB anders? :motz:

Vollkommen richtig, aber mein erster Kommentar mit den 90%... :hwluxx:


Da gehen die Raus im 5ten bei Tempo 110 und einem 90PS Auto, dann darf man hinter denen her schleichen und wenn man nicht drängelt oder Lichthupe bringt, bleiben die für immer auf der linken Spur.

DESWEGEN wäre es eigentlich meine Berufung gewesen, Autobahnpolizist zu werden. Ich wäre im ganzen Sektor bekannt, über mich würden sie in Foren schreiben und sie würden vor mir im Radio warnen. Da würde ich den ganzen Tag jeden Mittelspurpenner und +1km/h-Überholer rausholen und wegen Nötigung anzeigen. Wären die nämlich alle weg, gäbe es auf einen Schlag auch 50% weniger Drängler!!
 
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Lesen bildet - wenn man es kann. Lass Dir heute Abend mal von Mutti die StVO und dort besonders §5 Absatz 5 vorlesen. Bevor man über die Meinung anderer so schreibt wie Du, sollte man sich schon SEHR sicher sein, was man da sagt!

PS @all: Wozu schreib ich das eigentlich, wenn er eh nicht lesen kann?

Also irgendwie hätte Dir Deine Mutti vielleicht mal beibringen sollen, was soziale Umgangsformen bedeuten und wie man mit seinen Mitmenschen umgehen sollte, aber darauf werde ich jetzt nicht näher eingehen, denn damit würde ich wahrscheinlich nicht nur Deine Fähigkeit Dich zu konzentrieren an Deine geistige Grenze bringen, sondern auch die, diesen Satz zu begreifen und zu verstehen.

@Chefrocker

Ich räume ein, dass ich mich mit dem §240 und dessen genauen Bedeutung noch nicht näher befasst habe. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass dem so ist, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Eine Ordungswidrigkeit ist es aber allemal.

Fakt ist, dass Du EL PRESIDENTE offensichtlich an einer Leseschwäche zu leiden scheinst, denn gerade der von Dir aufgeführte Absatz unterbindet jede Nutzung der Lichthupe, um sich auf der Autobahn Platz zu verschaffen. Ein "auf sich Aufmerksam machen" auf der Autobahn hat Nichts mit der Warnung im Rahmen eines Überholvorgangs außerhalb geschlossener Ortschaften zu tun und wird polizeilich geahndet. Eine Nutzung der Lichthupe ist NUR im Rahmen dieses Paragraphen nutzbar.

Wenn Ihr das nicht glauben wollt, dann schnappt Euch einfach bei nächster Gelegenheit einen Streifenpolizisten und erkundigt Euch.
 
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viel gefährlicher als lahme enten sind doch die drängler. man kann sich NICHT aus der affäre ziehen, indem man sagt: die lahmen gurken verursachen die drängler.

denn das mag zwar kausal richtig sein, ist aber keine rechtfertigung fürs drängeln.
fakt ist: wenn vor einem einer rumschleicht, muss man sich ihm eben anpassen! "faust inner tasche machen" meinte mein fahrlehrer immer :d

 
Hupe und Lichthupe sind außerhalb geschlossener Ortschaften ein legales Mittel, die Überholabsicht anzukündigen. Ankündigen heißt aber nicht übertreiben, sondern eben nur diese Zeichen kurz zu verwenden. Wenn das keinen Erfolg hat, darf es nicht andauernd wiederholt werden. Zu einer Nötigung gehört aber wesentlich mehr als das.

so und nicht anders.
 
@bertel1987

Das sehe ich genauso. Wenn ich Eines mehr verachte als Autofahrer, die einen unnötig blockerien, dann solche die meinen, sie müßten die Staubkörner auf dem Nummernschild zählen.

@Tbird

Du hast Recht...Diskussion beendet...mach was Du denkst und wenn Du irgenwann Pech hast und an einen schlecht gelaunten Poizisten gerätst, lässt Du Dich halt belehren und zahlst den Zwanni.

EDIT: Wie gesagt, dass zu einer Nötigung mehr gehört als die Lichthupe zu betätigen mag sein, da habe ich mich auf Erzählungen von Bekannten berufen und nicht auf Fakten oder Paragraphen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber nicht wenn du kilometerlang hinter einem Schnarcher herfahren mußt und der absolut nicht bereit ist auf die rechte Farhspur zu wechseln obwohl es möglich wäre!!!! Gebe niemals die Lichthupe!!! Das kommt bei Xenonscheinwerfern heftigst. Wenn dann Blinkter kurz paar mal betätigt und weiter hinterher schleichen. Wenns nicht hilft dann eben nochmal. Rechts überholen iss nicht auf der Autobahn. Denn da könnte dich ja so ein beflissener Erbsenzähler anzeigen. Kannste nur machen wenn auf beiden Spuren dann geschlichen wird. Dann sollts erlaubt sein soviel ich weiß.
Ich weiiß gar nicht was die meisten haben. Kurz überholen und dann die rechte Fahrbahn wieder rüber. SO habe ich das gelernt vor 24 Jahren in der Fahrschule. Und Blinker setzen wenn man die Fahrbahn wechseln will.
Das machen ja die wenigsten auf der Autobahn wie ich feststellen muß des öfteren.
 
Weil dass ziemlich hell sein könnte für den Vordermann vielleicht?
Unheimliche Begegnung der dritten Art??
 
rufus777 schrieb:
Aber nicht wenn du kilometerlang hinter einem Schnarcher herfahren mußt und der absolut nicht bereit ist auf die rechte Farhspur zu wechseln obwohl es möglich wäre!!!!

auch dann. nur durch die ignoranz deines vordermannes werden ja nicht die gesetze außer kraft gesetzt :d

es ist ja trotzdem ne frage subjektiven entscheidens. wenn einer kilometerlang links mit 120 fahren würde, wäre ich auch dauernd am blinken. und sollte es nachher deswegen nen strafprozess geben, dann hätte sowohl er als auch ich eine straftat begangen. das verfahren würde wahrscheinlich eingestellt :lol: bzw jeder zu einer geldstrafe von 30€ verdonnert...
 
Also irgendwie hätte Dir Deine Mutti vielleicht mal beibringen sollen, was soziale Umgangsformen bedeuten und wie man mit seinen Mitmenschen umgehen sollte, aber darauf werde ich jetzt nicht näher eingehen, denn damit würde ich wahrscheinlich nicht nur Deine Fähigkeit Dich zu konzentrieren an Deine geistige Grenze bringen, sondern auch die, diesen Satz zu begreifen und zu verstehen.

Ach ICH habe keine gepflegten Umgangsformen? Soso...:

Du mußt es ja wissen, Du Held!

Schwachsinnig ist es, eine so sinnfreie Aussage wie Deine nicht zu begründen

Aber nun gerne BTT:

@Tawolgany666: Was interessiert mich die Meinung irgend eines Dorfpolizisten, der vielleicht gar keine Ahnung hat? Die erzählen des Öfteren Mist.
Letztendlich entscheidet ein Richter, und der hält sich an bestehende Gesetze. Das kannst Du hier Märchen erzählen, soviel Du willst. §5 ist EINDEUTIG geregelt. Lichthupe außerhalb der Ortschaft ist erlaubt. Eine Autobahn gehört definitiv NICHT zur geschlossenen Ortschaft. Der Einsatz der Lichthupe zum Andeuten eines Überholmanövers ist somit völlig legal. Keine Sau hat hier von Dauerfeuer gesprochen. Es ging um das einmalige Betätigen der Lichthupe.


Rechts überholen iss nicht auf der Autobahn. Denn da könnte dich ja so ein beflissener Erbsenzähler anzeigen.

Da kann man eh nix machen. Wenn Du den Fahrer nicht eindeutig identifizieren kannst, weil er zu schnell an Dir vorbeifährt. brauchst Du Dir erst gar nicht die Mühe machen, Anzeige zu erstatten. Haben sie mir bei der Polizei auch schon gesagt ( ging allerdings nicht um rechts überholen).
 
Zuletzt bearbeitet:
DESWEGEN wäre es eigentlich meine Berufung gewesen, Autobahnpolizist zu werden. Ich wäre im ganzen Sektor bekannt, über mich würden sie in Foren schreiben und sie würden vor mir im Radio warnen. Da würde ich den ganzen Tag jeden Mittelspurpenner und +1km/h-Überholer rausholen und wegen Nötigung anzeigen. Wären die nämlich alle weg, gäbe es auf einen Schlag auch 50% weniger Drängler!!

Ich kann mir schon Bildlich vorstellen wie du als Sheriff Buford T. Justice auf deutschen Autobahnen für Ordnung sorgen würdest........:lol: :lol:






Die Lichthupe ist eine Vorrichtung, mit der man die Fernscheinwerfer bzw. den Glühfaden des Fernlichts an Kraftfahrzeugen aktivieren kann, um damit zu Blinken, d.h. einen kurzen Lichtimpuls zu erzeugen.

In Deutschland ist die Benutzung der Lichthupe bei folgenden Gegebenheiten erlaubt:

außerorts dem Vorausfahrenden einen Überholvorgang anzukündigen - ( § 5 (5) StVO: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.)
wer sich oder andere gefährdet sieht - ( § 16 (1) Nr. 2 StVO)
Das Fernlicht wird auch von einigen Verkehrsteilnehmern rechtswidrig genutzt um sich "freie Bahn" zu verschaffen. Dieses wird in Deutschland als Nötigung bestraft.

Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Lichthupe“
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann mir schon Bildlich vorstellen wie du als Sheriff Buford T. Justice auf deutschen Autobahnen für Ordnung sorgen würdest........:lol: :lol:

LOL aber der ist richtig dick und stellt sich meistens dumm an. Passt nicht so ganz zu mir. Und komm mir jetzt als nächstes nicht mir Semir Gerkan von C11 :d
 
Hole morgen meinen schwarzen Golf IV 1.6 Highline in Hannover ab.
Die Karre ist BJ 2000 hat nur 44.000 runter und ist top in schuss.
Und das für 8300 Euro *freu*
 
Mein erstes eigenes Auto war nen Fiat Bravo HGT Bj. 8/99.

Motor: 5 Zylinder, 2.0 Liter 20 V, 113KW/155PS :bigok:

Echt super Dingen, vorallem der Klang ;) :drool:

Ist mir leider vor 6 Wochen verstorben. :-[ :shake:

Nochn Bildchen von meinen kleinen ..



- R.I.P. - :(


Aber was solls ... jez folgt nen Alfa 156 GTA :fresse:


Hauptsache "1337" auf dem Nummernschild ;)
 
Golf IV 1,9TDI 100ps BJ 2003

schwarz, dreitürer, klima, pioneer mp3 radio
und NEIN er kommt NICHT tiefer, breiter, lauter, härter und bekommt auch KEINEN pösen pösen blick :)

mit 101000km gekauft --> aktuell 103000km nach 3 wochen --> sehr zufrieden
 
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