EVGA Step-Up Frage

du willst ernsthaft 10 Jahre eine Grafikkarte nutzen?
Ich finde, die 5 Jahre decken schon genug ab.
Aktuell sieht es nach muss aus...gut das ich bis 2026 abgesichert mit 1070 bin.
 
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Ja definitiv, da ich die Karte kaufe, sie dann nach zwei bis drei Jahren in den Rechner meines Sohnes wandert und nach weiteren zwei bis drei Jahren im Rechner meiner Tochter endverwertet wird. Da ich auf eine 3090 im StepUp warte, erscheint mir das angesichts des Kaufpreises der 3090 sinnvoll.
 
ok, da freuen sich dann die Kids ^^
 
Für eine 3090 hätte ich auch gerne 10 Jahre :) Die muss dann so lange halten wenn ich dafür 2000€ zahle :)
 
@Team EVGA
kann man nach erfolgreichem StepUp die erweiterte Garantie für die neue Karte eigentlich erweitern?
Habe für meine aktuelle Karte 5 Jahre "gebucht"; würde für die StepUp Karte aufgrund des höheren Wertes jener tatsächlich ein Upgrade auf 10 Jahre machen, wenn das denn ginge...
Das geht leider nicht, denn die Garantieerweiterung muss innerhalb der ersten 90 Tage nach Erwerb gekauft werden. Da die Zuteilung im StepUp aktuell deutlich länger dauert, bist du damit dann über dieses Zeitfenster raus.

Gruß
Anita
 
Noch bin ich innerhalb der 90 Tage und habe die 5 Jahre Erweiterung gekauft; könnte ich noch aufstocken auf 10?
 
nevermind... je nachdem, wie es gerechnet wird, bin ich ein bis zwei Tage drüber. Habe am 12.04. die Karte gekauft; am 15.04. erhalten und registriert. Wenn man den 12. mitzählt, wären 90 Tage am Samstag rumgewesen und sonst gestern... ärgerlich :/
Es sei denn, das Erhaltsdatum zählt...
 
nevermind... je nachdem, wie es gerechnet wird, bin ich ein bis zwei Tage drüber. Habe am 12.04. die Karte gekauft; am 15.04. erhalten und registriert. Wenn man den 12. mitzählt, wären 90 Tage am Samstag rumgewesen und sonst gestern... ärgerlich :/
Es sei denn, das Erhaltsdatum zählt...
Es zählt das Rechnungsdatum.
 
Zurück bekommst du definitiv nichts. Du musst allerdings im Falle einer Differenz unter 0 nur die Versandkosten zahlen.
Hallo Team EVGA

in eurem Forum ist eine anderslautende Information zu finden

(POST #21)

Was ist (Stand jetzt) richtig:
A: Rechnungsbetrag wird so wie er ist als Berechnungsgrundlage genommen
B: Rechnungsbetrag bis maximal EVGA Shop-UVP wird als Berechnungsgrundlage genommen.

Falls Antwort A die richtige ist folgende (Bonus)Frage:
Falls ich Morgen mein Step Up beantrage und irgendwann doch "Fall B" auf den deutschen EVGA Seiten Einzug findet. Habe ich dann Bestandsschutz auf meinen jetzt getätigten Stepup Antrag?
(Weil zum jetzigen Zeitpunkt eindeutig "Situation A" kommuniziert wird und eigentlich dann auch gelten müsste.)

Danke für eure Bemühungen
 
Zuletzt bearbeitet:
hm, seit der Umstellung auf die LHR Karten geht es ja richtig voran... LUL
 
hm, seit der Umstellung auf die LHR Karten geht es ja richtig voran... LUL
Ich denke, wenn es ggf. 2021 noch was wird, ist das schon gut!
Hab mich seit Tag 1 1,5h nach Veröffentlichung auf die Warteliste der 3080 Ti gesetzt, wovon ich ausgehe, dass der Run da nicht mega heftig ist, weil die 3090 eben die deutlich bessere Wahl wäre.
2021 als Erhalt der Karte habe ich bereits abgeschrieben, genauso wie meine 5 anderen Karten auf der Liste.

StepUp wird wohl noch schlechter aussehen, zumindest in der EU. In US läuft alles munter weiter. Da haben zb selbst schon Leute, welche sich 4 Wochen später auf die Warteliste der 3080Ti gesetzt haben, schon ne Karte erhalten...

Alternativ bei Scalpernate für 1700€ kaufen, ist dort jeden Tag verfügbar :ROFLMAO:
 
wir wissen ja auch nicht wirklich, wieviele noch vor uns dran sind. Die Welt hat nun mal den ein oder anderen Menschen, selbst Europa.. ^^
Aber wie ich schon sagte, stepup ist ein netter Bonus, hauptsächlich bin ich wegen der Garantie bei EVGA.

Wenn ich bei WQHD 60hz bleibe, dann langt auch die 3070 locker die nächsten Jahre. Aber ich wollt mit der 3080 schon gern auf 4k gehen.
 
wenn man bei 60Hz bleibt. Teste grad mit DSR, was die 3070 so schafft^^
Dass die aber für die nächsten Jahre nicht reicht, ist mir leider bewusst. Aber ich muss auch nicht alles auf ultra stehen haben. Braucht man bei 4K auch nicht.
 
Hallo Team EVGA

in eurem Forum ist eine anderslautende Information zu finden

(POST #21)

Was ist (Stand jetzt) richtig:
A: Rechnungsbetrag wird so wie er ist als Berechnungsgrundlage genommen
B: Rechnungsbetrag bis maximal EVGA Shop-UVP wird als Berechnungsgrundlage genommen.

Falls Antwort B die richtige ist folgende (Bonus)Frage:
Falls ich Morgen mein Step Up beantrage und irgendwann doch "Fall B" auf den deutschen EVGA Seiten Einzug findet. Habe ich dann Bestandsschutz auf meinen jetzt getätigten Stepup Antrag?
(Weil zum jetzigen Zeitpunkt eindeutig "Situation A" kommuniziert wird und eigentlich dann auch gelten müsste.)

Danke für eure Bemühungen
Antwort:

Bisher sind keine Änderungen bei der Berechnung des StepUps geplant.
Heißt: in Europa nutzen wir als Berechnungsgrundlage weiterhin den von euch gezahlten Kaufpreis.

Gruß
Anita
 
Das sind doch erfreuliche Nachrichten. Da könnte Anita (@Team EVGA ) netterweise noch meine Bonusfrage beantworten. Zur Erinnerung:

Was ist (Stand jetzt) richtig:
A: Rechnungsbetrag wird so wie er ist als Berechnungsgrundlage genommen (y):-)
B: Rechnungsbetrag bis maximal EVGA Shop-UVP wird als Berechnungsgrundlage genommen.

Falls Antwort A die richtige ist folgende (Bonus)Frage:
Falls ich Morgen mein Step Up beantrage und irgendwann doch "Fall B" auf den deutschen EVGA Seiten Einzug findet. Habe ich dann Bestandsschutz auf meinen jetzt getätigten Stepup Antrag?
(Weil zum jetzigen Zeitpunkt eindeutig "Situation A" kommuniziert wird und eigentlich dann auch gelten müsste.)

Bemerkung von mir wie ich darauf komme das zu Fragen:
Wenn das eine der Kaufentscheidungen war das meine (zu) Hohe Investition durch EVGA geschützt wird ( Es wird ja als solcher Schutz beworben und hier offiziell bestätigt) Dann brauche ich ja diesen "Bestandsschutz" ab Antragsdatum Step up, damit diese Investition auch wirklich geschützt ist ( in Form des erwarteten Step up´s)
 
Du musst das stepUp eh bestätigen wenn deine Rechnung kommt. Wenn es dann teurer ist als du gedacht hast, kannst du das stepUp abbrechen. Das ist nicht verbindlich für dich.
 
Das sind doch erfreuliche Nachrichten. Da könnte Anita (@Team EVGA ) netterweise noch meine Bonusfrage beantworten. Zur Erinnerung:

Was ist (Stand jetzt) richtig:
A: Rechnungsbetrag wird so wie er ist als Berechnungsgrundlage genommen (y):-)
B: Rechnungsbetrag bis maximal EVGA Shop-UVP wird als Berechnungsgrundlage genommen.

Falls Antwort A die richtige ist folgende (Bonus)Frage:
Falls ich Morgen mein Step Up beantrage und irgendwann doch "Fall B" auf den deutschen EVGA Seiten Einzug findet. Habe ich dann Bestandsschutz auf meinen jetzt getätigten Stepup Antrag?
(Weil zum jetzigen Zeitpunkt eindeutig "Situation A" kommuniziert wird und eigentlich dann auch gelten müsste.)

Bemerkung von mir wie ich darauf komme das zu Fragen:
Wenn das eine der Kaufentscheidungen war das meine (zu) Hohe Investition durch EVGA geschützt wird ( Es wird ja als solcher Schutz beworben und hier offiziell bestätigt) Dann brauche ich ja diesen "Bestandsschutz" ab Antragsdatum Step up, damit diese Investition auch wirklich geschützt ist ( in Form des erwarteten Step up´s)
Fassen wir zusammen:
Aktuell ist Antwort A korrekt. Änderungen daran sind momentan nicht geplant, aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen. Hier mutmaßen zu wollen, hat ein klein wenig was von Rubbeln an der Glaskugel.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang folgender Passus aus den AGBs: "EVGA behält sich das Recht vor die Step-Up Regeln und Bestimmungen zu jedem beliebigem Zeitpunkt ohne Ankündigung zu ändern."

Generell ist die Anmeldung zum StepUp erst einmal nicht mehr und nicht weniger als genau das: eine Anmeldung. Es entsteht dadurch noch keine Verbindlichkeit und auch kein Kaufvertrag. Der entscheidende Schritt ist tatsächlich erst die Zuteilung und das damit verbundene, von uns versendete Angebot, dass du akzeptieren kannst, aber nicht musst.

Die Entscheidung, ob du unter diesen Umständen erst eine andere Karte kaufen und diese dann über den StepUp upgraden möchtest, musst du allerdings wohl oder übel selbst treffen.

Gruß
Anita
 
@Team EVGA

Wird das eigentlich mal noch was mit der Verfügbarkeit des Z590 Dark in der EU vor Oktober oder kündigt EVGA dann gleich das Z690 Dark für Alder Lake an ?

Zwei Wochen vor dem Alder Lake Release gebe ich nicht mehr ~620€ für ein S1200 Motherboard aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
danke @Team EVGA .

Weißt du zufällig ab wann die 3080 TI FTW3 Hydro Copper zu haben ist. Oder am besten der Kühler einzeln.
 
@Team EVGA kann man für ein Z490 Dark KP ein step up auf ein Z590 Dark KP machen? ich kann dort nur das FTW auswählen.
 
Kann ich von einer EVGA GeForce RTX 3080 FTW3 ULTRA GAMING auf EVGA GeForce RTX 3080 Ti FTW3 ULTRA GAMING upgraden bzw. Step Up nutzen?
 
@Team EVGA kann man für ein Z490 Dark KP ein step up auf ein Z590 Dark KP machen? ich kann dort nur das FTW auswählen.
Hallo, das Kingpin ist leider derzeit für ein Step-Up nicht auswählbar, es handelt sich immer nur um die aktuell auf der Step-Up-Seite aufgeführten Produkte, die für ein Step-Up-Antrag auswählbar sind. Diese findest du unter dem folgenden Link: https://de.evga.com/support/stepup/
Kann ich von einer EVGA GeForce RTX 3080 FTW3 ULTRA GAMING auf EVGA GeForce RTX 3080 Ti FTW3 ULTRA GAMING upgraden bzw. Step Up nutzen?
Das ist möglich, die 3080 Ti ist derzeit in der FTW3 ULTRA GAMING Variante für das Step-Up verfügbar. LG, Jan
 
danke für die Rückmeldung, das Dark ohne KP sollte aber gehen, tuts aber nicht. Könntet ihr das mal checken bitte?
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Ich dachte das Step Up gilt nur für Komponenten mit Kaufdatum vor dem 01.06.2021?
 
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