Das sind doch erfreuliche Nachrichten. Da könnte Anita (
@Team EVGA ) netterweise noch meine Bonusfrage beantworten. Zur Erinnerung:
Was ist (Stand jetzt) richtig:
A: Rechnungsbetrag wird so wie er ist als Berechnungsgrundlage genommen
B: Rechnungsbetrag bis maximal EVGA Shop-UVP wird als Berechnungsgrundlage genommen.
Falls
Antwort A die richtige ist folgende (Bonus)Frage:
Falls ich Morgen mein Step Up beantrage und irgendwann doch "Fall B" auf den deutschen EVGA Seiten Einzug findet. Habe ich dann Bestandsschutz auf meinen jetzt getätigten Stepup Antrag?
(Weil zum jetzigen Zeitpunkt eindeutig "Situation A" kommuniziert wird und eigentlich dann auch gelten müsste.)
Bemerkung von mir wie ich darauf komme das zu Fragen:
Wenn das eine der Kaufentscheidungen war das meine (zu) Hohe Investition durch EVGA geschützt wird ( Es wird ja als solcher Schutz beworben und hier offiziell bestätigt) Dann brauche ich ja diesen "Bestandsschutz" ab Antragsdatum Step up, damit diese Investition auch wirklich geschützt ist ( in Form des erwarteten Step up´s)