Festplattenpreise explodieren wegen Flut in Thailand

Ne Loesung seitens Seagate gibts aber nicht, richtiG?
 
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Bisher wird von Seagate noch nichtmal zugegeben, dass es ein solches Problem überhaupt gibt.
 
Das ist ja meistens so. Wenn sies wenigstens beheben wuerden.
Sind alle 201 Platten betroffen oder nur ein bestimmter Produktionseitraum?
MBR oder GPT - gibts da nen Unterschied.

Weiss nur nich, ob ich noch die Laeden abklappern soll, um irgendwas auf Vorrat zu kaufen, falls meine auch kaputtgehen sollte.


Und zu dem Link: CC32 hab ich ja drauf..das ist aber schon viele Monate her, glaub ich. Und dachte da gibts vielleicht etwas neues.
 
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Über die neue 302 mit Firnware CC3C sind noch keine Berichte im Seagate Forum zu lesen, alle davor sind wohl möglicherweise betroffen.
 
Also lassen sich Festplatten aus externen Gehäusen, in der Regel nicht so einfach intern verwenden?
 
Doch, sind die gleichen Festplatten. Nur sind die Gehaeuse oft so konstruiert, dass man sie beschaedigt beim Oeffnen. Und es sind wohl meist OEM Platten ohne Garantie.
Aber bei knapp 70 Euro fuer 2 TB kann man sich wirklich nicht beschweren.

Haette nur gern eine von hitachi.
 
70 Euro für 2TB...vor einigen Monaten gabs die für 50 Euro. Wenn ihr die Platten intern verwenden wollt, empfehle ich die Platten von CnMemory in der roten Pappschachtel oder im blauen Blisterkarton. Haben kleinerlei Siegel, sind nur mit 2 Schrauben verschraubt und sind mittels PH1-Dreher zu öffnen... ;)
 
Ist fast ein wenig wie mit den RAM Preisen daaaaaaamals als die eine Epoxidharzfabrik abgeraucht ist... mei. Hätt ich mal in HDs investiert.
 
Bei USB Platten der Originalhersteller (WD, Seagate, Samsung, Hitachi) kann es passieren das dort eine Spezialplatte eingabaut ist die nur ein USB und kein SATA Interface hat!
Zumindest im 2,5" Bereich ist mir das schon mehr begegnet, 3,5" halte ich es für Möglich. Also lieber USB Platten von Drittherstellern wie CN-Memory, Intenso usw. kaufen.
 
Meine HD204UI, die ich ende Juli für 56€ bei Mindfactory gekauft hab, ist dort nun satte 123% teurer - nämlich 125€!!! :-[
 
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Festplattenpreise steigen...natürlich steigen die, ich wollte mir ja im Novermber was größeres kaufen....nur werde ich jetzt ganz sicher nicht 150% mehr ausgeben, warte ich eben....:wink:
 
Eher 100% - 150%. Ich würde behaupten, das sich die Preise verdoppelt haben. Faktor 1,5 würde ich noch nicht generell sagen. Trifft jedoch teilweise schon zu.
 
Schon krass was da mit den preisen passiert.
Ausgerechnet heute geht mir meine spinpoint f3 kaputt (1000gb). Vor einem Jahr bei Hardwareversand für 49 gekauft, heute kostet sie da 109...
Naja habe ja noch Garantie drauf. Weiß einer gerade ob die mir jetzt ne neue bezahlen müssen oder nur die 49 Euro zurück bezahlen müssen??
 
weder noch, die wird eingeschickt, und dann gibt's ne neue (oder deine wird repariert aka refurbished)
 
Mit "eine neue bezahlen" meinte ich ja dass sie mir ne neue schicken...;-) aber danke! :)
 
Rate mal, wohin die geschickt wird...und woher eine "Neue" kommen sollte. Du bekommst zwar deine Platte ausgetauscht, aber niemand sagt dir wann. Bei der derzeitigen Knappheit hat niemand große Lager mit Rücklagen für eventuelle Reklamationen.
Ich wünsche trotzdem viel Erfolg und eine kurze Rücklaufzeit.
 
Hallo,

die Geschäftemacherei der Händler geht anscheinend los. Ich hatte letzte Woche eine Festplatte gekauft, diese wegen Mangel aber zurückgeschickt und um Ersatz gebeten.
Obwohl ab Lager lieferbar schreibst man mir ungefragt den (noch niedrigen) Kaufpreis gut anstatt mir eine fehlerfreie Platte zuzusenden. Können die einfach so einen mit der Lieferung gültigen Kaufvertrag anullieren, nur weil sie jetzt mehr Geld verdienen können?

Millenniumpilot
 
Ich würde auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen, der Kaufvertrag ist spätestens mit der Lieferung (Annahme des Kaufangebotes durch den Händler) und Bezahlung (Annahme des Verkaufsangebotes durch den Käufer) der Ware zustandegekommen ist, das dürfte auch in den AGBs des Händlers inetwa so drinstehen.
Andererseits hat der Händler im Gewähleistungsfall die Wahl zwichen Nachbesserung (Reparatur oder Ersatzlieferung), Minderung (des Kaufpreises, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft) oder Wandlung (Rückabwicklung des Kaufvertrages). Da du duch die Wandlung in erheblichen Maße Einseitig benachteiligt wirst und Kaufleuten i.d.R. ein erhöhtes Risiko zugemutet wird, würde ich dies allerdings nicht akzeptieren.

ACHTUNG, Dies ist keine Rechtsberatung!!
ciao
Lothar

P.S. gib doch mal Kund, welcher Händler so dreist ist, damit wir den in Zukunft meiden können.
 
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Können die einfach so einen mit der Lieferung gültigen Kaufvertrag anullieren, nur weil sie jetzt mehr Geld verdienen können?

-> Ja. Steht in den meisten Fällen in den AGB, dass sie dir den Kaufpreis zurückerstatten, jedoch maximal die Summe, die du bezahlt hattest. In meinem Fall wäre das hardwareversand.de, aber sie kommen nicht in diese Verlegenheit, da ich meine Platten behalte (in FAG-Fall greift die gleiche Klausel - es gibt natürlich nur max. den bezahlten Kaufpreis zurück, auch wenn der derzeitige Preis deutlich höher steht).
Ansonsten steht dir die Garantieabwicklung über den Hersteller offen, aber auch dort würde ich zunächst genau die Bedingungen lesen.
 
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Das im Falle einer Wandlung der Kaufpreis zurückerstattet wird steht ausser Frage (nur der bezahlte) _hier wird aber eindeutig durch die Nichterfüllung des bestehenden und einseitig gewandelten Kaufvertrages der Käufer einseitig benachteiligt. Die Frage vor Gericht lautet also, ist dem Käufer dieses zuzumiuten, oder aber ist dieses als Riskiko dem Kaufmann anzulasten. Ich gehe davon aus, daß dem Händler das erhöhte Risiko einer Preissteigerung als normaleds Geschäftsrisiko eher zugemutet werden wird, und daher ein Richter auf Erfüllung des Kaufvertrages urteilen würde.
Oder anders gesagt : wie GUT ist DEIN Anwalt :-)

Viel besser und Nachhaltiger wäre es, den Namen des Händlers zu erfahren - Wetten?
(Es gibt ja noch einige Foren mehr als dieses hier)

ciao
Lothar
 
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Je nachdem wie viel es dir wert ist, würde ich notfalls über einen Anwalt gehen.

Den du hast ja um Nachbesserung (Ersatzlieferung) gebeten und nicht darum den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Wäre das nicht der Fall wäre es dem Verkäufer überlassen, was er macht.

Bin aber kein Jurist :)
 
Hallo Ihr,

dank für die Ratschläge. Beim Händler handelt es sich um Mix-Computer.
Über den Hersteller kann ich nicht gehen, da dies eine Platte ohne Garantie für den deutschen Markt war, die man mir angedreht hatte. Laut Hitachi sollte ich diese umgehend an den Händler zurücksenden.

Gruß Millenniumpilot

edit: wenn die einseitig den Kaufvertrag wandeln, müssten die mir doch auch die Versandkosten vom Kauf erstatten - oder?
 
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Der Händler hat das Recht auf Reparatur - nicht die Pflicht. Mit Rücknahme des Artikels und Rückzahlung des Kaufpreises nach kundenseitiger Reklamation ist er aus dem Vertrag raus. Der Kaufvertrag ist durch Bestellung, Bezahlung und Lieferung abgeschlossen. Alles weitere ist die Rückabwicklung, die aber sehr vom Händler abhängt. Der Käufer (!) hat das Recht auf Wandlung nach mehrmaliger Reparatur. Der Händler kann bereits nach einmaliger Reklamation durch Rückzahlung des Kaufpreises den Kaufvertrag rückabwickeln (das ist normalerweise auch das Ziel einer Wandlung). Bei längerer Nutzung durch den Käufer kann der Händler (!) sogar dem Käufer die Nutzung in Rechnung stellen.
Allerdings wegen der Versandkosten lohnt sich das nachhaken.

Anders wäre es, wenn der Käufer einen entstandenen Schaden nachweisen kann - dann gäbe es Schadenersatz. Ein derzeit höherer Kaufpreis eines gleichwertigen Artikels ist aber kein entstandener Schaden (muss er ja nicht kaufen). Auch wenn er eine gleichwertige Platte zum derzeit höheren Preis kauft ist das kein entstandener Schaden. Die Kosten einer Datenrettung für seine alte Platte, die z.B. jetzt in der Zwischenzeit verreckt ist - das wäre ein Schaden und über diese Kosten könnte sich ein Prozess lohnen....falls er beweisen kann, dass die Ersatz-Platte lieferbar gewesen wäre (screenshot des shops ?) und das der Datenverlust durch verrecken der alten Platte bei rechtzeitiger Ersatzlieferung durch den Händler (einige Wochen wäre da wohl als Frist angemessen) nicht passiert wäre.

Das mit dem Schadenersatz ist nicht ganz so einfach wie man es sich wünscht. Auch wenn das miese Verhalten das Händlers sehr ärgerlich ist - Konsequenzen wird es für ihn nicht haben (ausser der neg. publicity hier im Forum natürlich).

Keine Rechsberatung hier - nur meine Meinung.
 
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Ich würde diesen Vorgang einfach mal auf möglichst vielen Foren Posten - Als Warnung!
Ich weiss jetzt gar nicht, ob Mix-Computer auch in den ganzen Preissuchmaschinen gelistet ist, da gibt es ja meistens auch die Möglichkeit den Händler zu bewerten.

Ich persönlich habe noch nie bei denen gekauft, und werde das mit Sicherheit auch nicht mehr tun. Aus kaufmänischer Sicht ist das ein echter Faux Pas, den die sich da erlaubt haben - das Thema Kundenzufriedenheit ist niemals zu unterschätzen.

Und ich würde da wirklich mal 'nen Anwalt dazu befragen, ob der Händler wirklich so einfach aus der Nummer rauskommt. Hierzu fallen mir folgende Stichworte ein:

Niedere Bewegründe
kaufmännisches Risiko
Einseitige Benachteiligung

btw. hattest du den Kauf hier dokumentiert (wegen der Statistiik und dem Grauimport)?
http://www.hardwareluxx.de/communit...-senken-eure-mithilfe-ist-gefragt-596278.html
ciao
Lothar

---------- Beitrag hinzugefügt um 17:22 ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:03 ----------

Und denn noch aus dern AGB von Mix Computer:

ZITAT:
7.2 Soweit ein Gewährleistungsfall auftritt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware (Nacherfüllung) berechtigt. Im Rahmen der Nachbesserung gilt der Tausch in höherwertige Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften bereits jetzt als akzeptiert, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung.
ZITAT ENDE

Auf unverhältnismässig hohe Kosten kann sich Mx-Computer nicht berufen, denn hier greift das kaufmännische Risiko, wenn Grauimporte verkauft werden, da muss sich Mix-Computer dann an seinen Importeur wenden.
 
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Der Händler hat das Recht auf Reparatur - nicht die Pflicht. Mit Rücknahme des Artikels und Rückzahlung des Kaufpreises nach kundenseitiger Reklamation ist er aus dem Vertrag raus...

Wo hast du DIE Weisheiten denn her? Bist du etwa Händler? :coolblue:
§§ 437 BGB ff !!! (Sollte den meisten Verbrauchern eigentlich vom Inhalt - nicht von der Fundstelle - her geläufig sein...

Beste Grüße
 
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Jetzt müsste man nur mal nen Shop finden wo die verschlafen haben ihre Preise hoch zu setzen ^^
 
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