Die Anlage kann man doch unmöglich übersehen
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Unterwegs nach §§ StVO 35/38. Aber ausserhalb der Standortstadt muß man sich mit den Behörden auseinandersetzen.Warst du im Einsatz? Normalerweise bekommt man dann keine Strafe, oder?
Im Auftrag der FeuerwehrIst das ein Feuerwehrauto?
Unterwegs nach §§ StVO 35/38. Aber ausserhalb der Standortstadt muß man sich mit den Behörden auseinandersetzen.
Ich mußte tatsächlich nachweisen das es sich um einen Rettungswagen handelt. Ich habe die Dame am Telefon gefragt ob sie das Bild vor sich hätte. Das hatte sie und ich fragte sie ob das Fahrzeug wie ein Obst- und Gemüsekarren aussehen würde
Bescheinigung von der Feuerwehr und es war gut ^^
Ansonsten hätte es bedeutet >200 Euro, Punkte und Führerscheinsperre
naja, in schwarz/weiß erkennt man ja nun sehr schlecht, ob das nen Rettungswagen ist oder nicht ^^
Verstehe ich nicht. Habe bei uns auch schon mal 160 km/h in der Stadt draufgehabt.Bei uns musste ein Rettungsdienstfahrer seinen Schein abgeben, weil er mit um die 160kmh bei wohl 80kmh zum Notarzteinsatz gefahren ist.
Verstehe ich nicht. Habe bei uns auch schon mal 160 km/h in der Stadt draufgehabt.
Einsatz zur Kinderreanimation
Ich wurde nur gefragt ob das unbedingt sein musste. Aber ich habe es bejaht und die Angelegenheit war erledigt.
Wehe aber es wäre was passiert....
Naja um 02:30 Uhr sind wohl nicht allzu viele unterwegs ^^Na ja, man muss das von beiden Seiten sehen. Wen du auf dem Weg zum Einsatzort andere Leben gefährdest , und das tust du mit 160kmh in der Stadt, dann ist keinem geholfen.
Kommen alle heile anWenn mit mir einer mit 160 durch die Stadt fährt, dann bekommt er nen Spruch, dass das so nicht geht. Ich will heil ankommen.
§35 Abs. 5a StVO schrieb:Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
§35 Abs. 8 StVO schrieb:Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Kurzversion die gesamte Straßenverkehrsordnung ausser §1 wird ausser Kraft gesetzt. Geschlossener Bahnübergang und wir stehen davor und bleiben dort. Selbst bei einem Übergang ohne Schranken wird nicht drübergefahren.Wenn diese Voraussetzungen, vor allem der Absatz 8, nicht gegeben sind, ist der Lappen weg. Auch die blauen Strichmännchen müssen sich daran halten.
Kurzversion die gesamte Straßenverkehrsordnung ausser §1 wird ausser Kraft gesetzt. Geschlossener Bahnübergang und wir stehen davor und bleiben dort. Selbst bei einem Übergang ohne Schranken wird nicht drübergefahren.
Zum hier disskutierten Einsatz:
02:30 Uhr, keiner unterwegs, alles einsehbar, gerade Straße da geben wir bei einer Kinderreanimation alles und versuchen so schnell wie möglich da zu sein.
Anderes Beispiel glaube das war 01.01.2009 da war es zu Neujahr derbe nebelig. Da sind wir zum V.a. Herzinfarkt mit 30 km/h und Sondersignal gefahren weil nichts einsehbar war und eventuell der ein oder andere noch auf der Straße rumtorkelt und den letzten Böller zündet. Auch wenn das Einsatzstichwort drückt..wenn es nicht geht.. dann geht es nicht schneller.
So ich gehe pennen
Da stimme ich Dir zu !ICh verstehe dich, ich bin auch regelmäßig Beifahrer im Rettungsdienst, aber wie gesagt wenn die Rettungskräfte nicht heil ankommen, dann bringt das im Endeffekt Null.
Das Teil ist aber der wohl berühmteste und ertragreichste Blitzer Deutschlands
Meinst doch die Dinger am Bielefelder Berg runter, oder?
Da hats auch schon verdammt viele "Promis" erwischt, hab da mal nen Bericht gesehen
Aber gut, wenn man woanders wegkommt und es nicht weiß.