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Gleichbehandlungsgesetz:@DW:
Kann man so sehen, man könnte aber auch sagen, dass Frauen normal und Männer doppelt bezahlen müssen.
Was ist denn wenn ich schreibe "Alle außer Neger und schwangere Frauen bezahlen die Hälfte vom Normalpreis"?
Wieso soll es eine verbotene Motivation sein, wenn ich mehr Frauen als Männer im Club haben wöllte? Letztendlich dienen diese Happy Hour-Angebote doch nur dazu, dass die Leute eher in den Club gehen als sie sonst würden und sich so ein paar Drinks mehr bestellen, die sie sonst nie bestellt hätten. Ich denke nicht, dass es hier darum geht eine Geschlechterquote zu erreichen. Der Veranstalter setzt Anreize für Personengruppen eher zu seiner Veranstaltung zu kommen und diese Anreize gibt er vor allem an unterrepräsentierte Gruppen, um diese zu sich zu locken. Ich sehe hier keine pauschale Diskriminierung oder Benachteiligung. Der Einlass ist X Euro und die ausgewählte besondere Zielgruppe muss im Zeitraum A - B Uhr nur Y Euro zahlen ist für mich ein völlig normales Rabatt-Angebot.Ich bin ja kein Jurist, aber wenn ich mir so durchlese, was bei Wikipedia dazu steht, sehe ich die Chancen eigentlich ziemlich gut.
Dass benachteiligt wird ist ja unzweifelhaft, und dass eine verbotene Motivation vorliegt (nämlich die, dass eben mehr Frauen als Männer erwünscht sind) ist für mich auch klar.
wie bringt ihr euch in weihnachtsstimmung?
Das macht für mich ehrlich gesagt keinen Sinn.Gleichbehandlungsgesetz:
Da ich oben vergessen hatte meine Quelle noch einzufügen, reiche ich sie hier Mal nach.
Da wurde gut gesagt alles was du ansprichst "besprochen".
Zitat:
"In der Begründung des Gesetzes heißt es, „die Vergünstigungen bezwecken die gezielte Ansprache von Kundenkreisen, die der Anbieter anlocken möchte“. Der Gesetzgeber geht sogar so weit, solche Maßnahmen als „nicht diskriminierend, sondern im Gegenteil sozial erwünscht“ zu bezeichnen. Jedoch heißt es an anderer Stelle desselben Textes, daß mit Preisnachlässen oder Sonderkonditionen „notwendigerweise eine Benachteiligung aller anderen verbunden“ sei. Lapidar stellt der Gesetzgeber fest: „Hier besteht kein Anlaß, den Grundsatz der Gleichbehandlung durchzusetzen.“"
Glaub ich dir. masterarbeit beansprucht dich sehr, ne?Jo und ich kann echt gut davon leben!
wie bringt ihr euch in weihnachtsstimmung?
wie bringt ihr euch in weihnachtsstimmung?
Weihnachten und Bier passt doch mal so gar nicht zusammen
Bier passt immer.
Zum einen das und zum anderen habe ich auch noch Met. Wenn man den warm macht, ist das wie Glühwein
Hat jemand ein HDMI Y-Kabel im Einsatz? Funktioniert das vernünftig?
Ich hab am TV nur 2 HDMI Eingänge und die sind beide belegt. 1x Soundbar, 1x FireTV. Ich werd wohl die PS3 von nem Kumpel erben und nun wäre mein Plan gewesen, die Soundbar und die Playsi mittels Y-Kabel an einen HDMI zu hängen. Jetzt frag ich mich natürlich: Klappt das? Kommen sich die Bildsignale da unter Umständen in die Quere?
Was für alternativen hätte ich?