...du nicht gelesen hast?Hatte mir auch nicht weitergeholfen weil
Die wesentlichen Regelungen sind:
Haftung für die auf der genutzten Fahrkarte abgebildete Reisekette über alle beteiligten Eisenbahnunternehmen hinweg im Bereich von S-Bahn bis ICE
[...]
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten an seinem
Zielbahnhof kann der Fahrgast seine Reise mit einem anderen Zug antreten beziehungsweise fortsetzen.
[...]
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr hat der Fahrgast das Recht, ein anderes Verkehrsmittel, wie zum Beispiel Bus oder Taxi, zu nutzen.
Dürfte so das wesentliche abseits von Entschädigung, Abbruch der Reise und Übernachtung sein.