turbosnake
Enthusiast
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- 17.12.2011
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- 4.412
Schon klar.^^
Ich glaube man darf das, aber ob die StVO das selbe sagt weiß ich auch nicht.
Ich glaube man darf das, aber ob die StVO das selbe sagt weiß ich auch nicht.
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Bei einem Grünpfeil würde es anders aussehenGrüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben".
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Die Polizei hat angerufen und gefragt ob ich ne Aussage machen will, ich hab gesagt wenn es wirklich nötig sein sollte wegen dem Blödsinn eine Aussage zu machen, werd ich mich an meinen Anwalt wenden ^^
Beleg?Du bist tatsächlich im Unrecht.
Darauf warte ich auch.Beleg?
Welches Verkehrszeichen ist das überhaupt dieser schaltbare Grünpfeil? Ich persönlich finde es nicht im welt weiten web
Eine Ampel, die nur aus Gelb und Grün besteht, wenn Grün leuchtet darf man abbiegen.Eine Ampel mit Rechtspfeil.
Ich bin das Auto mit dem roten Punkt
Die Markierung ist eindeutig vorhanden, auch wenn man sie schlecht erkennnen kann.siM•Luxx;24750241 schrieb:meiner Meinung nach bist du im Unrecht, weil es nur eine Spur gibt, die rechts abbiegt, eine zweite ist nicht zu sehen bzw. die Markierung dafür fehlt ja auch.
Die Markierung ist eindeutig vorhanden, auch wenn man sie schlecht erkennnen kann.