[Sammelthread] Fragen, die die Welt nicht braucht

Ich hab es anscheinend blöd geschrieben.

Es ist kein Grünpfeil-Schild, sondern eine "Rechtsabbieger-Ampel" die grün leuchtet.
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Schon klar.^^
Ich glaube man darf das, aber ob die StVO das selbe sagt weiß ich auch nicht.
 
Hintergrund: Ich bin von der mittleren Spur aus rechts abgebogen. Ein Rentner hinter mir im Auto hat mein Kennzeichen aufgeschrieben und mich angezeigt -_- "Ich bin bei ROT über die Ampel gefahren"
 
Das dürfte keine Aussichten auf Erfolg haben, die Ampel gelten für die entsprechende Spuren.
Würde mich arg überraschen, wenn die StVO das anders sieht.
Tut sie auch nicht:
Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben".
Bei einem Grünpfeil würde es anders aussehen
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
 
Anzeigen von einer einzelnen Person gelten in meiner Gegend nicht mehr. Es brauch mindestens einen weiteren Augenzeugen...
 
Wie lächerlich kann man sein das man jemanden Anzeigt der was macht, wenn ich nicht betroffen bin.
Dem würde ich mal kräftig die Meinung geigen.

Hoffe für dich das es gut für dich ausgeht und der alte alles zahlen darf. :d
 
Die Polizei hat angerufen und gefragt ob ich ne Aussage machen will, ich hab gesagt wenn es wirklich nötig sein sollte wegen dem Blödsinn eine Aussage zu machen, werd ich mich an meinen Anwalt wenden ^^
 
Haben den gleichen Fall direkt hier um die Ecke. Klar darf man da fahren, wenn die Spur für Rechtsabbieger ist gilt diese Ampel natürlich auch für Abbieger auf der mittleren Spur.
Da wird bei der Anzeige nichts rauskommen und auf der anderen Seite steht es im Zweifel eh Aussage gegen Aussage.
 
Die Polizei hat angerufen und gefragt ob ich ne Aussage machen will, ich hab gesagt wenn es wirklich nötig sein sollte wegen dem Blödsinn eine Aussage zu machen, werd ich mich an meinen Anwalt wenden ^^

Du bist tatsächlich im Unrecht. Würdest Du lügen und sagen das Du ganz Rechts warst zum Abbiegen, steht Aussage gegen Aussage und es wird fallen gelassen.
 
audianer, mach mal bitte einen Screenshot der Kreuzung bei Google Maps.
 
@*hagen*


Ich bin das Auto mit dem roten Punkt

@tree-
Wie bitte?
 
Da ich ja ab 1.8 ne Umschulung anfange zum IT-Systemelektroniker (beginnt im 2 Lehrjahr) wollte ich mal Fragen ob es hier auch IT'ler gibt die ein paar Bücher für die private Anschaffung empfehlen können?
 
meiner Meinung nach bist du im Unrecht, weil es nur eine Spur gibt, die rechts abbiegt, eine zweite ist nicht zu sehen bzw. die Markierung dafür fehlt ja auch. die Polizei/der Rentner legt das vermutlich so aus, dass du dich vorher auf die Spur einreihen gemusst, du bist aber in der mittleren Spur nach Rechts abgebogen
 
siM•Luxx;24750241 schrieb:
meiner Meinung nach bist du im Unrecht, weil es nur eine Spur gibt, die rechts abbiegt, eine zweite ist nicht zu sehen bzw. die Markierung dafür fehlt ja auch.
Die Markierung ist eindeutig vorhanden, auch wenn man sie schlecht erkennnen kann.
 
Mal ganz abgesehen davon steht es sowieso Aussage gehen Aussage.
Rentner sagt du hast, du sagst du hast nicht bzw warst rechts.
Gleichzeitig könnte man den Rentner anzeigen weil er ja während der Fahrt anscheinend Notizen mit zettel und Stift anfertigt statt auf den Verkehr zu achten.
 
Was bei einer roten Ampel kein Verstoß gegen die StVO ist, außer er hat sein Handy benutzt.
 
ich meinte nicht den Pfeil sondern die Markierung für die Abbiegung. die Pfeile sehe ich auch, aber das ist nicht auschlaggebend

bildschirmfoto2016-07r4jxf.png

Quelle: googlemaps.com
 
wie gesagt, die Polizei und der Rentner könnten die Sache so auslegen. und wenn man das ganz genau nimmt, sehe ich den Fahrer im Unrecht
 
waren denn dort gebogene (gestrichelte) Abbiegebalken zu sehen oder weicht das Googlemaps-Bild ab, würde ich zunächst mal den Fragesteller fragen. das interessiert mich doch sehr. wenn es dort tatsächlich sowas gibt, dann geht die Polizei mit der Anzeige den Popo abwischen ;)

Spielraum sehe ich keinen rein regeltechnisch. ich würde es so deuten, dass die Geradeausrechts-Pfeile auf der mittleren Spur dem Fahrer mitteilen sollen, dass er möglichst sofort die Spur wechseln soll, wenn er nach rechts fahren will

pro Spur gab es eine Ampel, richtig?
 
Davon steht nichts in dem von mir zitierten Ausschnitt der StVO.
Iirc gelten die Linie eh nur der Orientierung.

Deine Ansicht zum Pfeil ist falsch, da sich der Pfeil unmittelbar vor der Kreuzung befindet.
Nur wenn eine neue Spur entsteht und der Pfeil kurz davor ist, gilt er so.
 
Zuletzt bearbeitet:
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