Vorab: Ich will keine Rechtsberatung, denn dafür gehe ich zum Anwalt.
Ich möchte mich nur erkundigen ob hier jmd. bereits ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Meine Freundin arbeitet mit einem Werkstudentenvertrag (20h/Wo) im Einzelhandel.
Der Laden hat Werktags geöffnet (Mo-Sa).
Ihre Arbeitszeit wird pro Woche meist auf unterschiedlich viele Werktage verteilt. Mal 3, mal 4 Tage die Woche, aber definitiv keine 6 Tage pro Woche.
Nun hat sie für dieses Jahr (Vertrag geht von Mitte August 2016 bis Mitte August 2017, also 1 Jahr), 13 Urlaubstage gewährleistet bekommen.
Auf ihre Frage hin, wieviele Urlaubstage sie "einsetzen" muss um eine Kalenderwoche frei zu bekommen, bekam sie als Antwort: "Natürlich 6".
Jetzt meine Frage: Wie kann das denn überhaupt sein ? Denn nach meinem Verständnis brauch' sie nur soviele Urlaubstage einsetzen, wie sie pro Woche an Arbeitstagen hat. Da die Anzahl an Arbeitstagen pro Woche ja schwankt, müsste man sicherlich über X Wochen einen Mittelwert bilden und dann eben sagen: um eine Kalenderwoche frei zu haben, brauchst du eben 4 (oder halt entsprechend) Urlaubstage.
Die 6 Urlaubstage pro Kalenderwoche kann ja gar nicht sein, da sie nie an allen 6 Werktagen arbeitet.
Kennt jmd. das Phänomen ? (mal ganz davon abgesehen, dass der Arbeitgeber unfassbar unmenschlich ist ^^)