[Sammelthread] Fragen, die die Welt nicht braucht

@dark
Warum sollte Vodafone das tun?
Du kannst aber am einfachsten dort anrufen und fragen. Du kannst ja einen Vertrag theoretisch für Datum X abschließen und nicht zu sofort.
 
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Ist er temporär oder dauerhaft gebannt? Eigentlich redet er ja nur, wie jeder Berliner, der Rest von Deutschland kommt damit nicht so gut klar :fresse:

freundliche Grüße :)
Kommen wir schon. Nur dann reagiert man nonverbal.
 
Ich bin bis 1.8 noch bei mobilcom. Möchte aber nach Vodafone wechseln. Weiß zufällig jemand ob es auch bei Mobilfunk möglich ist,das wenn man jetzt bei Vodafone einen neuen Vertrag macht, man dann bis zu einem halben Jahr für den neuen nichts zahlt(weil der alte noch läuft) und diese Zeit dann an den neuen Vertrag hinten dran gehängt wird ?


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Gibt zwei Wege, bist du selbstständig, dann Rahmenvertrag mit einer Rufnummer.
Ist teuer aber kannst 6 Monate gratis bekommen, die werden hinten dran gehangen...

Zweiter weg, du musst einen Kabel Deutschland Anschluss oder DSL Anschluss von Vodafone haben, dann bekommst du bei Vodafone den Handy Tarif 6 Monate gratis.


Kommen wir schon. Nur dann reagiert man nonverbal.

Du meinst mit weinen [emoji14] [emoji11][emoji23]

freundliche Grüße :)
 
wie lange darf sich mein ex-arbeitsgeber zeit lassen mir ein arbeitszeugnis auszustellen?
 
Da gibts gesetzlich keine Regelung, soweit ich weiß

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das ist leider auch das was meine kurze google recherche grade ausgespuckt hat.

das kann aber doch wohl nicht sein? :kotz:

ich warte seit über 4 monaten drauf, in 40 jahren brauch ich das ding auch nicht mehr..
 
wie lange darf sich mein ex-arbeitsgeber zeit lassen mir ein arbeitszeugnis auszustellen?

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, hat ein Arbeitgeber Anspruch auf eine angemessene Bearbeitungszeit zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Diese ist von den betrieblichen Umständen abhängig. Selbst eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen Dauer kann noch angemessen sein. (Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 01. April 2008 – 1 Sa 370/08.).
 
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, hat ein Arbeitgeber Anspruch auf eine angemessene Bearbeitungszeit zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Diese ist von den betrieblichen Umständen abhängig. Selbst eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen Dauer kann noch angemessen sein. (Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 01. April 2008 – 1 Sa 370/08.).

danke, hast du da bitte mal einen link zu? edit: schon gefunden
http://www.arbeitsratgeber.com/support-files/zeugniserteilung.rtf


ist echt eine bodenlose frechheit was sich mein ex arbeitsgeber so erlaubt.

habe vorhin noch mal kommuniziert das ich ein arbeitszeugnis wünsche (genau wie ich das im dezember und januar bereits getan habe).



rückmeldung: es liegt keine information vor das ich ein solches zeugnis wünsche, man wird sich nun aber darum kümmern!


das ich ein solches zeugnis wünsche habe ich explizit in der kündigung definiert, den erhalt der kündigung hat man mir bestätigt.

am besten wäre es sicherlich solche vereine direkt vors arbeitsgericht zu zerren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Frist setzen und fertig, nix wünschen

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Meine letzten 3 Arbeitgeber hätten mein selbst geschriebenes Zeugnis sofort unterschrieben, hatte aber kein Interesse dran

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Wo gibts diese "Sneaker Low" mit dem flexiblen Gewebestoff und der weichen Gummisohle in großer Auswahl zu kaufen? Bei Zalando kann man die aus den restlichen, "normalen" Sneakern schlecht rausfiltern. Das sind einfach super Frühlings- / Sommerschuhe.
 
Meines Wissens ist alles anfechtbar was negativ ausgelegt werden kann.
klar kannst du negative formulierungen gerichtlich anfechten (ich glaube beim arbeitsgericht kostet das ab 3 monatslöhne) aber die geheimsprache umgeht negative formulierungen und jeder personaler versteht den unterschied zwischen "stets sehr gut", "stets gut", "gut", "immer bemüht" usw.... und das ist alles nicht negativ.
 
Geheimsprache, die jeder versteht ist aber nicht wirklich geheim. :wink: Als ob das beim Arbeitsgericht niemand weiß...
 
Also sorry, wenn du selbst nicht den Unterschied zwischen stets zu unserer vollsten Zufriedenheit / zu unserer vollsten Zufriedenheit erkennen kannst, dann hast es auch nicht anders verdient... Das ist keine Geheimsprache. Es sind halt einfach nur (unnütze) Verklausulierungen.

Und auch das beste Arbeitszeugnis nützt die nix, wenn du deine Arbeit schlecht machst, oder nicht ins Team passt. Nahezu jeder hat heute die Möglichkeit, sich ein gutes oder sehr gutes Zeugnis ausstellen zu lassen. Der Wert eines Arbeitszeugnisses ist demzufolge in den letzten Jahren gesunken. Viel wichtiger als gut/sehr gut ist doch, dass deine Aufgaben, Fähigkeiten und erfolgreichen Projekte gut abgebildet werden, denn das ist der einzige glaubhafte Nachweis, dass du das auch wirklich gemacht hast, was du im Lebenslauf angegeben hast.
 
Viel wichtiger als gut/sehr gut ist doch, dass deine Aufgaben, Fähigkeiten und erfolgreichen Projekte gut abgebildet werden, denn das ist der einzige glaubhafte Nachweis, dass du das auch wirklich gemacht hast, was du im Lebenslauf angegeben hast.

? Aber von der Güte der Projektarbeit erfährt der neue AG ja auch aus dem Arbeitszeugnis. Trotzdem hast du Recht, dass ein AG Zeugnis nicht soo wertvoll ist, weil es eben sehr subjektiv ist und eine etwaige Benotung schlicht nicht vergleichbar ist.
 
Natürlich kann man über Erfolg/Misserfolg und generelle Qualität keine verlässliche Aussage treffen, wenn man nur das Arbeitszeugnis hat - aber wenn dir dein AG im Zeugnis bestätigt, dass du Aufgabe X und Y sowie Projekt Z, für welches man die Fähigkeiten A und B braucht, erfolgreich absolviert hast, ist das deutlich mehr wert, als wenn du das einfach nur im Lebenslauf hast - aber niemand nachprüfen kann. So hast du immerhin dir Aussage deines AG, dass du das erfolgreich gemacht hast.
 
Fragen zum Fusionsreaktor: aktueller Wirkungsgrad Dampfturbine (in einem Atom-/Kohlekraftwerk) ~ 1/3.

Man müsste quasi mehr als 3 mal soviel Wärme rausbekommen, wie man mit der elektrischen Energie reinsteckt. um überhaupt wirschaftlich zu arbeiten, oder bin ich aufm Holzweg?!
 
Fragen zum Fusionsreaktor: aktueller Wirkungsgrad Dampfturbine (in einem Atom-/Kohlekraftwerk) ~ 1/3.

Man müsste quasi mehr als 3 mal soviel Wärme rausbekommen, wie man mit der elektrischen Energie reinsteckt. um überhaupt wirschaftlich zu arbeiten, oder bin ich aufm Holzweg?!

Wirkungsgrad: das Verhältnis zwischen der aufgewandten Leistung und der nutzbaren Energie.
aber wer sagt, dass 3x mehr wäre wirtschaftlichkeit bedeutet und von welcher wärmeenergie spricht man
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso elektrische Energie, die Wärme wird per Elektrochemie erzeugt.
Verbrennung von Kohle ist Elektrochemie?!

Grundsätzlich richtet sich die Wirtschaftlichkeit doch danach ob man nur die Energie verkaufen kann oder auch die Wärme, und danach was man für Strom und Wärme vergütet bekommt.
Deshalb sind Gaskraftwerke in der Merit-Order ganz weit hinten, und Kohlekraft ganz weit vorn, Atomkraftwerke dazwischen - unabhängig des Wirkungsgrades. Einzig abhängig vom Preis der Primärenergieträger in Form der Stromgestehungskosten.
 
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Ich hatte Ende 2016 mit einem Handwerker eine mündliche Vereinbarung inkl. mündlichen KV für diverse Tätigkeiten auf der Baustelle. Davon wurde nur ein Bruchteil erledigt und danach habe ich das Projekt mit ihm abgebrochen, weil es einfach nix Vernünftiges war (ca. Mitte 2017) Die meisten Tätigkeiten wurden nur halb ausgeführt, meist vom Lehrling oder gar nicht.

Bis jetzt habe ich keine Rechnung erhalten, weder über die Arbeitszeit, noch über das Material. Melden werde ich mich aktiv nicht bei ihm, aber die Verjährungsfrist ist ja doch recht lange.

Was würdet ihr machen? Gar nix. Möchte halt ungern die Summe des KV in petto halten müssen, da ich noch genug zu tun habe beim Haus. Angefechtet hätte ich die Rechnung sowieso, da die wenigsten Arbeiten fachgerecht und nach meinen Vorstellungen ausgeführt wurden.

(es ist keine RSV vorhanden)
 
Wenn er keinen schriftlichen Auftrag hat, kann er imho auch keine schriftliche Rechnung stellen.
Er wird wohl kaum Geld aus einer vermutlichen Schwarzarbeit einfordern.
 
Mündliche Vereinbarung ist in Österreich gültig und rechtskräftig. (es ging nie um Schwarzarbeit, ich brauchte bloß keinen schriftlichen KV, die veranschlagte Summe wurde von mir bestätigt, Rechnung nach Erledigung aller Arbeiten)

Ich muss dazu sagen, die Firma ist in den letzten Jahren ziemlich den Bach runter gegangen, Mitarbeiter gingen, sie ist nicht mehr für Zuverlässigkeit bekannt und den Papierkram macht wohl die Großmutter des Chefs (so in der Art)

Letzter Kontakt ist wie gesagt schon fast ein Jahr her.
 
Zuletzt bearbeitet:
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