SchneeLeopard
Legende
Ein Mündlicher Auftrag ist genauso Bindend wie ein Schriftlicher.
Bei den von Ihnen benannten Aufträgen handelt es sich um Werkverträge gemäß §§ 631 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ein solcher Vertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden, sondern kann auch mündlich vereinbart werden. Basis Ihrer Vereinbarung ist das Gespräch anlässlich der Übergabe des Elektroplans sowie seiner damaligen Kostenzusage.
Handwerkerrechnungen insgesamt höher als mündlich (Kostenrahmen) vereinbart