xyz123
Enthusiast
Weißt du das es so funktioniert, oder glaubst du das?
Unterlagen hab ich alle noch.
Unterlagen hab ich alle noch.
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Wurde die fehlerhafte Ware zurückgesendet nach Japan? Kommt genau diese Ware repariert wieder zurück? Vermutlich nicht, oder? Hast du die erste Sendung selber nach Japan zurück geschickt? Nur mit der Post und der CN22 Zollinhaltserklärung? Oder über das Zollamt? Wenn du an der Stelle über das Zollamt gegangen wärst hättest du vermutlich Chancen gehabt einen Antrag auf Erstattung zu stellen. Jetzt wird es mit dem Nachweis der Nämlichkeit vermutlich schwer.
Wenn komplett neue, andere Ware zugeschickt wurde, muss diese ganz normal verzollt werden. Ist ja eine neue Sendung, die in die EU eingeführt wird und somit fallen Einfuhrabgaben an. Und zwar auf den Zollwert und nicht irgendwelche Phantasiewerte.
Aber gehe wie vorgeschlagen mal zum Zollamt, erkläre den Vorgang und frage was man machen kann. Im schlechtesten Fall verlangt der Beamte eine Rechnung mit dem korrekten Betrag und dann werden die Einfuhrabgaben plus die anteiligen Versandkosten bis zur Grenze darauf erhoben.
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Du kannst auch mal beim Zollservicecenter anrufen und den Fall schildern. Das ist dann eine unverbindliche Aussage, aber vom Fach. Durch die Anfrage passiert noch nichts weiter, kannst die Anfrage ja auch im konjunktiv stellen
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Also unter deinem Beitrag steht immer noch Mist. Wer kümmert sich mal darum?
Vorsicht! Unterfakturierung mit dem Zweck der Reduzierung oder Umgehung der Zollabgaben geht ganz schnell in Richtung Steuerhinterziehung/verkürzung. Und da verstehen die Behörden bekanntlich keinen Spaß. Außerdem sind die Zöllner auch nicht völlig ahnunglos und zweifeln auffällig niedrige Rechnungen an. Du kannst den Verkäufer bitten schon auf der Rechnung zu vermerken, dass es eine Austauschlieferung ist. Er kann auf der Rechnung auch Wert "Null" angeben, dann wird dich der Zollbeamte aber im Zweifel nach dem realen Wert fragen, diesen selbst ermitteln oder schätzen. Und das ist dann die Grundlage für den Zollwert. "Geschenkte" Ware gibt es für den Zoll nur zwischen Privatpersonen, ich nehme an der Versender ist Händler?Theoretisch habe ich ja für die Neue Sendung ja keine Rechnung, nur das was dabei liegt. Und da steht eben nicht der eigentliche Preis drauf.
Oder macht das Sinn, das ich den Händler frage, ob er mir eine Rechnung schreibt, auf der dann ein Gutschein oder so was zur Verrechnung drauf steht? Sodass der Wert entsprechend niedrig ist.
Werde ich wohl echt Mal müssen.wolle geht auch. evtl mal in ein Fachgeschäft und beraten lassen (nicht zynisch gemeint)