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Hat keine Minute gebraucht das zu finden.Das Geldwäschegesetz (GwG) – genauer: „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ – geht auf das Jahr 1992 zurück und ist seit dem 30. November 1993 in Kraft. Dieses Bundesgesetz besagt, dass eine Meldepflicht beim Finanzamt besteht. Das bedeutet, dass Kreditinstitute Einzahlungen ab einer Höhe von 15.000,00 € den Finanzämtern melden müssen. Diese Summe stellt zugleich die Grenze dar, bis zu jener du ohne Nachweise Geld auf dein eigenes Konto einzahlen darfst.