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Läuft das dann wie bei einem schon bestehenden Anschluss, wo einfach geprüft wird, ob an der neuen Zieladresse geliefert werden kann und wenn nein, hat man ein Sonderkündigungsrecht?
Einfach mal in die AGB des Anbieters schauen, da wird das genau drin stehen. Bei Unitymedia war es bei mir damals so:
Laufender Vertrag, Restlaufzeit noch 18 Monate. Umzug wegen Jobwechsel.
Die haben geprüft, ob sie am neuen Standort liefern können. Was nicht ging, weil Sachsen-Anhalt nicht mehr zu ihrem Liefergebiet zählte. Ergo griff ein Sonderkündigungsrecht mit 3 Monate Laufzeit, hat mir also 15 Monate umsonst zahlen erspart.
Das stand aber wie gesagt so auch in der AGB.